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Aura im Sinngrund
Abwassergebühren in Aura steigen deutlich
Roland Bauernschubert
 |  aktualisiert: 24.11.2024 13:15 Uhr

In seiner jüngsten Sitzung musste der Gemeinderat Aura eine Gebührenerhöhung um fast 69 Prozent von 3,40 Euro auf 5,73 Euro pro Kubikmeter Abwasser beschließen. Der Trinkwasserpreis bleibt bis Ende 2026 bei 2,05 Euro je Kubikmeter. Im Zuge der Gebührenbeschlüsse und der damit verbundenen Neuerlasse der Wasser- und Abwassersatzung folgt der Rat auch der Empfehlung des Landratsamtes, die Stammsatzungen zu erneuern. Diese folgen, angepasst an die örtlichen Gegebenheiten, den Mustersatzungen des Bayerischen Gemeindetages und lösen die noch aus den 90er-Jahren stammenden alten Satzungen ab, die nach Auffassung der Rechtsaufsicht des Landratsamtes juristisch anfechtbar sein könnten.

Demnächst Abwasser-Gebührensplitting

Die um Zuge der Grundsteuerreform ermittelten Messbeträge steigen in Aura für die Grundsteuer A um 19,2 Prozent auf 2.656 Euro, für die Grundsteuer B um 67 Prozent auf 42.292 Euro. Die im Sinne der Aufkommensneutralität von der Verwaltung vorgeschlagene Reduzierung der Hebesätze von je 400 Prozent auf 370 Prozent (Grundsteuer A) und 270 Prozent (B) ab dem kommenden Jahr lehnte das Ratsgremium mit drei zu sieben Stimmen ab. Der Alternativvorschlag von 400 Prozent (A) und 300 Prozent (B) setzte sich anschließend mit 7:3 Stimmen durch.

Auch mit der Neukalkulation der Abwasser-Ergänzungsbeiträge befasste sich die Ratsversammlung. Die aktuell verwendeten Beitragssätze stammen aus den 90er Jahren und wurden damals nur grob ermittelt. Es ist also geboten, eine Globalkalkulation nach den aktuellen Anlagewerten und dem Stand der Rechtsprechung durchzuführen.

Hinzu kommt die Verpflichtung, ein Abwasser-Gebührensplitting einzuführen. Dies bedeutet, dass das Schmutzwasser nach der bezogenen Trinkwassermenge berechnet wird und das Regen – oder Niederschlagswasser nach der Grundstücksgröße. Dabei wird die Versiegelung des Grundstückes berücksichtigt. Ziele des Gebührensplittings sind unter anderem Kosteneinsparungen beim Bau von Kanälen und Regenrückhalteanlagen, die Umweltvorsorge im Hinblick auf geringere Folgeschäden bei Starkregenereignissen und eine Gebührengerechtigkeit für Besitzer von unversiegelten Flächen gegenüber denen von versiegeltem Grund und Boden.

Kommunale Wärmeplanung abgestoßen

Die aktuelle Rechtslage verpflichtet alle Kommunen, eine separate Niederschlagswassergebühr festzulegen. Mit einstimmigem Beschluss beauftragte der Rat die Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung UG&Co KG (Veitshöchheim) mit der Erstellung der Globalrechnungen für die Herstellungsbeiträge der Entwässerungs- und Wasserversorgungseinrichtung sowie mit der Beratung zur Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr.

Auch die kommunale Wärmeplanung nimmt in Aura erste Formen an. Nach der jüngst erfolgten Bewilligung von 32.066 Euro Bundeszuschuss schreibt die Gemeinde Aura die Planungsleistungen zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung aus. Auf die Ausschreibung der optionalen Leistungen (Darstellung des Glasfasernetzes, Analyse der Stromnetze sowie Ermittlung vorhandener Potenziale zur Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien) wird verzichtet. Diese optionalen Leistungen in der Regel nicht förderfähig.

Der Gemeinderat stellte die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 für das Wasserwerk fest. Die Bilanzsumme der Wasserversorgung belief sich 2022 auf 946.674,79 Euro (2023: 903.731,77 Euro) bei einem Jahresverlust von 20.230,68 Euro (2023: 6.800,50 Euro). Der Verlustvortrag belief sich Ende 2023 auf knapp 645.000 Euro. Einstimmig bewilligte der Rat einen Zuschussantrag des BC Aura in Höhe von 3.620 Euro für Pflegemaßnahmen am Sportgelände und die Sanierung der Toiletten im Vereinsheim.

 
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