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Retzbach
Benediktushöhe: Woran eine Unterkunft für Geflüchtete scheitern könnte
Die Diözese und die Regierung von Unterfranken sind sich einig, dass das frühere Tagungshaus als Übergangswohnheim genutzt werden soll. Wir erklären, warum das trotzdem noch nicht sicher ist.
Das Tagungshaus Benediktushöhe über Retzbach. 
Foto: pow | Das Tagungshaus Benediktushöhe über Retzbach. 
Markus Rill
Markus Rill
 |  aktualisiert: 12.03.2024 09:12 Uhr

Die Benediktushöhe hoch über Retzbach wurde zum Jahresende als Tagungsstätte und Haus für soziale Bildung geschlossen. Die Regierung von Unterfranken könnte das Gebäude mit 71 Betten in 40 Zimmern gut als Unterkunft für Geflüchtete gebrauchen. Die Diözese Würzburg als Eigentümerin ist bereit, das Haus zu vermieten. Beide Parteien sind sich seit Wochen einig, trotzdem ist die Nutzung als Übergangswohnheim noch nicht offiziell verkündet. Woran liegt's?

Zellingens Bürgermeister Stefan Wohlfart schrieb am 14. Januar im Mitteilungsblatt der Gemeinde, die Diözese habe ihm "bei einem Telefonat im Dezember bestätigt, dass sich die Vertragspartner Diözese und Regierung auf eine Vermietung geeinigt haben". Weiter schreibt er: "Aktuell prüft das Landratsamt die Unterlagen und Baupläne, ob dies ohne Antrag auf Nutzungsänderung möglich ist und ob der Brandschutz gewährleistet ist. Im Januar soll dazu eine Entscheidung fallen."

Genügt das Gebäude den Brandschutzanforderungen im Jahr 2022?

Die Benediktushöhe wurde 1981 eröffnet auf einer von der Gemeinde ausgewiesenen "Fläche für Sozialbedarf". Wenn nun dort ein Gastronomie- oder Hotelbetrieb einziehen wollte, dann würde es sich zweifellos um eine Nutzungsänderung handeln. Die Gemeinde und die Baugenehmigungsbehörde im Landratsamt müssten in einem Verfahren zur Nutzungsänderung ihr Einverständnis erteilen. Zuvor allerdings würde der Bau überprüft und dann würde vor allem "der Brandschutz neu bewertet", so Wohlfart.

Und da haben sich im Laufe der letzten 40 Jahren die Anforderungen stark verändert. Kreisbrandrat Peter Schmidt erklärt, grundsätzlich gehe es beim Brandschutz um Themen wie "Anfahrt, Wasserversorgung, Rettungswege, Anleitern". Drei dieser vier Punkte, das erkennt auch ein Laie, sind bei der Benediktushöhe schwierig.  

Die Anfahrt den Berg hoch über eine Spitzkehre ist schon mit einem Personenwagen schwierig. Ob ein Feuerwehrauto das zügig bewältigen kann, ist fraglich. Weil das Gebäude direkt auf einem Bergsporn gebaut ist, sind die Möglichkeiten zum Anleitern und zur Flucht stark eingeschränkt. Kurzum: Im Falle einer Nutzungsänderung wären hohe Investitionen nötig, um dem Brandschutz zu genügen.

Handelt es sich um eine Nutzungsänderung oder gilt Bestandsschutz?

Allerdings könnten die entscheidenden Stellen auch zu der Auffassung gelangen, dass die Umwandlung von einer Tagungsstätte zu einer Unterkunft für Geflüchtete keine Nutzungsänderung darstellt. Schließlich handelt es sich weiterhin um eine soziale Nutzung. 

In diesem Fall gälte für die Benediktushöhe "Bestandsschutz". Das Gebäude könnte ohne langwieriges Verfahren von der Regierung angemietet werden. "Es gab im Dezember eine Begehung", berichtet Wohlfart. Dabei sei klar geworden, dass es in diesem Fall beim Thema Brandschutz "nur um Kleinigkeiten" wie neue Rauchmelder gehe. 

Wie Wohlfart im Mitteilungsblatt schreibt, prüfe das Landratsamt Main-Spessart derzeit Baupläne, um die Frage des Bestandsschutzes zu entscheiden. Weil weder die Gemeinde Zellingen noch die Diözese die kompletten Baupläne aus den 80ern vorrätig hatten, wurde extra Einsicht ins Staatsarchiv genommen. Wenn das Landratsamt zu dem Schluss kommt, dass der Bau den Plänen und Auflagen aus dem Jahr 1981 entspricht, dann gilt wohl der Bestandsschutz. Das heißt, dann stünde der Vermietung und der Einrichtung eines Übergangswohnheim nichts mehr im Wege.

Entscheidung des Landratsamts in Kürze

"Von Seiten der Gemeinde gibt es keine Möglichkeit, auf den Entscheidungsprozess einzuwirken", sagt Wohlfart. Sowohl der Bürgermeister als auch der Retzbacher Bundestagsabgeordnete Alexander Hoffmann (beide CSU) hätten sich einen weiteren Betrieb als Bildungsstätte gewünscht und stellen die "Sozialverträglichkeit" einer Unterkunft für Geflüchtete infrage.

Das Landratsamt hat erst für Ende Januar/Anfang Februar eine öffentliche Stellungnahme in Aussicht gestellt. Diözese und Regierung versprechen in wortgleichen Mitteilungen, sie würden "die Öffentlichkeit selbstverständlich unterrichten, sobald sich mitteilungsfähige Ergebnisse abzeichnen". Stefan Wohlfart sagt: "Ich warte täglich auf Nachricht."  

 
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