
Der Mann, der da frühmorgens gegen 2.30 Uhr an dem blinkenden Automaten in einer Kitzinger Spielhalle steht, ist verärgert. Es sollte sein Tag werden – und jetzt sind 500 Euro weg. Verschluckt von dem blinkenden Ding an der Wand. Mit Wut und inzwischen vier Bier im Bauch geht der Mann vor die Tür, um eine Zigarette zu rauchen. Dort, im Eingangsbereich, ist eine Angestellte der Spielhalle gerade dabei, die Treppe zu kehren.
Die Frau kommt dem 40-Jährigen gerade recht, um ein bisschen Frust abzubauen. Mehrfach beleidigt er die Frau, wobei "Schlampe" die netteste Variante ist. Und auch diese Ansage bekommt die Frau: Er kenne den Chef des Ladens und werde dafür sorgen, dass die Frau bald keine Arbeit mehr habe. Wobei der Mann Tunesier ist, was für einen wilden Sprachenmix aus Deutsch und Arabisch sorgt.
Bieten lässt sich die Frau das nicht: Der verbale Angriff sorgt dafür, dass ein Hausverbot ausgesprochen und – nachdem sich der Mann nicht trollt – die Polizei gerufen wird. Die Meldung "Gast randaliert in der Spielhalle" sorgt dafür, dass sich zwei Streifenwagen auf den Weg machen.
Ein "ziemlich uneinsichtiger" Glücksspieler
Als die Beamten eintreffen, sitzt der Wüterich bereits wieder an einem der Automaten. "Ziemlich uneinsichtig" sei er gewesen, erinnert sich einer der Polizisten jetzt als Zeuge vor der Kitzinger Strafrichterin. Selbst als ein Platzverweis ausgesprochen wird, tut sich zunächst nichts. Erst als Gewahrsam angedroht wird, verschwindet er aus dem Glücksspielparadies.
Der Vorfall im vergangenen Herbst brachte dem geschiedenen Mann einen Strafbefehl ein, gegen den er sich zur Wehr setzt: Er habe zwar in der Nacht wegen des verlorenen Geldes "viel Stress gehabt", die Frau aber sei er nicht angegangen. Seine verbalen Ausraster hätte sich gegen den Automaten gerichtet, so seine Argumentation. Am Ende sei alles ein Missverständnis gewesen, so der Angeklagte.
Arbeits-Angebot sofort angenommen
Ob das womöglich so ist, lässt sich ausgerechnet das Opfer nicht fragen: Die Zeugin ist einfach nicht zu der Verhandlung erschienen. Und obwohl laut Gericht alles für die Beleidigungen spricht und der Angeklagte auch schon vier Vorstrafen hat – darunter Beleidigung und Betrug –, entscheidet sich das Gericht für eine Einstellung des Verfahrens. Allerdings muss der arbeitslose Tunesier im Gegenzug 25 Stunden gemeinnützig arbeiten. Ein Angebot, das der 40-Jährige sofort annimmt und durchaus zufrieden von dannen zieht.