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MARKTHEIDENFELD
Antrag zum Mainkaiparkplatz: Beschluss soll geprüft werden
Hohes Verkehrsaufkommen zum Main hin, dieses Bild wird wohl der Vergangenheit angehören - der Mainkaiparkplatz in Marktheidenfeld soll nicht mehr für die Allgemeinheit verfügbar sein.
Foto: Ralf Thees | Hohes Verkehrsaufkommen zum Main hin, dieses Bild wird wohl der Vergangenheit angehören - der Mainkaiparkplatz in Marktheidenfeld soll nicht mehr für die Allgemeinheit verfügbar sein.
Redaktion
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:44 Uhr

Dem Stadtratsbeschluss, den Mainkaiparkplatz in Marktheidenfeld nur noch für Anwohner und Hotelgäste zu öffnen, bläst weiter Gegenwind entgegen. Nun hat hat Ludwig Keller (Freie Wähler) den Antrag gestellt, den Beschluss noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls zu verändern, wie er schreibt.

Unverständnis und Widerspruch

Den Anwohnern mit Berechtigungsausweis das Parken am Mainkai zu ermöglichen, „wird wohl von niemandem, der vernünftig denkt, in Frage gestellt“, so der Stadtrat. Der andere Teil des Beschlusses, den öffentlichen Verkehr gänzlich von der Parkplatznutzung auszuschließen, „hat jedoch bei der Bevölkerung ein Ausmaß an Unverständnis und Widerspruch gefunden, das man meines Erachtens als von der Bürgerschaft gewählter Mandatsträger nicht ignorieren kann“. Er erinnert an den Grundsatz eines „partnerschaftlichen Miteinanders mit den Bürgern“, der im Leitbild der Stadtverwaltung verankert.

Darum stellt Ludwig Keller diesen Antrag: „Der Stadtrat möge Folgendes beschließen: Der Stadtrat nimmt das Thema ,Nutzung des Parkplatzes am Mainkai‘ noch einmal beratend auf, um den Beschluss vom 22. März gewissenhaft und eingehend auf Möglichkeiten der Modifizierung (z. B. durch die von mir am 26. April vorgeschlagene Regelung) zu prüfen und das weitere Vorgehen zu beraten. Der Vollzug des Beschlusses vom 22. März wird bis auf weiteres ausgesetzt.“

Es war kein Abwägen möglich

Den Antrag begründet Ludwig Keller zum einen damit, dass durch die Änderung des Beschlussvorschlags während der Behandlung des Tagesordnungspunktes „Verkehrskonzept für die Innenstadt“ in der Sitzung vom 22. März ihm „kein gründliches Abwägen des Für und Wider“ möglich war. „Ich sah mich zu einer Entscheidung gedrängt, auf die ich mich nicht mit der Sorgfalt vorbereiten konnte, die für einen in öffentlicher Verantwortung stehenden Mandatsträger geboten ist.“ Denn es mache einen erheblichen Unterschied, ob über weitere Parkflächen mit Parkscheibenregelung oder die brisante Frage einer Sperrung des gesamten Parkbereichs für den öffentlichen Verkehr zu entscheiden sei, schreibt Keller weiter. Letzteres erfordere eine sehr umfassende und detaillierte Vorbereitung.

Öffentlich finanziert, eingeschränkt genutzt

Es sei auch nicht verantwortbar, so Keller weiter in der Begründung, einen mit öffentlichen Mitteln finanzierten Parkplatz, der seit Jahrzehnten öffentlich genutzt werde, ausschließlich auf eine bestimmte Nutzergruppe einzuschränken. Allein schon im Hinblick darauf, dass eine Vielzahl von Parkplätzen, die von der Stadt Marktheidenfeld bewirtschaftet werden, dann tagsüber völlig ungenutzt blieben.

Kurze Wege zu Arztpraxen

Weiter sei der gefasste Beschluss schon deshalb nicht zu verantworten, weil dann insbesondere Mitbürger, die aus gesundheitlichen Gründen auf kurze Wege zu Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens im Bereich des Marktplatzes angewiesen seien, diese für sie wichtigen Parkmöglichkeiten nicht nutzten könnten, schreibt der Stadtrat.

 
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  • R. D.
    Verkauft doch den öffentlichen Parkplatz für teures Geld an die Anwohner und das Hotel. Nur dann dürfen sie ihn nutzen.
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