Eine neue Heizung fürs Landratsamt muss her – das war schon länger klar. Klar auch: Es soll eine schicke Pelletheizung sein, in deren Heizkessel zumeist Holzpellets verbrannt werden. Die neue Heizung ist Teil einer größer angelegten Sanierung, die nach und nach das Amt wieder auf den neusten Stand bringen soll – beispielsweise was die sanitären Einrichtungen oder auch den gesamten Eingangsbereich anbelangt. In diesem Jahr haben die Kreisräte tief in die Tasche gegriffen und für entsprechende Sanierungen knapp 620 000 Euro locker gemacht, davon alleine für besagte Heizanlage um die 380 000 Euro.
Wie es danach weiterging, wurde jüngst in einer Ausschuss-Sitzung bekannt. Dazu müssen wir uns einem komplizierten Verfahren nähern: dem Vergaberecht. Da gibt es nationale Ausschreibungen, mitunter sind sogar internationale Vergaberichtlinien zu beachten. Das hängt von vielen Faktoren ab, wobei im Regelfall der Umfang des Auftrages entscheidend ist. Alles andere als einfach also, Paragrafen und Vorschriften ohne Ende.
Fachleute verstehen das noch; der Laie steigt selbst beim besten Willen nicht mehr durch. Man könnte auch sagen: Vergaben sind für Außenstehende voller Geheimnisse. Aber: Wir befinden uns im öffentlichen Dienst und es geht somit um Steuergelder. Es gilt also – sozusagen im Auftrag der Steuerzahler – das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
Der Preis ist heiß
Bei der Heizungsanlage für das Landratsamt war es so: Es gab ein beschränktes Vergabeverfahren. Das bedeutet: Das Landratsamt hat die Ausschreibungsunterlagen an verschiedene infrage kommende Firmen verschickt. Konkret waren es fünf, von denen jedoch vier erst gar nicht antworteten, also kein Angebot abgaben. Das einzige Angebot, das im Landratsamt eintrudelte, ließ die dortigen Baufachleute mit den Ohren schlackern: 492 660,01 Euro wurden darin aufgerufen. Der Preis war wirklich heiß.
Natürlich hatte das Landratsamt im Vorfeld in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro selber Berechnungen angestellt, was denn die Heizungsanlage in etwa kosten dürfte. Ergebnis: Man rechnete mit gut 339 000 Euro. Ein gewaltiger Unterschied also, das Angebot lag rund 45 Prozent über dem, was man erwarten konnte.
Zuschlag darf nicht erfolgen
Hier greift dann eine weitere Vorschrift: Angebote mit unangemessenen Preisen darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Zur Sicherheit wurde die Regierung von Unterfranken eingeschaltet, die letztlich auch zu dem Ergebnis kam: Dieser Preis geht gar nicht; der Zuschlag darf nicht erfolgen. Und so bekam der Bieter schließlich Ende Juni die Mitteilung aus dem Landratsamt, dass man dankend auf eine Heizungsanlage für fast eine halbe Million Euro verzichte.
Damit wurde auf diese Ausschreibung der Deckel gemacht, so als sei nichts geschehen. Im Herbst geht es dann in die zweite Runde: Es soll eine weitere Ausschreibung geben, dann in einem "freihändigem Vergabeverfahren". Was im Grunde bedeutet, dass es kein förmliches Verfahren mehr gibt. Und: Man muss auf einen echten Wettbewerb hoffen, denn genau das ist ja am Ende genau das, weshalb der ganze Aufwand betrieben wird.
Für das Landratsamt heißt das: Die alte Heizung muss noch einen Winter durchhalten. Wenn es im zweiten Anlauf gegen Jahresende mit einem annehmbaren Preis klappt, könnte dann die neue Heizung nach dem Ende der Heizperiode im kommenden Jahr endlich eingebaut werden.