
Über 30 Jahre alte Gesetze verhindern, dass eine Kommune ihrer Nachbarkommune helfen darf: In seiner Satiresendung "quer" hat der Bayerische Rundfunk am Donnerstagabend die Diskussion um die Finanzierung des neuen Wertheimer Krankenhauses aufgegriffen. Mit dem für die Sendung typischem ironischen Unterton zeigt quer, dass im Gesundheitswesen offenbar Ländergrenzen und Gesetze über der Hilfsbereitschaft unter Nachbarn stehen.
35.000 Euro wollte der Kreuzwertheimer Gemeinderat jährlich für die Notaufnahme in Wertheim bereitstellen. Auch Marktheidenfeld, Triefenstein, Hasloch und Schollbrunn hatten Unterstützung signalisiert. Denn für die Menschen dort ist der Weg nach Wertheim oft deutlich kürzer als ins Kreiskrankenhaus in Lohr.
Doch das Landratsamt Main-Spessart hat der Gemeinde Kreuzwertheim erklärt, dass die Finanzierung von Krankenhäusern die Aufgabe von Landkreisen sei. Und dass Kreuzwertheim deshalb nicht unterstützen könne. Das sei "mit logischem Menschenverstand nicht nachvollziehbar", sagt Bürgermeister Klaus Thoma in der Sendung. "Schämt euch!", sagt ein Bürger.
Bürokratische Begründung des Landratsamtes: "Das versteht kein Mensch"
Dass die Gemeinde sich mit den 35.000 Euro übernehmen könnte, wie vom Landratsamt angedeutet, sieht Thoma nicht: "Da sparen wir ein paar Blumenkübel und Pflanzbeete ein, dann haben wir das schon wieder drin."
Doch die "kommunalrechtliche Kompetenzverteilung" in Bayern, geregelt durch ein Urteil von 1992, besagt: Nicht die Kommunen sind für die Krankenhäuser verantwortlich, sondern die Landkreise. Dass diese alte Regelung die Unterstützung verhindern soll, kann man in Wertheim wiederum gar nicht verstehen. Denn in Baden-Württemberg gibt es so ein Gesetz nicht, erklärt der Wertheimer Gemeinderat Axel Wältz gegenüber quer. Aber: "Baden-Württemberg ist nicht Bayern", stellt quer fest. Auch einen Seitenhieb auf die bürokratische Antwort des Landratsamts gibt es: "Das versteht kein Mensch", meint Wältz.
Dass das Landratsamt gar nicht anders könne, erklärt Pressesprecher Markus Rill. "Die Gesetzeslage ist relativ klar", so Rill. Deshalb baue der Landkreis ja das neue Zentralklinikum in Lohr, das in der Sendung hinter ihm zu sehen ist. Klaus Thoma reicht das nicht: Die Fahrt von Kreuzwertheim nach Lohr dauere mit 30 bis 40 Minuten, davor müsse der Rettungswagen ja erst noch anfahren – das sei bei einem Schlaganfall einfach zu lange. "Die kommunalrechtliche Sicht rettet keine Menschenleben", stellt Thoma fest.
Den quer-Beitrag können Sie sich auch nachträglich in der ARD-Mediathek ansehen.