
Wenn die städtischen Forstarbeiter beim Bäumefällen schnell noch auf Kulanz einem Privatmann zwei Bäume umsägen, hinterzieht die Stadt Gemünden bald streng genommen Steuern. Das Gleiche gilt, wenn der Elternbeirat der Grundschule auf einem Weihnachtsmarkt selbstgemachte Plätzchen, Gebasteltes oder Marmeladen für ein neues Spielgerät in der Schule verkauft, ohne dafür Steuern abzuführen. Denn die Stadt ist Sachaufwandsträger der Grundschulen, folglich würden diese Einnahmen der Stadt zugerechnet. Auch bei Provisionen für Anzeigen im städtischen Mitteilungsblatt, beim Online-Kauf von Waren aus dem Ausland oder beim Vermieten städtischer Gebäude für Familienfeiern muss die Stadt künftig Steuern abführen.
14 TAGE GRATIS testen
- Alle Artikel in der App lesen
- Bilderserien aus Mainfranken
- Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
- Jederzeit monatlich kündbar