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Karlstadt
Corona in Main-Spessart: Inzidenz liegt wieder deutlich über 800
Ende Juli steigen die Corona-Zahlen im Landkreis weiter: Am 26. meldete das RKI eine Inzidenz von 859 - ein deutlicher Sprung von 764 in der Vorwoche. 949 Infektionen und einen neuen Todesfall gab es in den vergangenen sieben Tagen. Insgesamt sind bisher 256 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Seit Beginn der Pandemie wurden 46.531 Corona-Infektionen im Landkreis gemeldet. Im Klinikum werden zehn Covid-Patientinnen und -Patienten behandelt (Vorwoche: elf), einer davon auf der Intensivstation.
Ein Mann führt ein Stäbchen für einen Corona-Schnelltest in seine Nase ein.  (Symbolbild)
Foto: Matthias Balk/dpa | Ein Mann führt ein Stäbchen für einen Corona-Schnelltest in seine Nase ein.  (Symbolbild)
Bearbeitet von Carolin Schulte
 |  aktualisiert: 10.05.2023 09:50 Uhr

Ende Juli steigen die Corona-Zahlen im Landkreis weiter: Am 26. meldete das RKI eine Inzidenz von 859 - ein deutlicher Sprung von 764 in der Vorwoche. 949 Infektionen und einen neuen Todesfall gab es in den vergangenen sieben Tagen. Insgesamt sind bisher 256 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Seit Beginn der Pandemie wurden 46.531 Corona-Infektionen im Landkreis gemeldet. Im Klinikum werden zehn Covid-Patientinnen und -Patienten behandelt (Vorwoche: elf), einer davon auf der Intensivstation.

Insgesamt wurden im Landkreis 85.168 Erstimpfungen, 87.920 Zweitimpfungen und 78.644 Auffrischungsimpfungen vorgenommen, teilt das Landratsamt mit. Das mobile Impfteam ist am Dienstag, 2. August, von 10 bis 15 Uhr in Eußenheim, Mittelschule (Am Kirchberg 17). 

PCR-Test als Nachweis einer Corona-Infektion unerlässlich

Das Gesundheitsamt rät Menschen, nach einem positiven Schnell- oder Selbsttest die Infektion durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen. Denn ein Genesenen-Nachweis kann nur auf Grundlage eines Nukleinsäurenachweises (PCR, PoC-NAAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erstellt werden. Der PCR-Test zum Nachweis der Infektion muss mindestens 28 Tage und darf höchstens 90 Tage zurückliegen. 

Der Nachweis kann beim Auftreten von Folgeerscheinungen wie Long-Covid für die Krankenkasse wichtig sein. Wenn ein positiver Schnell- oder Selbsttest vorliegt, sind PCR-Tests nach wie vor kostenfrei erhältlich.

 
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