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Burgsinn
Burgsinner ist entrüstet: Wo darf ein Jäger im Wald fahren?
Erhard Reusch aus Burgsinn ist auf einem privaten Waldweg gefahren, der mit "forstwirtschaftlicher Verkehr frei" beschildert war. Das Amtsgericht hat ihn verurteilt.
Burgsinner Erhard Reusch mit Schild 'Durchfahrt verboten' an der Hochstraße nach Roßbach. Mit dem Zusatz 'forstwirtschaftlicher Verkehr frei' sieht er Fahrten 'in Ausübung einer jagdlichen Tätigkeit' als erlaubt an.
Foto: Björn Kohlhepp | Burgsinner Erhard Reusch mit Schild "Durchfahrt verboten" an der Hochstraße nach Roßbach. Mit dem Zusatz "forstwirtschaftlicher Verkehr frei" sieht er Fahrten "in Ausübung einer jagdlichen Tätigkeit" als erlaubt an.
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 17.04.2020 02:10 Uhr

Jahrzehntelang ist der Burgsinner Erhard Reusch auf die Pirsch gegangen. 45 Jahre lang war er Jagdaufseher und unter anderem 30 Jahre Leiter der Hegemeinschaft Sinngrund-Süd. Wegen eines zu viel geschossenen Hirsches im Oktober 2018 gilt er vor dem Gesetz als Wilderer. Für ihn völlig überzogen. Damals hat er die Jägerei aufgegeben, aber eine Sache aus seiner aktiven Zeit treibt den heute 76-Jährigen und auch Gerichte noch um: Er wurde im Winter 2017/18 angezeigt und kürzlich verurteilt, weil er bei Obersinn und Mittelsinn angeblich unberechtigt auf Waldwegen des Forstbetriebs Hammelburg gefahren war. Dabei habe er dort fahren dürfen, ist er sich sicher.

Es geht zwar nur um ein Bußgeld von 55 Euro. Aber Reusch sagt: "Mir geht es nicht um die 55 Euro, mir geht's ums Prinzip." Wenn er was falsch gemacht habe, stehe er auch dazu, aber dies sehe er hier nicht. 40 Jahre lang sei er im ganzen Forstbereich Hammelburg gefahren, das sei nie ein Problem gewesen. Außerdem habe er sich an die Beschilderung gehalten. Wenn im Wald ein Schild "Durchfahrt verboten" stehe mit dem Zusatz "forstwirtschaftlicher Verkehr frei", dann dürfe er in Ausübung einer jagdlichen Tätigkeit dort fahren. Reusch, der neben seiner Tätigkeit als Lokführer auch als Fahrlehrer tätig war, sagt: "Ich weiß, was Verkehrszeichen bedeuten."

"Es war Winter, es war Schnee, ich musste das Wild füttern."
Erhard Reusch aus Burgsinn

Reusch erzählt, dass er im Winter 2017/18 das Rotwild im Revier Schelchenstein, einem der Familie von Thüngen gehörenden Waldstück im Roßbacher Forst, mit Maissilage aus Mittelsinn fütterte. Er hatte dort fünf Jahre lang einen Jagderlaubnisschein. "Es war Winter, es war Schnee, ich musste das Wild füttern", erzählt Reusch. Äpfel, die er sonst verwendete, habe es damals keine gegeben, weswegen er in seiner Not die Silage gekauft habe.

Mal habe er sie mit Pkw und Anhänger auf dem kürzesten Weg von Mittelsinn aus bis zur Hochstraße und dann ins Revier gefahren, mal über Obersinn bis zur Eule an der Hochstraße. Die Hochstraße ist die Grenze zwischen dem Hammelburger Forstbetrieb und dem Thüngen'schen Wald. An beiden Wegen hätten Schilder gestanden, die forstwirtschaftlichen Verkehr erlaubten – also auch jagdlichen, so Reusch. Tatsächlich steht es so zu diesem "Zusatzschild 811" auch im Kommentar zum Straßenverkehrsrecht.

Von Polizei und Landratsamt grünes Licht bekommen

Eines Tages sei er in Obersinn im Forstbetrieb Hammelburg vom dortigen Revierleiter angehalten worden. Reusch wollte die Sache mit dem neuen Forstbetriebsleiter klären, der wiederum wollte sich mit den Revierleitern verständigen. Schließlich wurde ihm das Durchfahren untersagt, er solle über Burgsinn und Roßbach ausweichen, was aber jedes Mal 15 Kilometer Umweg gewesen wären. Vom Landratsamt habe Reusch aber grünes Licht bekommen, dass er dort fahren dürfe, genauso wie vom Verkehrssachbearbeiter der Polizei und den Polizei-Dienststellenleitern aus Gemünden und Karlstadt, sagt er. "Auf einmal haben die eine neue Karte aus dem Ärmel gezaubert", so Reusch. Jetzt habe er plötzlich von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt eine Anzeige bekommen, weil er unberechtigt durch Naturschutzgebiet gefahren sei.

