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Marktheidenfeld
Bisher unvorschriftsmäßige Namen: Pflegeschulen in Marktheidenfeld werden umbenannt
Künftig heißen die Berufsfachschulen für Pflege und Altenpflegehilfe  in Main-Spessart etwas anders.
Die neuen Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule für Krankenpflege des Klinikums Main-Spessart im Jahr 2019.
Foto: Tina Starck (Archivbild) | Die neuen Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule für Krankenpflege des Klinikums Main-Spessart im Jahr 2019.
Wolfgang Dehm
 |  aktualisiert: 03.05.2024 02:43 Uhr

Die "Berufsfachschule für Pflege und Gesundheitsberufe des Klinikums" und die "Berufsfachschule für Altenpflegehilfe des Landkreises Main-Spessart" heißen künftig anders. Weil nach den gesetzlichen Vorgaben aus dem Namen einer Schule die Schulart, der Sitz der Schule und der Träger hervorgehen muss, beschloss der Kreistag einstimmig eine Namens- und damit einhergehend eine Satzungsänderung. Die bisherigen unvorschriftsmäßigen Schulbezeichnungen werden ersetzt durch "Berufsfachschule für Pflege Marktheidenfeld des Landkreises Main-Spessart" und "Berufsfachschule für Altenpflegehilfe Marktheidenfeld Main-Spessart".

Einstimmig beschloss der Kreistag auch, dass die Landkreis-Haushaltssatzung 2024 sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Klinikum im Rahmen des Kreishaushaltsplanes 2024 geändert wird. Hintergrund: Im bisherigen Plan waren nicht die derzeit offiziellen knapp 109 Millionen Euro Euro Förderung für den Zentralkrankenhausbau eingetragen, sondern aufgrund gestiegener Baukosten eine hochgerechnete Fördersumme, was laut der Regierung von Unterfranken unzulässig ist. Konkret bedeutet dies, dass auf den Landkreis eine deutlich höhere Zwischenfinanzierung zukommt mit der Folge höherer Zinszahlungen.

Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, dass eine Haushaltsüberschreitung im investiven Bereich des Finanzhaushaltes 2023 des Zweckverbandes Schul- und Sportzentrum Lohr in Höhe von 212.645 Euro bewilligt wird und dass einer neuen allgemeinen Vorschrift im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket zugestimmt wird, welche nötig ist um die Bundes- und Landesmittel an die Busunternehmen weitergeben zu können.

 
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