
Im vergangenen Sommer kam einiges zusammen. Das Paar stand kurz vor der Trennung. Dann brach ein Brand in der damals noch bestehenden gemeinsamen Wohnung aus. Und als würde das nicht schon reichen, machten die Rettungskräfte zwei Entdeckungen, die für viel Ärger sorgen sollten: Zum einen hing dekorativ ein echtes Schwert an einer Wohnzimmerwand. Und noch etwas fand sich, das da nicht hingehörte: eine Schusswaffe, für die es keine Erlaubnis gab.
Noch während der Einsatz lief, sagte die Frau des Hauses aus, dass ihr die beiden Waffen gehörten. Wenig später wurde das zwar widerrufen und ihr damaliger Lebensgefährte gab zu, dass es sich in beiden Fällen um seine Waffen handele. Ermittelt wurde dennoch weiterhin auch gegen die Frau, was schließlich auch zu einer Geldstrafe in einem Strafbefehl führte.
Staatsanwalt bleibt hart
Dagegen wehrte sich die Frau und die Sache landete vor der Kitzinger Strafrichterin Ingrid Johann. Die kannte sich inzwischen bestens mit dem Fall aus und hatte vor nicht allzu langer Zeit das Verfahren gegen den Waffenbesitzer am Kitzinger Amtsgericht geführt. Und auch wenn die Frau mit den Waffen – wie recht schnell feststand – nichts zu tun hatte, gab es für die Staatsanwaltschaft dennoch ein Problem: Die 38-Jährige hatte eben auch nichts gegen die Waffen unternommen, weshalb zumindest der Vorwurf der Strafvereitelung im Raum stand.
Vor Gericht konnte die Angeklagte immer noch nicht so richtig erklären, warum sie in der Brandnacht behauptet hatte, dass ihr die Waffen gehören. "Das ist meins!" – diese Aussage brachte die Dinge damals ins Rollen. Das sei vermutlich aus dem "Schockmoment" heraus und "im Affekt" passiert. Zudem, so die Frau, habe sie damals "viel Kohlenmonoxid eingeatmet". Was wohl als Hinweis gedacht war, dass es an dem denkwürdigen Abend mit dem klaren Denken womöglich etwas schwierig war.
Auszug aus gemeinsamer Wohnung
Und auch das könnte ein Hinweis sein, warum es die Selbstbezichtigung gab: Ihr damaliger Freund, der fast schon der Ex war, stand zu jener Zeit unter Bewährung. Wenige Wochen später war es dann ganz aus: Es wurden endgültig Nägel mit Köpfen gemacht. Die arbeitslose Frau, die von Bürgergeld lebt, zog aus und nahm sich eine eigene Wohnung.
Ganz ungeschoren wollte die Staatsanwaltschaft die Frau, die sich vor vier Jahren eine Vorstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr und Betäubungsmittelbesitz eingefangen hatte, nicht wegkommen lassen. Allerdings war der Ausgang des Verfahrens nun deutlich entgegenkommender. Die Beteiligten entschieden sich für eine Einstellung – allerdings mit einer Geldauflage. 500 Euro muss die 38-Jährige zahlen, dann ist die Sache ausgestanden. Über das Geld freuen kann sich die Kitzinger Caritas.