Wenn die Sonne im Sommer hoch über der Iphöfer Altstadt steht und durch mehr oder weniger große Dachfenster spitzt, zeigt sich die ganze Problematik: Die Wohnungen heizen sich stark auf. Gerne greifen Hausbesitzer deshalb zu praktischen Rollos, die jedoch nur dann effizient sind, wenn sie von außen angebracht sind und die Hitze damit aussperren. Die strengen Regeln der Gestaltungssatzung haben das bisher in Iphofen nicht zugelassen. Vor einem Monat hat der Bauausschuss dann die Regelung aufgeweicht und die Beschattung von außen mehrheitlich erlaubt. Just diesen Beschluss hat derselbe Ausschuss jetzt wieder kassiert – auf mehr oder weniger sanften Druck der Denkmalschützer.
Damit ist ein bislang eher im Schatten stehendes Thema unversehens ins Licht der Öffentlichkeit gerückt und hat die brisante Frage aufgeworfen: Wie kann es sein, dass eine komfortable 7:4-Mehrheit, die sich noch im März im Bauausschuss für die Außenbeschattung von Dachliegenfenstern gefunden hatte, binnen eines Monats in eine 3:8-Minderheit kippt? Die Antwort liegt irgendwo zwischen Iphofen und München, dem Sitz des Landesamts für Denkmalpflege.
Für den Stadtplaner ist das viel Lärm um Nichts
Nachdem das zehnköpfige Gremium die Satzung an dieser Stelle – gegen die Stimme von Bürgermeister Dieter Lenzer – aufgeweicht hatte, ging das Votum an die bayerischen Denkmalschützer. Und von dort kam das Veto. So stellten es Lenzer und Stadtplaner Franz Ullrich am Dienstagabend gegenüber dem Bauausschuss dar. Für Ullrich war das alles viel Lärm um Nichts. „Es gibt wichtigere Themen als die Beschattung von Dachliegefenstern“, sagte er. Was so viel heißen sollte wie: Die Sache ist es nicht wert, deshalb einen Streit mit dem Landesamt vom Zaun zu brechen, wo die Stadt dessen Gunst und Zuspruch doch noch in deutlich wichtigeren Angelegenheiten brauchen werde.
Auch Zweiter Bürgermeister Hans Brummer ließ erkennen, dass es besser sei, die Position des Denkmalschutzes zu übernehmen – schon deswegen, um eine einheitliche Linie zu vertreten und Klarheit gegenüber dem Bürger zu schaffen. Für Bürgermeister Lenzer ist es just diese konsequente Auslegung der Gestaltungssatzung, die das Bild der Iphöfer Altstadt über Generationen hinweg konserviert hat. „Wir werden bei Auszeichnungen immer beispielhaft genannt – weil wir die Regeln, die wir uns auferlegt haben, auch durchhalten.“ Dabei sei die Dachlandschaft einer der wesentlichen Elemente des denkmalgeschützten Ensembles. Das Denkmalamt wolle dort keine außenliegende Beschattung.
Im Einzelfall kann der Stadtrat Ausnahmen zulassen
Diese Argumente waren es, die bei den Stadträten offenbar einen Bewusstseinswandel auslösten. Nur noch drei stimmten letztlich dafür, die Satzung dahingehend zu ändern, dass auch eine außenliegende Beschattung möglich ist. Otto Kolesch, einer der drei Abweichler, sagte, die Stadt sei nicht an Vorgaben des Landesamts gebunden und solle sie ignorieren. Schon im März hatte Udo Schumann dazu aufgerufen, mit dem „Stand der Technik“ zu gehen. Die neuen Modelle von Außenrollos seien „sehr zurückhaltend“. Auf Schumanns Frage, ob die Stadt zumindest im Einzelfall Ausnahmen zulassen könne, gab Stadtplaner Ullrich zur Antwort: „Diese Möglichkeit haben Sie als Stadtrat immer.“
und andere Haarspaltereien, halten VIELE Renovierungwillige von einer Renovierung ab. Das geht über den Aussen-
verputz, über Haustüren, Fenster, brüchige alte Stuckdecken, Kellergewölbe, bis zur Ergötzung einiger "Bestimmer" ab. Mancher in die Jahrhunderte gekommene "Schandfleck wäre vllt. längst landauf und landab, ein Schmuckstück.
Materialunterschiede sind für "Laien oft gar nicht erkennbar. Dabei ist es doch häufig so, dass man miteinander reden könnte. Allerdings muss eine Renovierung bezahlbaren SINN machen. "Die Bestimmer" bezahlen es jedenfalls nicht !