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Marktheidenfeld
Ärger um Parkplätze: 140 Euro für fünf Minuten falsch parken?
Weil Postkunden auf seinem Privatparkplatz in Marktheidenfeld stehen, hat der Besitzer ein Inkassounternehmen beauftragt. Falschparker empören sich über die Forderung.
Vor der Postfiliale in der Karbacher Straße 16 steht ein Teil der Parkplätze nicht mehr für Postkunden zur Verfügung. Der Mieter der Parkplätze bittet Falschparker mit 140 Euro zur Kasse.
Foto: Carolin Schulte | Vor der Postfiliale in der Karbacher Straße 16 steht ein Teil der Parkplätze nicht mehr für Postkunden zur Verfügung. Der Mieter der Parkplätze bittet Falschparker mit 140 Euro zur Kasse.
Carolin Schulte
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:20 Uhr

Ein fremdes Auto in der Einfahrt oder auf dem Parkplatz vor dem Haus, das ist ärgerlich für einen Grundstücksbesitzer. Doch rechtfertigen fünf Minuten unerlaubtes Parken eine Rechnung über 141 Euro?

Diesen Betrag sollen einige Kunden der Postfiliale in der Karbacher Straße in Marktheidenfeld nun zahlen. Sie waren es gewohnt, dass der ganze Parkplatz vor der Post für Kunden frei ist. Doch seit einigen Wochen hat der Grundstückseigentümer Thomas Bils die Stellplätze gegenüber des Geschäfts an Alexander Reichert vermietet – und Reichert ging rigoros vor gegen die Falschparker, die oft nur wenige Minuten seine Plätze belegten.

Über die App "Park & Collect" machte er seinen Anspruch geltend: Dort kann jeder Besitzer einen Parkplatz registrieren und Falschparker-Autos mit Foto melden. Der Dienst übernimmt dann alles weitere, ermittelt den Halter des Fahrzeugs und schickt diesem ein "außergerichtliches Vergleichsangebot".

Kleiner Teil der Summe geht an Parkplatzbesitzer

Von den 141 Euro, die die Falschparker bezahlen sollen, erhält der Besitzer des Parkplatzes nur 35 Euro als "Kompensation". Berechnet werden weiterhin zehn Euro Gebühr, um den Fahrzeughalter zu ermitteln, 13 Euro für "Post und Telekommunikation" und 67 Euro, die das Inkassounternehmen Euro Collect für "Einigungskosten" bekommt. Zu dieser Rechnung kommen außerdem Steuern hinzu.

Die Rechnung zeigt: An den Falschparkern verdient vor allem das Inkassounternehmen.
Foto: Carolin Schulte | Die Rechnung zeigt: An den Falschparkern verdient vor allem das Inkassounternehmen.

Mehrere Leser haben sich gegenüber dieser Redaktion über die Höhe der Strafe aufgeregt, auch auf Facebook waren viele empörte Posts zu lesen. Der Tenor: Falsch parken ist nicht in Ordnung – aber ein Bußgeld von 140 Euro sei eben auch überzogen. In einem Schreiben an die Redaktion vermutet ein Leser sogar, es könne sich um ein Geschäftsmodell handeln.

Jürgen Schäfer, Inhaber der Postfiliale, weiß inzwischen von weit über 100 Menschen, die ein Schreiben des Inkassounternehmens bekommen haben. "Anfangs haben die Kunden ja sogar gedacht, dass ich dieses Schreiben veranlasst hätte", sagt Schäfer. Er ärgert sich auch darüber, dass die gemieteten Parkplätze seiner Beobachtung nach nie genutzt werden. Schäfer sammelt nun die Beschwerden seiner Kunden, um gegen die Flut von privaten Parkknöllchen vorzugehen.

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Rechtlich sei das Verfahren von "Park & Collect" nicht zu beanstanden, sagt Stefan Schwind, Dienststellenleiter der Polizei Marktheidenfeld: "Hier liegt eine Besitzstandsstörung vor, denn der Mieter der Parkplätze kann sein Grundstück nicht nutzen." Die Polizei ist hier nicht zuständig, da es sich um ein Privatgrundstück handelt. Der Grundstücksbesitzer könne einen Parksünder aber auch abschleppen lassen und ihm die Kosten in Rechnung stellen – "hier muss aber eine Verhältnismäßigkeit gewahrt sein, sonst bleibt der Parkplatzbesitzer auf den Kosten hängen", so Schwind.

Parkplatzbesitzer beobachtet Wiederholungstäter

Alexander Reichert hat in der Lagerhalle auf dem Gelände eine Fläche gemietet und deswegen auch die Parkplätze. "Ich verstehe nicht, warum ich in dieser Sache der Böse sein soll", sagt er im Gespräch mit dieser Redaktion. Dass man auf einem Privatgrundstück nicht einfach parke, solle doch eigentlich selbstverständlich sein. 

Er sieht keine andere Möglichkeit, um seine Parkplätze frei zu halten: Polizei und Ordnungsamt sind nicht zuständig, ein Abschleppdienst wäre für die Parksünder noch teurer. Natürlich könnte er Parkbügel auf den Stellplätzen anbringen, auf eigene Kosten. "Aber warum soll ich noch mehr Geld dafür bezahlen, dass ich meine gemietete Fläche nutzen kann?" Auch die Gebühr des Inkassounternehmens findet er nicht überzogen.

"Für Einzelfälle, die aus Versehen auf meinen Parkplätzen stehen, tut es mir leid", sagt Reichert. Er beobachte jedoch auch viele Wiederholungstäter. Gegen den Vorwurf, dass er die Parkplätze überhaupt nicht nutze, wehrt er sich: Er brauche den Platz gelegentlich für seinen Anhänger und sein Wohnmobil. 

Anzeige für den Anbieter Google Maps über den Consent-Anbieter verweigert

Mietvertrag wird wohl nicht verlängert

Für Reichert gäbe es eine einfache Lösung: Jürgen Schäfer müsste die Parkplätze eben selbst anmieten für seine Postkunden. Grundstückseigentümer Thomas Bils sagt im Gespräch mit der Redaktion, er habe Schäfer das auch vorgeschlagen, doch der habe abgelehnt. Schäfer streitet jedoch ab, dass ihm die Parkplätze angeboten wurden.

Nicht nur Schäfer, sondern auch Thomas Bils ist unglücklich über die Parkplatz-Diskussion. "Ich habe mit all den Beschwerden auch nur Arbeit gehabt", so Bils. Der Mietvertrag für die Parkplätze sei nur befristet, sagt er, und er habe nicht vor, den Vertrag zu verlängern.

Müssen Falschparker das hohe Vergleichsangebot annehmen?

Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, rät betroffenen Falschparkern, sich den tatsächlichen Schaden des Parkplatzbesitzers erklären zu lassen: "Das können zum Beispiel die Kosten für ein Taxi sein, mit dem der Geschädigte fahren musste, weil sein Auto zugeparkt war", erklärt Halm. Auch Gebühren für ein Parkhaus könne man geltend machen. Wenn jedoch kein solcher Schaden entstanden sei, habe das Inkassounternehmen eigentlich keine Grundlage für seine Forderung. 
Die Stiftung Warentest rät Falschparkern, dem Parkbesitzer von sich aus eine Unterlassungserklärung zukommen zu lassen. Eine Postkundin, die sich in dieser Sache an die Redaktion gewandt hatte, hat genau das getan. Unter Zeugen hat sie die Erklärung persönlich in den Briefkasten des Parkplatzbesitzers eingeworfen. Nun erhielt sie ein zweites Schreiben, das der Redaktion vorliegt. Eine Rechtsanwalts-GmbH forderte sie erneut auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten für das Anwaltsschreiben in Höhe von 143 Euro zu zahlen. Die von ihr freiwillig abgegebenen Erklärung wurde also ignoriert – oder ging möglicherweise zu spät ein. Die Stiftung Warentest empfiehlt Betroffenen daher, möglichst schnell tätig zu werden.
Quelle: ins
 
