Eine Reihe neuer Satzungen hat der Marktheidenfelder Stadtrat am Donnerstag beschlossen.
In der Stadtbibliothek soll es künftig auch eine "Bibliothek der Dinge" geben, erklärte die Chefin des Stadtmarketings, Inge Albert. Unter anderem dafür ist eine Änderung der Satzung nötig. Hinter dem Begriff verbirgt sich ein breites Angebot, das ausgeliehen werden kann: Albert nannte Beispiele vom Badminton-Set über Bluetooth-Lautsprecher zum Laminiergerät. Dahinter stehe der Nachhaltigkeits-Gedanke, denn so müsse jeder Einzelne nicht immer gleich etwas Neues kaufen, sondern könne es leihen.
Wolfgang Hörnig (CSU) gab zu bedenken, dass für das Vorhaben die Frage der Haftung genau geklärt werden müsse. Gerade bei elektronischen Gegenständen müsse bei der Rückgabe überprüft werden, ob noch alles intakt sei. Albert sagte, das Thekenpersonal solle das übernehmen. Aber man wolle sich das Thema noch einmal genau ansehen und auch Erfahrungen von anderen Bibliotheken abfragen.
Gebühren für den Grünen Markt und die Laurenzi-Stände angepasst
Eine Neufassung der Marktgebührensatzung bringt leichte Anpassungen mit sich: Die Gebühren für Verkäufer am Grünen Markt werden lediglich um die Mehrwertsteuer erhöht. Auf dem Laurenzi-Markt sind die Gebühren künftig für alle Standplätze gleich: "Es gibt keine gute oder schlechte Zone", sagte Albert. Die Gebühren für die Imbissstände werden vereinheitlicht und leicht erhöht, ebenso die im Vergnügungspark. Auch für den Mai- und den Martinimarkt sowie den Adventsmarkt steigen die Gebühren leicht.
Hundehaltungsverordnung für Marktheidenfeld neu geregelt
Die Neufassung der Hundehaltungsverordnung stellte Nicole Miltenberger vom Ordnungsamt vor. Darin ist das Umherlaufen von großen Hunden (in Bayern sind das Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimetern) und Kampfhunden geregelt. Nicht mehr enthalten ist laut Miltenberger der 100-Meter-Abstand zu bebauten Ortsteilen beim Auslauf ohne Leine, da dieser nicht klar definiert war. Genauer geregelt wurde jedoch die Anleinpflicht an sich. Bei Verstößen sind Geldbußen zwischen 5 und 1000 Euro möglich.
Autos waschen in Altfeld bleibt am Sonntag verboten
Einstimmig abgelehnt wurde im Stadtrat der Antrag der Firma Jürgen Dorst in Altfeld, die ihre SB-Autowaschanlage gerne auch an Sonntagen öffnen würde. Da diese in einem Gewerbegebiet liegt, wäre das im Gegensatz zu Mischgebieten theoretisch möglich. Das Vorhaben stieß jedoch auf geschlossene Ablehnung im Gremium. Er sehe keinerlei Notwendigkeit, sagte zum Beispiel Burkhard Wagner (Freie Wähler). "Das muss am Sonntag einfach nicht sein", fand auch Caroline Kutz (proMAR). Helmut Adam (CSU) mahnte außerdem dazu an, die Einhaltung des Verbots auch zu überprüfen.