Ist es Voraussetzung, dass man selbst einen Meistertitel hat oder jemanden mit einem solchen anstellt, um einen Barbershop aufmachen zu dürfen? Daniel Röper, Pressesprecher der Handwerkskammer Unterfranken, bestätigt auf Anfrage, dass zur Eröffnung eines Barbershops, wie bei einem Friseursalon, die Meisterqualifikation oder auch eine vergleichbare fachliche Qualifikation notwendig ist.
Habe der Betriebsinhaber nicht die Meisterqualifikation, könne er bei bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmebewilligung für das Teilhandwerk "Herrenhaarschnitt ohne Haarstruktur verändernde Maßnahmen und chemisches Färben" beantragen. Unter "Haarstruktur veränderte Maßnahme" verstehe man alles, was über den reinen Schnitt hinausgehe, beispielsweise die Anfertigung einer Dauerwelle. Die fachliche Qualifikation werde von der Handwerkskammer praktisch und theoretisch geprüft und dann über die Ausnahmebewilligung entschieden, so Röper.
Wenn der Betriebsinhaber eine Friseurmeisterin einstelle wie beim "Hamo Barbershop" in Gemünden, könne ein Barbershop ohne Weiteres eröffnet werden – und zwar mit dem gesamten Dienstleistungsspektrum eines Friseursalons.