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    Es hängt ja nicht nur ein Schild dort, sondern noch ein zweites mit klarer Ansage. Wahrscheinlich hat der Parkplatzbesitzer schon länger Ärger mit den Ignoranten. Somit sind 140 € in Ordnung. Bei 20€ hätten sich die Falschparker ins Fäustchen gelacht, und ohne Anwalt zählt sowieso keiner. Im übrigen ist das mittlerweile bei div. Lebensmittelgeschäften in attraktiver Lage auch schon so, dass Falschparker mittels Inkassodienstleistern zur Kasse gebeten werden. Die wussten sich auch nicht mehr zu helfen.
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  • C. H.
    sowas ähnliches hab ich auch vor der Tür. Da wird auf dem Gehweg mit Behinderung(!) geparkt, oder gleich im Kreuzungsbereich mit Sichtbehinderung bei Regelung Rechts vor Links. Idealerweise auch gleich vor dem Hauseingang, so dass wir mit dem Fahrrad nicht mehr hineinkommen. Und nicht nur für 5 Minuten, nein die stehen da den halben Tag.
    Nur 30 Meter weiter sind freie, kostenlose Parkplätze! Aber man müsste ja 30 Meter weiter laufen. Da kann die olle Alte mit dem Kinderwagen doch auf die Fahrbahn ausweichen, oder?
    Nein, das gibt Foto und Anruf bei den blauen Boys! 140€ ist noch viel zu wenig für derart ignorante Zeitgenossen! Und sollte mal jemand auf meinem privaten Stellplatz stehen kommt der Abschleppdienst!

    Achja....die Vermutung eines Geschäftsmodells...
    Ernsthaft?
    Ein Geschäftsmodell, dass von der Dummheit und Ignoranz der Menschen lebt?
    Mehr Gerechtfertigung gibts ja gar nicht!
    Erinnert mich an die Leute, die von Abzocke reden, wenn sie mit 70 innerorts geblitzt wurden....
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  • E. K.
    140 Euro ist eine absolute Frechheit .... einfach nicht bezahlen und mit Anwalt dagegen vorgehen.
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  • R. B.
    Wie man auf dem Bild unschwer erkennen kann, sind hier mehrere Schilder auf denen wohl deutlich zu lesen steht, dass hier Parken verboten ist. Wer da trotzdem parkt, für den habe ich kein Mitleid. Egal wie hoch die Strafe ausfällt. Selbst schuld!
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  • R. D.
    Richtig so. Das gleiche sollte es auch für das Parken auf öffentlichen Straßen, außerhalb von Parkplätzen geben. Überall werden die Privat-PKW auf öffentlichem, der Allgemeinheit gehörendem Grund und Boden geparkt und somit die Straßen blockiert. In den Orten oftmals so, dass man kaum noch durchfahren kann. Und das obwohl die Eigentümer der PKW dort wohnen und ausreichend Platz auf ihrem Privat-Grundstück für ihren Privat-PKW hätten. Man müsste nur mal sein Tor aufmachen und in seinem Hof parken.
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  • H. S.
    Man macht einfach die Nummernschilder vom geliebten Nachbar aufs Auto.... fertig! Funktioniert jedes mal .-)
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  • H. A.
    Soso die Falschparker empören sich, da muss man sich fragen wegen was, das sie unfähig sind richtig zu parken oder sich einbilden Parken zu dürfen wo sie möchten, weil sei keine Lust zum laufen haben? Der Besitzer macht alles richtig denn lernfähig ist der Mensch nur wenn es den eigenen Geldbeutel richtig weh tut.
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  • B. L.
    Die Lesen können, sind im Vorteil. Die zahlen müssen, sind selbst schuld.
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  • B. M.
    Der Fall hat zwei Seiten

    Der Grundstücksmieter: er hat die Parkplätze mehr als deutlich als privat gekennzeichnet und bei unerlaubter Nutzung mit Konsequenzen gedroht.

    Der App-Betreiber: einer der üblichen Abmahner, der auf möglichst viel Geld aus ist. Aus juristischen Gründen schenke ich mir deutlichere Formulierungen.

    Und die Moral von der Geschicht:
    Lies vorher und park dort nicht.
    Der Abmahner verdient nichts mehr,
    das freut uns alle sehr.
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  • U. A.
    Klasse!!!

    Endlich mal ein Artikel in der MP der wirklich sein Geld wert ist.