Daniel Zippert, Leiter des Forstbetriebs Hammelburg der Bayerischen Staatsforsten, sagt, es stimme, dass er Reusch 2017 untersagte, durch den Staatswald zu fahren. Reusch hätte woanders fahren können. Dass er dennoch durch den Forstbetrieb gefahren sei, obwohl es ihm untersagt wurde, habe ihm auch die Richterin in Gemünden vorgeworfen. Auf einem öffentlich-rechtlichen Weg hätte er mit der vorhandenen Beschilderung ja fahren dürfen, aber nicht auf einem Privatweg der Forstverwaltung. Auf Privatwegen könne der Eigentümer das Befahren verbieten oder eine Gebühr verlangen. Waldwege seien, auch im Staatsforst, grundsätzlich Privatwege, es sei denn, sie seien öffentlich gewidmet, so Zippert.

"Er hat sich nicht an den kürzesten geeigneten Weg gehalten, sondern ist gefahren, wo er wollte."
Daniel Zippert, Leiter des Forstbetriebs Hammelburg

Reusch hätte generell den kürzesten geeigneten Weg von seinem Wohnsitz in Burgsinn aus fahren müssen, und das wäre der Weg über die Hochstraße. Zippert: "Er hat sich nicht an den kürzesten geeigneten Weg gehalten, sondern ist gefahren, wo er wollte." Außerdem habe Reusch die Jagd gestört bei seiner Durchfahrt. Dass Zipperts Vorgänger Reusch generell erlaubt habe, dort zu fahren, stimme auch nicht, sondern es sei ihm einmalig gestattet worden. "Wir sind nicht generell unaufgeschlossen", sagt der Forstbetriebsleiter, aber Reusch habe sich etwas zu viel herausgenommen.

"Forstwirtschaftlicher Verkehr frei" berechtigt Jäger grundsätzlich, aber nicht auf Privatwegen

Vor dem Amtsgericht Gemünden ging es um eine konkrete Fahrt Reuschs von Mittelsinn hoch zur Hochstraße im Juni 2018 mit einem Kraftrad. Das Gericht erkannte an, dass aus straßenverkehrsrechtlicher und polizeilicher Sicht zwar womöglich keine Einwände gegen die Benutzung des Weges durch Reusch bestünden, Jäger also grundsätzlich einen für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegebenen Waldweg auch befahren dürften. Da es sich aber um einen Privatweg in der freien Natur gehandelt habe, hätte Reusch eine Genehmigung des Forstbetriebs Hammelburg gebraucht. Deswegen wurde er verurteilt.

Gegen das Urteil legte der Burgsinner Rechtsbeschwerde am Oberlandesgericht Bamberg ein. Diese wurde jedoch abgewiesen, weil sie nicht formgerecht begründet wurde. Reusch sagt, weil er sie nicht von einem Rechtsanwalt schicken ließ. Er sei davon ausgegangen, dass der von einem Rechtspfleger am Amtsgericht formulierte Einspruch reiche. Laut Beschluss vom Obersten Landesgerichts in Bamberg hätte er ihn innerhalb einer bestimmten Frist entweder zu Protokoll der Geschäftsstelle oder mittels einer vom Verteidiger oder von einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift verfassen müssen. Und laut Generalstaatsanwaltschaft München hätte er deutlich machen müssen, ob er einen Verfahrensfehler sieht oder das Verletzen einer Rechtsnorm.

 
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  • H. S.
    was wollen denn die armen reporter schreiben in dieser ereignislosten coronageschwängerten zeit? also holen sie halt die alten geschichten wiederr hervor und wärmen sie auf.
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  • R. M.
    Ein Privatweg ist ein Prievatweg. Durch den Entzug seiner Jagtlizenz hat er die Berechtigung zum Befahren des vorstehenden Weges verloren.
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  • J. S.
    Der gute Mann kennt halt nicht das Sprichwort: "Der Klügere gibt nach!"
    Der gute Mann wollte keine Umwege machen, aber dann von Pontius zu Pilatus gehen. Jetzt steht er wieder am Amfang: Zahle Mann und Söhne! Aber jetzt mit einer großen Wut im Bauch. Schade, dass er sich keinen Anwalt genommen hat. Dann hätte er den Preis gezahlt, den er verdient. Warum einfach, wenn´s umständllich auch geht.
    Und der Rechtsstaat hat diesem "Jägermeister" in die Schranken verwiesen: Privatweg! Da hilft auch kein Nachgesang und Gang an die "Öffentlichkeit". Die hat´s kapiert.
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  • J. K.
    Sehr gut obersinn59!!!!
    Das schöne an der Geschichte:
    Es hat bestimmt schon den richtigen getroffen....
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  • H. O.
    Es gibt halt auch keine Feudalherren mehr die sich aus Gewohnheit "alles" erlauben können. Dies sollte dieser Herr auch einsehen.
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  • c. k.
    Liebe Mainpost..
    Es ist auch mal gut..ständig diese Anekdoten des Herrn Reusch..dieser Arme unfehlbare Mann findet doch immer wieder einen Reporter der ihm auf den Leim geht..man mag es nicht mehr lesen..hören..sehen..dafür zahle ich nicht auch noch Geld!!!
    Er soll endlich begreifen das er rechtmäßig verurteilt wurde und nicht nur er ein Guter ist und der Rest um ihn herum nur Böse ..es reicht jetzt!!!
    Auch wen er mal Jäger war ist das kein Freibrief um die Menschheit mit seinen Geschichten zu nerven!!!
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