
War die Videoüberwachung des Parkplatzes an der Post in Marktheidenfeld rechtens? Der Pächter des Parkplatzes hatte Falschparker aufgenommen, das Material an den Inkasso-Dienst "Park&Collect" weitergegeben und die Postkunden mit rund 140 Euro zu Kasse gebeten. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte Ende Januar entschieden, das Verfahren einzustellen. Ein betroffener Marktheidenfelder hatte dagegen Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg eingelegt, die den Fall daraufhin anhand der Akten erneut prüfte. Das Ergebnis: Auch die Generalstaatsanwaltschaft sah keinen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und sprach sich für eine Einstellung des Verfahrens aus.
Die Daten seien lediglich erhoben worden, um die Parkverstöße zu ahnden, heißt es in der Begründung, die der Redaktion vorliegt. Auch die Vorwürfe, es handele sich um eine Betrugsmasche oder um Nötigung sah die Generalstaatsanwaltschaft nicht begründet.