Müssen Bewohnerinnen und Bewohner von Innenstädten künftig mit deutlich höheren Gebühren für die Nutzung öffentlicher Anwohnerparkplätze rechnen? Die Vertretung der Kommunen im Deutschen und Bayerischen Städtetag hat die Bundesländer aufgefordert, bestehende Obergrenzen für die Parkausweisgebühren deutlich anzuheben. Ein Sprecher des Bayerischen Städtetags könnte sich Gebühren von bis zu 200 Euro pro Jahr vorstellen. Die Deutsche Umwelthilfe hielte sogar eine Verzwölffachung des heute gültigen Maximalbeitrags von 30,70 Euro auf 360 Euro für nötig. Während Bayern gerade einen neuen Gebührenvorschlag erarbeitet, haben wir exemplarisch Städte im Landkreis Kitzingen nach ihren Regelungen befragt.
Kitzingen reizt bestehende Gebühren-Obergrenze aus
Die Stadt Kitzingen hat insgesamt 261 Parkausweise für Anwohner ausgestellt, unterteilt in vier Zonen: 144 Ausweise für die Zone A (Großteil der Altstadt), 55 für Zone B (nördliche Altstadt), 15 für Zone C (Schreibersgasse) und 47 für Zone D (Krainberg). Eine Warteliste von weiteren Interessenten existiert nicht, teilt die Stadtverwaltung Kitzingen auf Anfrage mit.
Die Anwohnerparkausweise kosten einheitlich 30 Euro pro Jahr. Damit liegt Kitzingen an der Maximalgrenze. Dieser Preis hat sich laut Auskunft der Verwaltung in den vergangenen 20 Jahren nicht verändert. Eine Erhöhung der Gebühren sei derzeit kein Thema; das könne sich allenfalls ändern, wenn sich Stadtrat und Verwaltung mit der Zukunft des Verkehrs in der Innenstadt beschäftigen sollten.
Dettelbach hat Gebühr 2022 deutlich erhöht
In Dettelbach gibt es keine definierte Zahl von Anwohnerparkplätzen. Jeder Antragsteller bekommt einen Parkausweis, erklärt die dortige Stadtverwaltung. Somit gibt es auch keine Warteliste. Die Anwohnerparkausweise kosten seit diesem Jahr 25 Euro jährlich; bis 2015 waren es 15 Euro. Der Stadtrat hatte diese deutliche Gebührenerhöhung beschlossen.
Iphofen gibt Ausnahmegenehmigungen aus
Die Stadt Iphofen stellt lediglich Ausnahmegenehmigungen aus, die es den Anwohnern ohne eigenen Stellplatz und ansässigen Gewerbebetrieben erlauben, ohne zeitliche Begrenzung zu parken. Das betrifft die Altstadt, in der das Parken normalerweise zwischen 9 und 18 Uhr auf maximal zwei Stunden mit Parkscheibe begrenzt ist, wie die Verwaltungsgemeinschaft Iphofen erklärt. Ein Rechtsanspruch auf einen solchen Parkplatz bestehe dadurch allerdings nicht.
Die Ausnahmegenehmigungen erhalten Anwohner ohne Stellplatz oder Garage und Gewerbetreibende nur auf Antrag. Es gibt maximal eine Genehmigung pro Haushalt oder Gewerbe. Laut Verwaltung nutzen derzeit 162 Anwohner und 138 Gewerbetreibende diese Möglichkeit.
Für die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung verrechnet die Verwaltung seit 2008 eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von zehn Euro. Eine Erhöhung sei nicht geplant.
Volkach verlangt seit Jahren die Maximalgebühr
Die Stadt Volkach hat eine Anwohnerparkzone innerhalb der Stadtmauern ausgewiesen. Nach Auskunft der Stadtverwaltung ist dort nur den Anwohnern das Parken mit Parkausweisen erlaubt. Die genaue Anzahl der Anwohnerparkplätze kann die Stadt nicht nennen, aber es sind 160 Parkausweise ausgegeben. Eine Warteliste dafür gebe es nicht.
Volkach liegt bei der Gebühr ebenfalls an der zulässigen Obergrenze. Die Stadtverwaltung verlangt 30 Euro pro Jahr pro Ausweis. Diesen Maximalbetrag verlangt die Stadt schon seit mindestens zehn Jahren. Nach Angaben aus dem Rathaus ist derzeit keine Erhöhung der Gebühr im Gespräch. Das wäre aber sowieso erst möglich, wenn der Freistaat Bayern den Gebührenrahmen erweitern würde.