Wenn er mit jungen Mädchen chattete, dann steuerte er wohl zielgerichtet auf sexuelle Inhalte zu. Zudem fand die Polizei reichlich kinder- und jugendpornografische Filme und Fotos auf seinem Rechner. Nun sitzt der 52-jährige Frührentner aus dem Landkreis Main-Spessart im Gefängnis. Das Landgericht Würzburg verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten.
Dies teilte Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen auf Anfrage der Redaktion mit. Der Prozess begann Mitte Juli und zog sich über sechs oder sieben Verhandlungstage hin, so Raufeisen. Die Verhandlung bis hin zur Urteilsverkündung im August war nicht-öffentlich. Der Angeklagte wurde für schuldig befunden „des sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei tatmehrheitlichen Fällen, hierbei jeweils in Tateinheit mit Besitz kinderpornografischer Schriften, in Tatmehrheit mit Besitz jugendpornografischer Schriften und Verbreitung pornografischer Schriften“, heißt es im schriftlichen Urteil, das der Redaktion vorliegt. In einigen anderen Anklagepunkten wurde der Mann demnach freigesprochen.
Sondereinsatzkommando rückte an
Der Fall hatte im September 2017 für Aufmerksamkeit gesorgt: Damals war ein Sondereinsatzkommando der Polizei angerückt und hatte vor seiner Wohnung in einem Lohrer Stadtteil eine Blendgranate gezündet.„Verdacht auf Besitz von Kinderpornografie“, lautete die Begründung damals.
Gemäß Anklage soll der jetzt Verurteilte 2016 sieben ganz junge Mädchen missbraucht – oder es zumindest versucht haben. Sie sollen zur Tatzeit zwischen zwölf und 16 Jahren jung gewesen sein. Er selbst habe sich, so die Staatsanwaltschaft vor dem Prozess, in Internet-Chats als 13- und als 17-Jähriger ausgegeben und den Schülerinnen vorgegaukelt haben, er sei in sie verliebt. Dann soll er ihnen pornografische Fotos und Videos von sich geschickt und die Mädchen animiert haben, ihm ebenfalls solche Bilder zu mailen.
Es blieb wohl bei einem Kuss
Mit einer Schülerin soll der 52-Jährige sich auch getroffen haben. In Schweinfurt soll er sie mit dem Auto abgeholt und ihr Kleider gekauft haben. Offenbar, so die Anklagebehörde, habe er sich dafür Sex mit der Schülerin erhofft. Es sei aber bei Küssen geblieben.
Im November 2017 war er nach einem richterlichen Unterbringungsbefehl ins Bezirkskrankenhaus Lohr eingeliefert worden. Die Staatsanwaltschaft war bei der Anklage davon ausgegangen, dass er als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig eingestuft würde. Mit diesem Argument hatte die erste Strafkammer des Landgerichts die nicht-öffentliche Verhandlung begründet – was im Erwachsenenstrafrecht eher ungewöhnlich ist. Das psychiatrische Gutachten beim Prozess scheint diese Einschätzung jedoch nicht erhärtet zu haben, da der Mann ja zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde.