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Gemünden
Campingplatz Gemünden: Was jetzt verboten ist und wer ihn nicht nutzen darf
Der Campingplatz Saaleinsel und die Wohnmobilstellplätze Duivenallee und Lindenwiese haben neue Preise. Außerdem hat der Stadtrat die Satzung zur Nutzung geändert.
Die Satzung zur Nutzung des Campingplatzes Saaleinsel hat sich geändert. (Archivbild)
Foto: Björn Kohlhepp | Die Satzung zur Nutzung des Campingplatzes Saaleinsel hat sich geändert. (Archivbild)
Corbinian Wildmeister
Corbinian Wildmeister
 |  aktualisiert: 03.03.2024 23:34 Uhr

Der Gemündener Stadtrat hat am Montag einstimmig beschlossen, die Satzung zur Nutzung des Campingplatzes Saaleinsel und der Wohnmobilstellplätze "Duivenallee und Lindenwiese" zu ändern. Zuletzt hatte das Gremium diese Satzung im Jahr 2013 angepasst. Ziel der Änderungen ist es laut Sitzungsunterlagen, den Campinggästen und dem Platzpersonal "einen nahezu interpretationsfreien Leitfaden zur Verfügung zu stellen." Einige Stellen hat die Verwaltung lediglich verständlicher formuliert, manche Passagen hat sie neu hinzugefügt.

Die Satzung besagt unter anderem, was dort verboten ist und wer den Campingplatz nicht nutzen darf. Dazu gehören zum Beispiel Kinder unter sechs Jahren ohne Erwachsene, Betrunkene und Personen, die an "ansteckenden oder ekelerregenden Krankheiten leiden". Darüber hinaus dürfen Menschen, "die dauerhaft fremder Hilfe bedürfen", die kognitive oder geistige Einschränkungen haben und ohne erwachsene Begleitperson unterwegs sind, nicht auf der Saaeleinsel campen.

Drogen auf dem Campingplatz nicht erwünscht

Wolfgang Remelka (Bündnisses für Bürgernähe) hatte in der Sitzung am Montag noch eine Ergänzung. Er sprach sich dafür aus, dass auch Menschen unter dem "Einfluss von illegalen Betäubungsmitteilen" die Nutzung verwehrt bleiben soll. Bürgermeister Jürgen Lippert (Bündnis für Bürgernähe) nahm den Punkt auf.

Zu den neu hinzugekommen Verboten zählt, dass neben dem Fußballspielen auf dem Campingplatz nun auch Handball und Volleyball explizit untersagt sind. Auch heißt es jetzt ausdrücklich, dass Hunde nicht ohne Leine auf dem Campingplatz unterwegs sein dürfen.

Die Gebührensatzung des Campingplatzes wurde ebenfalls erneuert. Bei den Dauercampern habe es  schon seit einigen Jahren keine Erhöhung mehr gegeben, so Lippert. Für diese wurde die Gebühr geringfügig von 5,30 Euro auf 5,60 pro Quadratmeter erhöht. Bei einem großen Platz (125 Quadratmeter) steigt die Saisongebühr damit um 37,50 Euro, bei einem durchschnittlichen Stellplatz mit 72 Quadratmetern sind es 21,60 Euro. Ansonsten bleiben die Preise für Dauercamper gleich.

Duivenallee und Lindenwiese: Wohnmobilstellplätze werden teurer

Bei den Durchgangcampern erhöhen sich die meisten Tagesgebühren um jeweils 0,50 Euro. Für einen Campingbus sind zum Beispiel nun acht Euro zu zahlen statt zuvor 7,50 Euro. Die Preise für Kinder bis zum 15. Lebensjahr sind davon nicht betroffen. Die Gebühr für Wohnmobile, die an Duivenallee oder Lindenwiese abgestellt werden, hat die Stadt von fünf Euro auf sieben Euro pro Nacht angehoben. Das sei eine durchaus gängige Größenordnung, erläuterte Bürgermeister Lippert. Fünf Euro seien zu wenig gewesen. Und es gebe Städte, die noch mehr verlangen. Auch die Änderung der Gebührensatzung haben die Stadträte ohne Gegenstimme angenommen.

 
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  • J. B.
    Mich würde interessieren, ob es nicht diskriminierend ist, Menschen mit kognitiven Störungen auszuschließen? Weiterhin ob z.B. eine schwere Neurodermitis eine ekeleregende Krankheit ist?
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    Was ist eine "ekelerregende" Krankheit? 🤫
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    Auf eigenen Wunsch entfernt.
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