
Nur wer geimpft oder genesen ist, darf seit vergangenem Mittwoch im Einzelhandel zum Beispiel noch Kleidung oder Schmuck kaufen. In Karlstadt müssen praktisch alle Geschäfte in der Hauptstraße ihre Kunden seither kontrollieren: Impf- oder Genesenennachweis und Identitätsnachweis, also Personalausweis. "Eine Kontrolle reicht doch", dachte sich die Stadtmarketing-Gesellschaft und bot rote Armbändchen an, die Kunden nach der Kontrolle in einem Geschäft bekommen konnten. In anderen Geschäften mussten sie dann nur das Bändchen vorzeigen als Nachweis, dass sie bereits kontrolliert wurden. Die Aktion war mit dem Landratsamt Main-Spessart abgestimmt.
"Die Nachfrage nach dem Bändchen war gut und die Resonanz vor Ort positiv", berichtet die Stadtmarketing-Chefin Susanne Keller. Kunden seien lächelnd in den Laden gekommen und hätten das Bändchen vorgezeigt, "alles gut, ich wurde schon kontrolliert". Die Filiale der Bäckerei Schaub fragte sogar an, ob sie auch Bändchen bekommen könnte. Einkäufe beim Bäcker sind als Waren des täglichen Bedarfs zwar von der 2G-Regel nicht betroffen, wohl aber die Café-Bereiche als Gastronomie. In den sozialen Medien hätte es allerdings auch Kritik gegeben.
Bändchenaktion am Freitag gestoppt
Nach zweieinhalb Tagen war es mit der Vereinfachung vorbei. Am Freitagmorgen verschickte das CSU-geführte bayerische Gesundheitsministerium ein Schreiben über die Regierung an alle Kreisverwaltungsbehörden, dass dieses Verfahren nicht zulässig ist. Daraufhin wurde die Bändchen-Aktion um die Mittagszeit gestoppt. Wie viele Bändchen bis dahin ausgegeben wurden, lässt sich nicht abschätzen.
Im Schreiben der Ministerialdirigentin Dr. Gabriele Hartl aus dem Gesundheitsministerium wird ausgeführt, das Bändchen-Modell verstoße gleich gegen drei Paragrafen der 15. bayerischen Infektionsmaßnahmenverordnung: Demnach müssten die Ladenbesitzer die offiziellen Nachweise direkt kontrollieren und nicht das Vorhandensein eines Bändchens, das für nicht hinreichend fälschungssicher erachtet wird. Dazu kämen Strafbarkeits- und Rückverfolgungslücken.
Stadtmarketing hatte Kontrollmechanismen vorgesehen
Wesentliches Problem aus Sicht des Gesundheitsministeriums: Falls ein Ungeimpfter ein Bändchen bekommen hat, ließe sich nicht überprüfen, wie, wo und von wem. Oder ist es vielleicht gefälscht und stammt aus einer anderen Quelle? Die Schlussfolgerung des Ministeriums lautet, wegen dieser Unwägbarkeiten könnten die Ladeninhaber bei dem Bändchen-Modell nicht mehr belangt werden, ein Ordnungswidrigkeitenvorwurf wäre nicht mehr möglich. Das gelte auch für ungeimpfte Personen, die sich einen Zutritt zu den Läden mit falschen Bändchen erschleichen. Bußgeldbewährt sei nur die Kontrollpflicht der Ladeninhaber.
Im Gegensatz zum Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses stehe das Betreten eines Geschäfts oder Lokals mit einem gefälschten Bändchen nicht unter Strafe. Aus Sicht des Ministeriums untergraben Kontrollbändchen die gewünschte Verschärfung der Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Es empfiehlt vielmehr, die zuständigen Behörden sollten "die Kontrollen hinsichtlich der 3G-, 3G plus- und 2G-Regelungen auch auf den Handel ausdehnen."
"Wir haben uns vorab schon Gedanken gemacht", erklärt Susanne Keller. So sind die 10 000 beschafften Bändchen nummeriert und ein nummerierter Abschnitt wäre nach dem Anlegen im jeweiligen Laden geblieben. Auch hätten sie zusätzlich mit dem jeweiligen Firmenstempel versehen werden können, es hätte also eine Rückverfolgungsmöglichkeit bei Fälschungsverdacht gegeben.
Impfanreiz auf Kosten des Einzelhandels?
Angedacht sei auch gewesen, die Bändchen nur an einer von der Stadtmarketing betriebenen zentralen Bude auszugeben. Dann wäre eindeutig sie dafür verantwortlich gewesen.
Als das Verbot bekannt wurde, habe das zu Enttäuschung und Unverständnis geführt. "Es fühlt sich so an, als soll auf unserem Rücken ein Impfanreiz ausgetragen werden." Dabei sei der Einzelhandel mit Abstands- und Hygieneregeln sowie Masken noch nie als Infektionsort bekannt geworden.
In anderen Bundesländern sind 2G-Kontrollbändchen kein Problem, definitiv erlaubt sind sie in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz. Dort liegen die Inzidenzen derzeit (13. Dezember) schon ein Stück unter 300, während die Inzidenz in Bayern mit 399 nach 32 Tagen erstmals wieder die 400er-Marke unterschritt.
Die Regierung sollte sich lieber mal um die netten Impfgegner kümmern, die sich in Innenstädten zu Demonstrationen verabreden, die als Spaziergänge getarnt sind. Natürlich alle Hygieneverordnungen missachtend. Das sind dieselben Leute, die dann die Intensivstationen verstopfen.
Siehe zum Beispiel: https://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/mehrere-festnahmen-bei-corona-demo-in-schweinfurt-art-10699730
Kann man die App sich nicht einfach besogen oder auch andere Impfzertifikate ? ? ?
Es war eine gute Idee, nur solche mitdenkenden Menschen sind in der Gesellschaft
und in der Politik einfach nicht mehr gefragt .
Ein Problem unserer Zeit , welches durch die Pandemie immer größer wird !