Wie vielerorts in Deutschland treffen sich Gegner der Corona-Maßnahmen aktuell auch in Main-Spessart regelmäßig zu Demonstrationen. Die Teilnehmer bezeichnen diese häufig als "Spaziergänge" – und oft sind diese nicht genehmigt. Doch auf Anfrage dieser Redaktion stellt das Landratsamt klar: Bei diesen Veranstaltungen handelt es sich "um Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechts". Das bedeutet, so eine Sprecherin der Behörde, dass diese grundsätzlich anzeigepflichtig sind. Organisatoren müssen sie also bis spätestens 48 Stunden vor ihrer öffentlichen Bekanntgabe beim Landratsamt Main-Spessart anmelden.
Nötig ist das laut Landratsamt, damit die Behörde zusammen mit dem Versammlungsleiter und der Polizei den Ablauf der Versammlung und nötige Sicherheitsvorkehrungen besprechen kann. Außerdem müssten gegebenenfalls Auflagen zur Einhaltung der Sicherheit der Bürger festgelegt werden. Wichtig sind dabei zum Beispiel die Route des Demonstrationszugs oder wie viele Ordner vom Versammlungsleiter zu organisieren sind. Wegen des Infektionsrisikos gelten für Versammlungen aktuell zusätzliche Regeln wie ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern.
Verstöße gegen Versammlungsgesetz: Bußgelder in Höhe von bis zu 3000 Euro
"Unangemeldete Versammlungen, bei denen das Abstandsgebot nicht eingehalten wird, sind nicht zulässig und Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar", erklärt die Pressesprecherin. Es kämen hierbei Verstöße gegen das Bayerische Versammlungsgesetz als auch gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Betracht.
Wie das Landratsamt bestätigt, gab es bei unangekündigten Corona-Protestaufzügen bereits Anzeigen aus den genannten Gründen. Die Höhe der Bußgelder liege bei Verstößen gegen das Versammlungsgesetz durch Teilnehmer oder Veranstalter bei maximal 3000 Euro. Wie viel Geld letztlich zu zahlen ist, bestimme die Behörde je nach Einzelfall "im pflichtgemäßen Ermessen". Verstöße gegen die Abstandspflicht bei Versammlungen können bis zu 1000 Euro kosten. Während es bei unangemeldeten Demonstrationen in Schweinfurt auch zu Attacken auf Polizeikräfte kam, sind die Corona-Protestmärsche in Main-Spessart bisher offenbar friedlich verlaufen.
Landratsamt: Verbot von Versammlungen "als letztes Mittel"
Als zuständige Behörde kann das Landratsamt nicht nur Auflagen für Versammlungen festsetzen, sondern diese "als letztes Mittel" auch verbieten, heißt es aus der Pressestelle. Das sei aber jeweils eine Einzelfallentscheidung. Erlangt das Landratsamt von nicht angemeldeten Versammlungen vorab Kenntnis, versucht die Behörde mit dem jeweiligen Versammlungsleiter ins Gespräch zu kommen und das Vorgehen abzustimmen.
Bei den Versammlungen selbst liegt die Verantwortung dann bei der Polizei. Sie kann "Maßnahmen zur Sicherung und Ordnung" treffen, die Versammlung beschränken oder auflösen. "Grundsätzlich sind solche Maßnahmen im Vorfeld zu treffen und zu beschließen, was bei unangemeldeten Versammlungen oft nicht möglich ist", so die Sprecherin des Landratsamtes.
Zahl unangemeldeter Versammlungen in Main-Spessart nimmt zu
Da die Anzahl der unangemeldeten Versammlungen im Landkreis weiter zunimmt, bereitet das Landratsamt eigenen Angaben nach den Erlass einer Allgemeinverfügung vor. Diese soll für Klarheit sorgen und Regeln für unangemeldete Versammlungen im Landkreis Main-Spessart vorgeben. Was diese genau aussagen soll, ist noch nicht bekannt. Ziel ist es, "einen klaren Rahmen für alle zu schaffen und die Sicherheit aller – der Teilnehmer von Versammlungen sowie aller weiteren Bürger – zu gewährleisten".
In dieser Woche hat es bereits drei unangemeldete Versammlungen im Landkreis Main-Spessart gegeben. Am Montag zogen in Marktheidenfeld rund 180 und in Lohr 80 Personen durch die Stadt, am Dienstag erneut 40 in Marktheidenfeld.