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Prichsenstadt
Wie geht es weiter mit der Planung für den Biergarten in Prichsenstadt?
Die Fläche hinter dem Gasthof Zum Goldenen Adler soll zum Biergarten umfunktioniert werden. Perfekt wäre dazu von der Straße Am Mühlseelein eine Brücke für Fahrzeuge über den Beibach. Doch eine Miteigentümerin sagt Nein.
Foto: Gerhard Krämer | Die Fläche hinter dem Gasthof Zum Goldenen Adler soll zum Biergarten umfunktioniert werden. Perfekt wäre dazu von der Straße Am Mühlseelein eine Brücke für Fahrzeuge über den Beibach. Doch eine Miteigentümerin sagt Nein.
Gerhard Krämer
 |  aktualisiert: 10.02.2024 13:13 Uhr

Ewald Roppelt hatte das leerstehende Gasthaus Goldener Adler zusammen mit Alexander Röll gekauft, um es wieder mit Leben zu füllen. Als sein "letztes größeres Projekt" nannte er das Vorhaben im vergangenen Jahr gegenüber dieser Redaktion. Auf der Fläche hinter dem Gasthaus soll ein großer Biergarten mit einem Ausschankhäuschen entstehen.

Ein Vorhaben, das eigentlich alle im Stadtrat gutheißen. Doch es kam ein großes "Aber" zum Vorschein, mit dem nicht viele gerechnet hatten, Ewald Roppelt am allerwenigsten. Hauptsächlich dreht es sich die geplante "verkehrliche Erschließung, auch zu Feuerlöschzwecken", über den Beibach von der Straße Am Mühlseelein aus. Doch die 50-prozentige Miteigentümerin des Beibachs habe, so brachte es Bürgermeister René Schlehr vor, in einem Schreiben an die Stadt ausdrücklich erklärt, dass sie eine Nutzung ihres Grundstücks untersagt.

Nur noch 110 statt 264 Plätze im Biergarten

Während der Diskussion lehnte der Stadtrat mehrheitlich den Vorschlag von Alexander Schöpfel ab, Ewald Roppelt zu Wort kommen zu lassen. Bei Bürgerfragen hielt dieser dann ein leidenschaftliches Plädoyer. Ihm sei mitgeteilt worden, dass eine gemeinschaftliche Brücke komme. "Wir haben uns Mühe gegeben, zu planen", versicherte er. Mit eingebunden sei stets der Städteplaner gewesen. Warum dieser nun aus städtebaulicher Sicht negativ argumentiere, könne er nicht nachvollziehen. Maximal könnte es 264 Sitzplätze geben. Für die örtlichen Verhältnisse sei dies unverhältnismäßig groß, habe es seitens des Städteplaners geheißen. So sei die Zahl schon auf 110 zurückgesetzt worden, erläuterte Roppelt.

Ungenehmigte Brücken über den  Beibach sind der Miteigentümerin ein Dorn im Auge. 
Foto: Gerhard Krämer | Ungenehmigte Brücken über den  Beibach sind der Miteigentümerin ein Dorn im Auge. 

Die Brücke sei bislang kein Thema mehr gewesen, sie sei aber entscheidend dafür gewesen, das Grundstück zu kaufen. Für ihn sei klar gewesen, dass "die Stadt hinter uns steht", sagte Roppelt. "Jetzt stehe ich da mit nichts", zeigte er sich enttäuscht und erinnerte daran, dass auf der Fläche eigentlich ein Hotel genehmigt sei. Wenn das lieber gewollt sei als ein Biergarten…, stellte er in den Raum. "In Prichsenstadt muss man um jedes Projekt kämpfen", fügte er hinzu.

Ungenehmigte Brücken über den Beibach sollen zurückgebaut werden

Bürgermeister Schlehr hatte zuvor erklärt, dass man nicht grundsätzlich gegen einen Biergarten sei, es müssten aber viele Punkte beachtet werden. Dazu zählten auch privatrechtliche Dinge. So wie der Plan eingereicht worden sei, sei er nicht umsetzbar.

Im Stadtrat folgte eine lebhafte Diskussion. Schöpfel sprach von "einem Glücksfall für Prichsenstadt". "Wir sollten Herrn Roppelt helfen, dass das Vorhaben genehmigt wird", meinte wie etliche andere auch Michael Eckhof. Er fragte nach vorhandenen Brücken wie der Fußgängerbrücke. Hierzu teilte Kai Fredrich von der Verwaltung mit, dass "die Halbeigentümerin will, dass alle nicht genehmigten Brücken über den Beibach zurückgebaut werden".

Der Beschlussvorschlag, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, wurde mit sechs gegen sieben Stimmen verweigert. Die Stimmen aller fand dagegen der Vorschlag von Peter Eschenbacher, das gemeindliche Einverständnis zu erteilen unter der Voraussetzung des Nachweises einer gesicherten Erschließung.

 
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Kommentare
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  • info@baumann-hsb.de
    Wie geht es weiter?
    Vielleicht sollte der Autor etwas näher auf die Eigentumsverhältnisse an diesem "Beibach" eingehen. Schaut man sich den Bachverlauf auf der Karte an (google.maps), dann mündet der Beibach letztlich in den "Altbach" , ist selbst aber solange, dass er weit vor Prichsenstadt entsteht. Bildet der Bach gem. dem Bayerischen Wasserschutzgesetz kein eigenständiges Grundstück, wonach anhand der Länge davon ausgegangen werden kann, so sind die Eigentumsanteile durch die jeweiligen Ufergrundstück begrenzt. Wie kann ein Miteigentümer dann die Beseitigung von Brücken verlangen, die irgendwo am Bachverlauf bestehen? Auf welchem Grundstück steht dann die besagte Brücke zum Zugang vom Grundstück Roppelt?
    Vielleicht wäre hier eine kleine Zeichnung ein sehr sachdienlicher Hinweis für die Leser, die nicht in Prichsenstadt wohnen? Wenn schon öffentlich darüber berichtet wird, interessieren sich auch auswärtige Leser dafür.
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