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Gemünden
25-Jähriger begeht im Vollrausch gleich drei Straftaten: Gericht verurteilt ihn zu hoher Geldstrafe
Bereits zum zweiten Mal beschäftigte der Fall einer Kneipenschlägerei in Marktheidenfeld das Amtsgericht Gemünden. Im August muss sich noch der Wirt verantworten. Worum es geht.
(Symbolfoto)
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa | (Symbolfoto)
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:00 Uhr

In die nächste Runde ist jetzt ein Fall vor dem Amtsgericht Gemünden gegangen, bei dem eine Kneipenschlägerei und reichlich Alkoholkonsum eine tragende Rolle spielen: Erst Ende Juni saß ein 26 Jahre alter Mann wegen Körperverletzung auf der Anklagebank. Das Verfahren gegen ihn wurde gegen die Zahlung einer Geldauflage jedoch vorläufig eingestellt. Nun war dessen zur Tatzeit stark alkoholisierter Freund an der Reihe. Der ebenfalls beteiligte Gastwirt wird sich im August vor Gericht verantworten.

Stolze 8000 Euro (160 Tagessätze zu 50 Euro) muss jetzt aber erst einmal ein 25 Jahre alter Mann zahlen, weil er im fahrlässigen Vollrausch insgesamt drei Straftaten verübt hat. Hausfriedensbruch, Beleidigungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten aus dem Raum Marktheidenfeld vor.

Der Angeklagte hatte an dem Abend reichlich Alkohol konsumiert

Es war ein feucht-fröhlicher Abend, den sich eine Gruppe junger Männer im vergangenen Herbst gönnte. Zumindest zu Beginn ging es in einem Marktheidenfelder Lokal noch gesittet zu. Das änderte sich aber mit dem weiteren Verlauf des Abends. Dabei übertrieb es der 25-jährige Angeklagte. Erinnern konnte sich der Mann noch daran, dass er mehrere Gläser Schnaps und Bier getrunken hatte. Auch Betäubungsmittel seien mit im Spiel gewesen.

Spät am Abend wechselte die Gruppe das Lokal, die Männer konsumierten dort wieder viel Alkoholisches. Deshalb schickte sie der Betreiber schließlich nach Hause. Das gefiel dem Angeklagten überhaupt nicht. Er betrat erneut das Lokal, worauf der Wirt die Polizei rief. Die Beamten geleiteten die Gäste schließlich hinaus, wobei die Gruppe versprach, auf den stark alkoholisierten Kumpel aufzupassen.

Angeklagter "wehrte" sich gegen Festnahme durch Polizei

Jedoch betrat der Angeklagte erneut das Lokal, warf sich auf den Boden und wurde schließlich von dem Gastwirt mit Fußtritten und einem Wischmopp traktiert. Deswegen wird es auch noch ein gerichtliches Nachspiel für den Wirt geben.

Dieser rief erneut die Polizei, die den Aufsässigen in Gewahrsam nehmen wollte. Dagegen wehrte sich der 25-Jährige, griff allerdings die Beamten nicht an, wie zwei Polizisten als Zeugen in der Gerichtsverhandlung betonten. Er wehrte sich nur, indem er sich völlig versteifte. Es gelang den Polizisten allerdings, den Mann zu überwältigen. In einer Arrestzelle schlief er seinen Rausch aus.

"Das war blöd und völlig unnötig", sagte der Angeklagte zu seinen Taten, an die er selbst keine Erinnerungen mehr hat. Das hatte für das Gericht zur Folge, dass seine Schuldfähigkeit geprüft werden musste. Ein Gutachter bewertete die einige Zeit nach dem turbulenten Geschehen entnommene Blutprobe des Mannes. Sie hatte einen Blutalkoholwert von 2,39 Promille ergeben. Zurückgerechnet auf den Tatzeitpunkt kam der Gutachter auf einen Wert von 3,13 Promille. "Das ist schon ein ordentlicher Batzen", so der Sachverständige. "Das macht es schlüssig, dass er keinerlei Erinnerung mehr an den Abend hat".

Hatte der 25-Jährige einen Rausch oder Vollrausch?

Auf die Frage von Strafrichter Sven Krischker, ob die Steuerungsfähigkeit während der Tat aufgehoben war, bejahte das der Gutachter für den Zeitpunkt des ersten Eintreffens der Polizeistreife. Für die Folgezeit ließe sich das jedoch nicht beurteilen. Vereinfacht stellte sich Frage: Lag ein Rausch oder ein Vollrausch vor, der sich strafmildernd auswirken könnte?

Letztendlich sprach auch die Staatsanwältin von einem Vollrausch, der Verteidiger von einem fahrlässigen Vollrausch. Da der Angeklagte noch unter offener Bewährung stand, lautete der Antrag der Anklagevertreterin auf sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung, der des Verteidigers auf 8400 Euro Geldstrafe. In dem bereits rechtskräftigen Urteil steht der Angeklagte jetzt mit einer 8000-Euro-Geldstrafe im Bundeszentralregister.

 
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  • A. M.
    Mit ein paar Gramm Cannabis erwischt zu werden kann in Bayern sogar noch deutlich teurer werden!
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