    Wenn mehr diese App nutzen würden (wie ich künftig) würde es im sogenannten ruhenden Verkehr erheblich disziplinierter und rücksichtsvoller zugehen.
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  • T. N.
    Immer nur die 5 Minuten,ich ganz nicht mehr hören. 5 Minuten vor dem Bäcker,5 Minuten vor der Bank ,5 Minuten vor dem Zeitungsgeschäft usw usw. Alles im Parkverbot. Ein völliges Chaos und Gefährdung des Strassenverkehrs entsteht dadurch. Sehr ich täglich bei mir im der Ortschaft.Also wie schon viele geschrieben haben, es ist richtig. Fertig und aus. In Deutschland ist man es anscheinend nicht gewohnt das man auch eine Strafe bekommt wenn man gegen Verbote verstößt. Und wenn ich es mache darf ich mich halt nicht wundern oder beschweren.
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  • W. T.
    Grundsätzlich einspruch einlegen wegen Wucher.
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  • C. G.
    lieber nen VHS Kurs buchen "Deutsch lesen für Anfänger"
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  • S. R.
    Man muss halt auch bedenken, dass es eben nicht "nur 5 Minuten" sind.
    Für jeden Einzelnen der da kommt ist es vielleicht so.
    Wenn am Tag aber 50 Leute da Parken sind wir bei guten 4 Stunden aus Sicht des Parkplatzbesitzers und das ist offensichtlich nicht in Ordnung.
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  • D. M.
    "In einem Schreiben an die Redaktion vermutet ein Leser sogar, es könne sich um ein Geschäftsmodell handeln." - Was denn sonst? Sollen die Macher der "Park & Collect"-App das aus Gutmütigkeit tun? Natürlich wollen und sollen sie was verdienen.

    Ich halte den Betrag für absolut gerechtfertigt. Scheinbar spüren Falschparker ja doch noch etwas. Die wenigen Euros ,die das Ordnungsamt mit etwas Glück fürs Falschparken auf öffentlichen Flächen einfordert, scheinen ja die meisten in Kauf zu nehmen.
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  • R. V.
    Wer lesen kann, ist im Vorteil und parkt galt woanders oder bezahlt. Man muß halt auch mal für sein Fehlverhalten die Verantwortung übernehmen und nicht immer die Schuld auf andere schieben. Ähnlich verhält es sich beim Parken von Nicht-Behinderten auf den Behinderten: "Ich wollte doch nur kurz..." oder "es wollte ja eh kein Behinderter dort parken".
    Trotz alledem ist der Betrag schon recht hoch, aber wer nicht lesen will...
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  • D. T.
    Ich nutze auch Park & Collect. Weil irgendwann meine Geduld am Ende war. Mein Privatparkplatz ist deutlich als solcher ausgeschildert. Wenn ich nach Hause komme, steht jemand drauf. Weit und breit kein Parkplatz und ich kann mein Eigentum nicht nutzen. Zettel schreiben hat lange nichts gebracht. Abschleppen wäre zu dick aufgetragen, weil neben den noch höheren Kosten sich auch noch um den Transport zum Abschlepport gekümmert werden muss. Park & Collect ist für solche Fälle optimal. Einmal damit angezeigt, stellt man sich kein weiteres mal drauf.
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  • J. G.
    Es ist richtig, dass man nicht überall parken kann, wo man will und dass jeder Eigentümer entscheiden kann, ob er dort parken lässt. Aber die Gebühren sind schon überzogen, selbst in Würzburg auf dem Parkplatz der Hauptpost oder dem des Real in der Nürnberger Str. werden lt. Aushang "nur" 30,-- Euro fällig, wenn man seine Parkscheibe bzw. Parkschein vergisst. Da ist das völlig o.k., da besonders der Parkplatz am Real oft als billiger Parkplatz für die Stadtpendler genutzt wurde. Die Frage in Marktheidenfeld ist, ob dies wegen fünf Minuten gerechtfertigt ist. Den Inkassounternehmen muss hier auch das Handwerk gelegt werden, in dem man z. B. eine gesetzliche Obergrenze für die sog. Einigungsgebühren, etc. einführt. Fast 70 Euro stehen in keiner Relation zu den 35,-- Euro, die der Eigentümer bekommt.
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  • D. M.
    Schwarzfahren kostet 60 Euro, das müsste er Mindestbetrag fürs Falschparken sein.
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  • A. N.
    30 EUR zzgl. Aufwandskosten eine Inkassounternehmens.
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