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Marktheidenfeld
140-Euro-Parkknöllchen: Entscheidung der Staatsanwaltschaft bestätigt
Hat der Pächter eines Parkplatzes in Marktheidenfeld gegen den Datenschutz verstoßen, als er Falschparker geahndet hat? Der Generalstaatsanwalt hat die Entscheidung aus Würzburg geprüft.
Die Parkplatzreihe gegenüber der Postfiliale in der Karbacher Straße war lange Stadtgepräch: Der Pächter hatte Post-Kunden auf seinen Privatparkplätzen über einen Inkasso-Dienst mit 140 Euro abgemahnt.
Foto: Carolin Schulte | Die Parkplatzreihe gegenüber der Postfiliale in der Karbacher Straße war lange Stadtgepräch: Der Pächter hatte Post-Kunden auf seinen Privatparkplätzen über einen Inkasso-Dienst mit 140 Euro abgemahnt.
Carolin Schulte
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:20 Uhr

War die Videoüberwachung des Parkplatzes an der Post in Marktheidenfeld rechtens? Der Pächter des Parkplatzes hatte Falschparker aufgenommen, das Material an den Inkasso-Dienst "Park&Collect" weitergegeben und die Postkunden mit rund 140 Euro zu Kasse gebeten. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte Ende Januar entschieden, das Verfahren einzustellen. Ein betroffener Marktheidenfelder hatte dagegen Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg eingelegt, die den Fall daraufhin anhand der Akten erneut prüfte. Das Ergebnis: Auch die Generalstaatsanwaltschaft sah keinen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und sprach sich für eine Einstellung des Verfahrens aus.

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