Erst am Freitag hatte die 26–Jährige, die am Sonntag erstochen wurde, beim Amtsgericht Aschaffenburg ein Kontaktverbot gegen ihren 31-jährigen ehemaligen Lebensgefährten beantragt. Ohne Erfolg. Der Antrag wurde abgelehnt. Wie eine Sprecherin des Amtsgerichts nun auf Nachfrage dieser Redaktion mitteilte, habe das Gericht „die tatbestandlichen Voraussetzungen nicht als gegeben angesehen“ und bezieht sich auf Paragraf eins des Gewaltschutzgesetzes.
„Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag der verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen“, heißt es darin.
Es gab ein vorläufiges Kontaktverbot im März
Immer wieder war es in der Vergangenheit zu Übergriffen zwischen der 26-Jährigen und dem 31-Jährigen gekommen. Ein vorläufiges, 14-tägiges Kontaktverbot wurde bereits Mitte März verhängt. Dies sei laut Angaben des Amtsgerichts bei der jüngsten Entscheidung berücksichtigt, aber nicht erneuert worden. Zwar könne ein Kontaktverbot weiterer Übergriffe verhindern, es könne einen Menschen aber nicht absolut schützen, betont die Sprecherin des Amtsgerichts.
Unterdessen dauern die Ermittlungen der Kriminalpolizei weiter an. Zu weiteren Hintergründen gibt die Staatsanwaltschaft Würzburg derzeit keine Auskunft.
Sollte sie allerdings freiwillig mit ins Auto gestiegen, auch wenn es ihr eigener Wagen war, so stelle weiterhin kritisch die Frage, warum sie das getan hat.
Und diese Frage stellt sich nicht nur die Polizei, sondern garantiert auch die Angehörigen.
Von daher verstehe ich die "gespielte Empörung" anderer nicht, die hier ihr "bestes" zum diesem Thema beitragen.
"Zu Spekulationen, ob der Mann seine ehemalige Lebensgefährtin entführt haben könnte, will sich die Polizei gegenwärtig nicht äußern." Auf BR-Nachfrage erklärte der Sprecher der Polizei M. Zimmer, dass es sich bei dem BMW um das Fahrzeug der 26-Jährigen gehandelt habe. Am Steuer saß allerdings ihr Ex-Freund. Weiter wurde mitgeteilt, dass der 31-Jährige auch Verletzungen an Hals und einer Hand gehabt, die er sich offenbr selbst zugefügt hatte." Quelle: BR-Nachrichten Ufr.
Noch viele offenen Fragen. Auch hätte die getötete Frau an diesem Tag Dienst gehabt. Wer ist jetzt zu wem ins Auto gestiegen? Eine überraschende Wendung auch für den einen oder anderen Kommentator.
Nur leider ist es so, dass, wenn man einen Kommentar schreibt, der ja auch nicht jeden gefallen muss, es dann Leute gibt, die über einen her fallen, als hätten sie sonst niemanden, mit den man reden oder streiten kann.
Manche Kommentare mögen "grenzwertig" sein, dessen bin ich mir bewusst, aber letztendlich entscheidet die Redaktion der Main-Post, welcher Kommentar veröffentlicht wird und welcher nicht. Somit ist also davon auszugehen, dass, wenn ein Kommentar frei geschaltet worden ist, dieser den Vorgaben der Main-Post entspricht.
Oder er dann den anderen gefällt, ist, wie bereits erwähnt, eine andere Sache.
Und wenn er nicht frei geschaltet wird, egal aus welchem Grund, dann akzeptiere ich das auch.
Von daher tangiert mich das Gepoltere anderer nur "peripher" ...
von Catweazle6847! Und wie viele davon waren sinnvoll und angebracht? Nun ...
Nichts zum Thema beigetragen und gerade mal 25 Kommentare geschrieben, sich aber über die Anzahl von Kommentaren anderer Kommenatatoren aufregen ...
Abers selbst Ihr Beitrag ist noch zu steigern ...
... nämlich durch die Meldung, dass auf Fakaofo gerade ein Kokosnuss von einer Palme gefallen ist ...
Vielleicht kommt dieses Versagen jetzt auch auf das zuständige Gericht zu, dass man jetzt gegen die Justiz ermittelt.
So tragisch dieser Fall auch ist, für das Opfer und die Angehörigen, bleibt zu hoffen, dass die Gerichte in der Zukunft anders entscheiden.
Hinterhältigkeit, hintergehen, täuschen, vortäuschen, Hinterhalt usw.
Oder das Wort "Opfer"? Die Frau hat den höchsten Preis bezahlt, mit ihrem Leben. Der Täter handelte im Affekt wird von Experten, von Psychologen formuliert. Übersehen aber wird dabei eines, der Täter war bewaffnet. Auch die "Gerichte" waren ahnungslos bzw. ihnen waren die Hände gebunden. Ein bloßer Verdacht genügt eben nicht. Ein Rücktritt von einem Versuch geht in der Regel straffrei aus. Fazit: Bei der Rekonstuktion sind alle nur auf Vermutungen angewiesen. Mit dem Tode von Täter und Opfer kann und wird die Akte geschlossen werden. Was ich schmerzlich vermisse, sind die Gefühle für die Hinterbliebenen, "hüben wie drüben".
Frei nach dem Motto: `s Pack schlägt sich, `s Pack verträgt sich. Astrein ist das niemals gelaufen, jedoch darf man der Dame eine Mitschuld anhängen.
Wenn mich jemand bedroht, setze ich alle Hebel in Bewegung, ihn nicht mehr sehen zu müssen. Auch wenn er sie verfolgt hat, niemand muss sich in eine Opferrolle fügen.
Was den letzten Absatz angeht, da stimme ich mit Ihnen überein, ich würde alles versuchen, diese Person auf Abstand zu halten.
Aber wir wissen ja auch nicht, ob der Mann seine Ex-Freundin unter Anwendung von Gewalt in sein Auto gedrängt hat.
Das Opfer? Noch Fragen? Das ist doppelsinnig. Alles klar, "Herr Kommisar"? Hätte, wenn und aber oder "Hätte, hätte, Fahrradkette" oder "Ich an der Stelle ..."
Um es anders auszudrücken:
Wenn mich jemand wiederholt angegriffen hätte, wäre ich nicht zu der betreffenden Person ins Auto gestiegen, gerade aus Gründen des Selbstschutzes, und egal, wie ich vorher zu dieser Person gestanden habe.
Und dann erst recht, wenn ein Gericht einen Antrag auf Kontaktverbot abgelehnt hat. Gerade dann muss ich sehen, dass diese Person keinen Kontakt mehr zu mir hat bzw. dass ich versuche, diese Person auf (großen) Abstand zu halten. Alles andere ist nämlich widersprüchlich.
Und bevor sich jetzt wieder jemand über diesen Kommentar aufregt, was mir jetzt herrlich egal ist: Man kann davon ausgehen, dass auch die Polizei dieser Frage nachgehen dürfte, warum die Frau zu ihrem Ex-Partner ins Auto gestiegen ist.
Die passieren einfach..........................Hirn einschalten!!