
Mit Alkohol und Drogen im Blut, aber ohne Führerschein hat sich im April 2021 ein 41-Jähriger ans Steuer seines überdies nicht zugelassenen Autos gesetzt. Er kam nicht weit und baute einen Unfall. Jetzt ist er vom Amtsgericht in Kitzingen zu einer Geldstrafe von 4000 Euro (100 Tagessätze zu 40 Euro) und damit etwa drei Netto-Monatsgehältern verurteilt worden. Die Gerichtskosten kommen ebenso obendrauf wie eine Sperrfrist für die Fahrerlaubnis von einem Jahr.
Im Polizeibericht vom April 2021 liest sich die Sache so: Am Samstagabend endet auf der Bundesstraße 22 bei Wiesentheid eine Trunkenheitsfahrt in einem Unfall. Verletzt wurde niemand. Der 41-jährige Fahrer kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Der Wagen überschlug sich dabei und landete auf dem Dach. Der Fahrer blieb unverletzt und konnte sich aus seinem Auto befreien. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten Alkoholgeruch fest. Zudem war der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß versichert und zudem waren beide Vorderreifen abgefahren. Gegen den 41-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Polizeibericht und Gutachten sind eindeutig
Soweit die Polizei. Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Heraus kam eine Anklage wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. In der Anklage stehen weitere Details. So hatte der Mann zum Unfallzeitpunkt nicht nur knapp 1,1 Promille im Blut. Auch Amphetamin haben die Gutachter nachgewiesen. Eine Fahrerlaubnis hatte er seit 2018 nicht mehr.
Bei seinem Verfahren zeigte sich der Mann auf der Anklagebank geständig und einsichtig. "Es tut mir leid", sagte er: "Ich bin froh, dass nicht mehr passiert ist." Es sei damals eine schwierige Zeit für ihn gewesen. Alkohol und Drogen hätten den Alltag des Maschinenführers bestimmt. Seit dem Unfall sei alles anders. "Seit 259 Tagen trinke ich keinen Alkohol und nehme keine Drogen mehr", sagte der Angeklagte dem Gericht. Die Gespräche mit einer Psychologin hätten ihm dabei geholfen. Er denke jetzt, mit über 40 Jahren, anders, wolle heiraten und eine Familie gründen. Mit seiner Aussage versuchte er das Gericht zu überzeugen, dass er auf dem richtigen Weg sei.
Angeklagter gibt sich geläutert
Bevor er den allerdings weitergehen kann, holten ihn erst noch die Fehler aus der Vergangenheit ein. "Sie sind mit Alkohol und Drogen gefahren", machte ihm Richterin Ingrid Johann klar. Erschwerend komme hinzu, dass im Bundeszentralregister zwei Einträge zu finden sind: zweimal Fahren ohne Fahrerlaubnis. Auch deshalb kam die Staatsanwältin auf eine Geldstrafe in Höhe von 130 Tagessätzen (die Höhe von 40 Euro ergibt sich aus dem Netto-Monatseinkommen), also 5200 Euro. Die Sperre für die Fahrerlaubnis von einem Jahr sei der Regelfall.
Im Urteil stehen letztlich 100 Tagesätze. Dazu gab es den deutlichen Hinweis der Richterin: "Wenn noch etwas ist, reden wir über eine Freiheitsstrafe." "Da passiert nichts mehr", sagte der 41-Jährige, erkundigte sich nach der Möglichkeit einer Ratenzahlung und war – sichtlich erleichtert – wieder verschwunden.