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Kitzingen
Vor Gericht: Rentner fährt sturzbetrunken nach Hause und erzählt der Polizei davon
Ein 63-jähriger Rentner schockiert seinen Kumpel mit dem Hinweis auf einen möglichen Suizid. Dann kommt alles anders: Am Ende sind viel Geld und der Führerschein weg.
Alkohol am Steuer kann böse Folgen haben und für Betroffene teuer werden.
Foto: Soeren Stache, dpa (Symbolbild) | Alkohol am Steuer kann böse Folgen haben und für Betroffene teuer werden.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 20.12.2024 02:34 Uhr

Der Einsatz der Polizei im April 2024 im Landkreis Kitzingen hatte einen eher dramatischen Hintergrund. Ein 63-Jähriger hatte per Textnachricht einem Kumpel seinen Suizid angedeutet. Der informierte die Polizei. Als eine Streife den vermeintlich Lebensmüden antraf, war davon keine Rede mehr. Dafür erzählte der Mann, dass er betrunken mit dem Auto unterwegs war.

Damit begann ein Hin und Her, das jetzt vor dem Kitzinger Amtsgericht endete. Nach dem Geständnis am frühen Morgen des 3. April hatte die Polizei den Mann mit auf die Wache genommen. Eine Blutprobe hatte mindestens 1,85 Promille zur Tatzeit ergeben. Für die Polizei war klar: Der Mann war mit dem Auto nach Hause gefahren.

Zuvor hatte er nach eigenen Angaben zwei Flaschen Wein geleert. Die Folge war ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr: 3500 Euro (50 Tagessätze zu 70 Euro) sollte der Rentner zahlen. Dazu kam der Entzug der Fahrerlaubnis für zwölf Monate. Dagegen legte der Mann Einspruch ein.

Rentner hat Schnaps, Bier und Wein konsumiert

In der folgenden Verhandlung legte der Beschuldigte eine neue Version der Geschichte vor. "Alles Quatsch", was er der Polizei erzählt habe, sagte er. "Ich wollte meine Ruhe haben", erklärte er seine Aussagen.

Richtig sei, dass er am Abend mit seinem Fahrzeug zum Main gefahren sei, um "runterzukommen". Er habe in seinem Bus übernachten wollen. Weil es zu kalt wurde, sei er dann doch nach Hause gefahren. Wann, das könne er nicht sagen. Erst daheim habe er eine halbe Flache Schnaps, einen Sechserpack Bier und eine Flasche Wein getrunken. Dann sei er ins Bett gegangen. Er habe damals Schwierigkeiten mit seiner Frau gehabt; die Trennung stand bevor. Dahinter standen Probleme mit dem Alkohol, die er trotz mehrere Therapien nicht in den Griff bekommen habe.

"An dem Abend hatte ich meinen Moralischen", erzählte er der Richterin Ingrid Johann. Einem Kumpel habe er geschrieben: "Ich habe die Schnauze voll, habe eine Pistole vor mir liegen." Was für ihn "ein blöder Spruch" war, nahm der Kumpel ernst, weshalb er die Polizei informierte. Die versuchte, den Mann in seinem Haus zu erreichen, traf ihn aber gegen 3 Uhr nicht an.

Als drei Stunden später eine zweite Streife vorbeischaute, waren das Fahrzeug und der stark angetrunkene Mann da. Er redete "frei von der Leber weg" über seine Trunkenheitsfahrt, wie ein Polizist als Zeuge sagte.

Gericht reduziert die Strafe nach Geständnis

Am Ende der Ermittlungen standen der Strafbefehl und der Einspruch. Nach gut einer Stunde und "vielen eher diffusen Aussagen", wie die Richterin sagte, kam die erneute Wende. Der Mann beschränkte seinen Einspruch auf die Rechtsfolgen. Damit hatte er die zuvor heftig bestrittene Trunkenheitsfahrt eingeräumt. Dann ging es schnell.

Am Ende zahlt der Rentner den Einkommensverhältnissen angepasste 2500 Euro und hat den Führerschein noch für vier Monate los.

 
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  • Martin Deeg
    Wer suizidal und psychisch belastet ist, sollte das also tunlichst für sich behalten.

    Hat in Bayern 2023 zumindest 1.799mal funktioniert, bundesweit führend.
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  • Alfred Holler
    Bitte etwas genauer:
    Wo haben Sie diese Bayerische Zahl her? und bitte auch die Vergleichszahlen, sonst kann man "bundesweit führend" nicht nachvollziehen.
    UND BITTE KURZ, NUR DIE QUELLEN OHNE PERS. "WÜRDIGUNG" dANKE!!
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  • Martin Deeg
    https://de.statista.com/statistik/daten/studie/218237/umfrage/anzahl-der-suizide-in-deutschland-nach-bundeslaendern/
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  • Alfred Holler
    Danke für die erfreulich KURZE (and smile...) ANTWORT, werde mir das bei Gelegenheit mal anschauen, aber heut nimmer .....
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