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Gemünden/Karlstadt
Autofahrer ohne Führerschein wollte auf Karlstadter Mainbrücke Polizisten bestechen
Ein 24-Jähriger stand vor dem Amtsgericht Gemünden. Er war einer Streife durch seltsames Verhalten am Steuer aufgefallen, war dann aggressiv und wedelte mit Geldscheinen.
Ein Mann wedelte in Karlstadt bei einer Verkehrskontrolle mit einem Bündel Geldscheinen (Symbolbild).
Foto: Monika Skolimowska/dpa | Ein Mann wedelte in Karlstadt bei einer Verkehrskontrolle mit einem Bündel Geldscheinen (Symbolbild).
Wolfgang Dehm
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:22 Uhr

Zwar bestritt der Angeklagte in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Gemünden die ihm vorgeworfenen Straftaten, doch Richterin Maryam Neumann glaubte dem 24-Jährigen nicht. Zum Hintergrund: Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten vor, am 5. Juni 2022 kurz vor Mitternacht auf der alten Mainbrücke in Karlstadt Auto gefahren zu sein, ohne einen Führerschein zu besitzen. Zudem habe der Mann versucht hinzugekommene Polizisten zu bestechen, indem er ein Bündel mit Geldscheinen aus der Hosentasche gezogen, mit diesen in Richtung der Polizisten gewedelt und mehrfach gesagt haben soll: "Ihr wollt doch nur Geld."

"Ich wusste nicht, was die von mir wollten", sagte der Angeklagte nun vor Gericht. Ansonsten könne er sich an nichts erinnern. Die deutsche Sprache verstehe er, sagte er auf Nachfrage der Richterin.

Würzburger Polizisten waren auf dem Weg zu einem Einsatz nach Lohr

Ein als Zeuge geladener Polizist berichtete, er sei in jener Nacht zusammen mit einem Kollegen von Würzburg zu einem Einsatz nach Lohr gefahren. Auf der alten Mainbrücke in Karlstadt sei ihm ein VW Golf aufgefallen, der bei einem Einparkversuch "Sprünge gemacht" habe, was ihm seltsam vorgekommen sei. Er sei langsam vorbeigefahren und habe den Angeklagten hinter dem Steuer gesehen, außerhalb des Autos seien eine Frau und ein weiterer Mann gestanden. Damit sei die Sache für ihn eigentlich schon erledigt gewesen.

Doch dann habe der hinter dem Steuer sitzende Angeklagte ihn angehupt, worauf er zurückgefahren sei. Da habe der Angeklagte nicht mehr im Auto gesessen, alle drei seien auf dem Gehsteig gestanden. Die Frau habe behauptet, sie sei gefahren, so der Polizist. Er habe jedoch eindeutig den Angeklagten hinter dem Steuer gesehen, auch eine Verwechslung mit dem anderen Mann schloss er aus.

Als er von dem Angeklagten den Führerschein habe sehen wollen, sei dieser gar nicht darauf eingegangen, aber verbal aggressiv geworden. Daraufhin wurde eine Polizeistreife aus Karlstadt hinzugezogen.

Frau sagte damals, dass der Mann gefahren sei

Schließlich habe die Frau gesagt, es stimme schon, dass der Angeklagte gefahren sei und gebeten, ein Auge zuzudrücken. Als dann die Karlstadter Polizisten den Führerschein des Angeklagten hätten sehen wollen, habe dieser herumgeschrien, ein Geldbündel mit 20 bis 30 Scheinen aus der Tasche gezogen und damit in Richtung der Polizisten herumgewedelt. Es habe nichts darauf hingedeutet, dass der Angeklagte alkoholisiert sein könnte, so der Polizist.

Die Aussage des zweiten Polizisten, der bei dem Einparkmanöver dabei war, war im wesentlichen deckungsgleich. Allerdings sagte dieser, er habe nicht genau gesehen, wer am Steuer des Autos gesessen habe, es sei aber sicher ein Mann gewesen und keine Frau.

Vor Gericht bestritt die Zeugin, dass der Mann gefahren ist

Die ebenfalls als Zeugin geladene Frau, die damals mit dabei war, sagte, sie könne sich an den Vorfall nicht mehr erinnern. Nicht wahr sei jedenfalls, dass der Angeklagte am Steuer gesessen habe. Sie habe das Auto eingeparkt. Als ihr die Richterin vorhielt, dass die Aussagen der beiden Polizisten recht glaubwürdig seien, sagte die Frau, sie wolle nichts mehr sagen.

Richterin Neumann verurteilte den Angeklagten wegen Fahrens ohne Führerschein und Bestechung in einem minderschweren Fall unter Einbeziehung einer noch nicht bezahlten Vorstrafe (Missbrauch von Ausweispapieren) zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 20 Euro (2800 Euro) und einem dreimonatigen Fahrverbot.

Zu Gunsten des Angeklagt spreche "nicht viel", so die Richterin. Zu seinen Lasten wertete sie drei Vorstrafen (unerlaubte Einreise, Fahren ohne Fahrerlaubis, Missbrauch von Ausweispapieren) und uneinsichtiges und respektloses Verhalten gegenüber dem Gericht.

 
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