Wegen akuter Brandgefahr erlässt die Stadt Gemünden von Montag an bis auf Weiteres "ein generelles und absolutes Verbot" für jegliche Art von offenem Feuer im gesamten Stadtgebiet. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt hervor. Das Verbot gilt für bestehende Feuerstellen, für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken und für das Betreiben von Grills. Ausgenommen seien Gas- oder Elektrogrills, heißt es in der Mitteilung.
Der Untergrund, auf dem der Grill seht, ist entscheidend
Was aber ist mit Holzkohlegrills auf Privatgrundstücken? Laut Werner Herrbach, dem zweiten Bürgermeister von Gemünden, wird akzeptiert, wenn die Grillflächen betoniert oder gepflastert sind. Auf einer Wiese ist der Holzkohlegrill momentan hingegen "auf keinen Fall" erlaubt. Entscheidend ist also, ob der Untergrund brennbar ist. Holzkohlegrills hätten immer den Nachteil der heißen Glut und der Asche, so Herrbach.
Er empfiehlt deshalb, einen Wassereimer parat zu halten, um diese notfalls abzulöschen. Wer sich unsicher ist, ob er aktuell grillen darf oder nicht, solle sich bei der Stadt erkundigen. Verstößt jemand gegen das Verbot und wird von der Polizei erwischt, dann könnte ihm laut Herrbach ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit drohen.
Heiko Betz, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Gemünden, sagt, dass es auch darauf ankomme, ob an einem Grill offene Flammen zu sehen seien. Nicht in Ordnung sei zum Beispiel, wenn in Schrebergärten an mit Steinen improvisierten Feuerstellen gegrillt werde. Das sei sehr gefährlich, so der Feuerwehrkommandant.
Ende des Verbots wird bekanntgegeben
Im Moment gelte immerhin Waldbrandstufe vier von fünf und am Wochenende würden bis zu 30 Grad erwartet. Dass bei diesen Temperaturen ein Verbot für offenes Feuer verhängt wird, sei nicht außergewöhnlich. "Das gibt es immer wieder mal."
Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung besteht laut Pressemitteilung in der Region, insbesondere für Wälder, Hecken und Trockenrasenflächen allerhöchste Brandgefahr. Die Stadt Gemünden fordert die Bevölkerung daher dringend auf, sich an das ausgesprochene Verbot zu halten. Sobald es die Witterungsverhältnisse zuließen und die Aufhebung des Verbotes von offenem Feuer möglich sei, soll dies sofort bekanntgegeben werden.
Mit dem Verbot von Lagerfuern und Campinggrills auf der der vertrockneten grünen Wiese gehe ich d´accord, aber mit dem Verbot von Grillen in privaten Haushalten, schießt man schon stark über das Ziel hinaus.
Die Brandgefahr kommt ausschließlich von der Trockenheit... Nicht von "der Hitze"...
Bei 35 Grad brennt kein Rasen...
Das gilt doch schon immer...
Oder verblödet die Gesellschaft jetzt derart, das das kommuniziert werden muss.