zurück
Kitzingen
Mit einem Fuß im Knast: 58-Jährige betrügt und fährt betrunken
Eine 58-jährige Mandatsträgerin holt sich am Kitzinger Amtsgericht eine Bewährungsstrafe sowie eine einjährige Führerscheinsperre ab – und eine deutliche Warnung obendrein.
Weil sie für einen Bekannten bei Hartz-IV-Anträgen betrogen hat, holte sich eine 58-Jährige eine Bewährungsstrafe von der Kitzinger Strafrichterin ab.
Foto: Henning Kaiser (DPA) | Weil sie für einen Bekannten bei Hartz-IV-Anträgen betrogen hat, holte sich eine 58-Jährige eine Bewährungsstrafe von der Kitzinger Strafrichterin ab.
Frank Weichhan
 |  aktualisiert: 03.12.2019 11:42 Uhr

Das Thema Alkohol taucht in der Strafakte immer wieder auf: Die erste Verurteilung erfolgte wegen Trunkenheit im Verkehr, danach gab es zwei Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Bei Verhandlung Nummer vier vor der Kitzinger Strafrichterin geht es erneut um Trunkenheit am Steuer. Darüber hinaus stehen diesmal zudem Betrugsvorwürfe und eine mögliche Untreue im Raum.

Anklagepunkt 1: Eine 58-jährige kommunale Mandatsträgerin aus dem Landkreis Kitzingen war am 19. August einer Polizeistreife aufgefallen, weil sie mit dem Handy am Steuer saß. Bei der Kontrolle zeigte sich schnell: Hier war Alkohol im Spiel. Die Frau brachte es um 11.20 Uhr auf 1,1 Promille. Scheinbar Restalkohol – bis früh um 6 Uhr will sie einen Weinfest-Abschluss gefeiert und danach kurz geschlafen haben. 

Was die Sache pikant macht: Die Angeklagte hatte sich zehn Wochen vorher bereits eine Bewährungsstrafe am Amtsgericht abgeholt. Damit hat es sich mit der Fahrerei erst einmal für längere Zeit: Ein Jahr lang bleibt der Führerschein nun einkassiert. Außerdem geht die Trunkenheitsfahrt ins Geld. Die Frau muss 90 Tagessätze zu je 15 Euro bezahlen.

Bereicherung nicht nachzuweisen

Der zweite Anklagepunkt endet mit einer Einstellung: Die Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagten vorgeworfen, sie hätte sich als Betreuerin für einen alkoholkranken Mann im Jahr 2017 mehrere tausend Euro unter den Nagel gerissen. So wurden beispielsweise drei Lebensversicherungen in kurzer Zeit gekündigt. Nur: Der Nachweis der Bereicherung konnte nicht geführt werden. Zwar verschwand tatsächlich Geld, das jedoch auch für Mietzahlungen draufgegangen sein könnte. Was am Ende einen Kompromiss einbringt: Der Vorwurf der Untreue wird mangels Nachweisen fallen gelassen; im Gegenzug aber zahlt die 58-Jährige 1000 Euro an den Mann, den sie nach eigenem Bekunden seit 35 Jahren kennt.

Schließlich der dritte und gravierendste Teil der Anklageschrift: Im Mittelpunkt steht wieder der Mann, den die 58-Jährige seinerzeit betreute. Für ihn beantragte sie beim Jobcenter Hartz IV – wohl wissend, dass ihm gar nichts zusteht. Dazu wurde das Vermögen des Mannes bewusst verschwiegen, um an die Sozialhilfe zu kommen.

Der erste Antrag Anfang 2017 wurde abgelehnt; ein zweiter Anlauf wenige Monate später brachte dann das gewünschte Ergebnis: Durch die Täuschung wurden von November 2017 bis März 2018 insgesamt 2638 Euro zu Unrecht vom Jobcenter gezahlt. Zudem reichte die Frau beim Amt eine Quittung über 949 Euro für den Kauf einer Waschmaschine ein, die es jedoch nie gegeben hatte.

"Auch mal was vom Amt bekommen"

Laut ihrem Pflichtverteidiger hatte die Angeklagte dem Mann mit der Verschleierung seines Vermögens nur helfen wollen, damit der Bekannte "auch mal was vom Amt bekommt". Ein solcher Betrug am Staat lässt die Richterin mit Blick auf das politische Ehrenamt der 58-Jährigen im Landkreis Kitzingen die Stirn runzeln und eine rhetorische Frage stellen: "Darf man das als kommunale Mandatsträgerin?"

In die Strafe für den Betrug am Jobcenter fließt eine frühere Verurteilung ein, so dass es eine Verurteilung zu zehn Monaten Freiheitsstrafe gibt, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wird. Mit Blick auf das eine oder andere Murren und so manche Unmutsbekundung im Zuschauerraum – um die 20 Zuhörer hatten sich am Dienstagmittag im Gerichtssaal eingefunden – betont die Richterin, dass dies beileibe "nicht ein zu mildes Urteil" sei. Und für die Angeklagte gibt es ebenfalls ein richterliches Schlusswort, das keinen Spielraum für Deutungen lässt: "Das nächste Mal", spricht das Gericht die 58-Jährige direkt an, "ist Schicht im Schacht!"

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Kitzingen
Frank Weichhan
Angeklagte
Anklageschriften
Betrug
Bewährungsstrafen
Hartz-IV
Richter (Beruf)
Strafarten
Strafrichterinnen und Strafrichter
Trunkenheit im Verkehr
Unterschlagung und Veruntreuung
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • Veraltete Benutzerkennung
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Veraltete Benutzerkennung
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Veraltete Benutzerkennung
    Diese Urteil ist ein Schlag in das Gesicht an jeden der schon einmal wegen Trunkenheit im Verkeht bestraft wurde und bei Ihr war es ja nicht das einzige mal. Das nennt sich nun Rechtsprechung.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • R. B.
    Ich verstehe das Gericht nicht, ein normaler Bürger wird verdonnert bis zum geht nicht mehr. Wo bleibt da die Gerechtigkeit
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • K. L.
    Kein Mensch ist bis 6 Uhr morgens auf dem Weinfest, da ab 3 Uhr der Platz geräumt wird. Lauter Lügen von der Person. Wer säuft, der läuft.... aber wann ????
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • P. K.
    Früher durften notorische Straftäter-innen kein politisches Amt bekleiden. Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte.
    Das sollte wieder so werden.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten