
Die beiden 19-Jährigen kommen aus "schwierigen Verhältnissen", kennen sich schon lange. Sie haben ausgiebig Drogen konsumiert und "viel Mist" gebaut. Jetzt sind sie dabei, ihr bisher nicht optimal gelaufenes Leben in den Griff zu kriegen.
Vor dem Neustart hat die Heranwachsenden die Vergangenheit eingeholt. Deshalbs saßen sie vor dem Jugendschöffengericht. Sie gingen allerdings mit einem Urteil, das ihnen den Weg in eine bessere Zukunft nicht verbaut.
Dabei war die Anklage heftig: Einer der zur Tatzeit 17-Jährigen hatte bereits Anfang 2023 rund 100 Gramm Haschisch verkauft. Gemeinsam hatten die beiden dann am 14. April 2023 zugeschlagen: "Weil dort alles billiger ist", waren sie nach Frankfurt gefahren. Auf dem Rückweg wurden sie im Zug mit 400 Gramm Haschisch erwischt. Bei einem von ihnen wurde außerdem noch ein verbotenes Springmesser gefunden. Als Grund für ihren Ausflug nannten beide "die Aussicht auf schnelles Geld". Dass das eine "Scheißidee" war, sagen sie heute selbst.
Ehemalige Jugendliche hatten hohe Strafen zu erwarten
Die Anklage nannte das gewerbsmäßiges Handel treiben mit Betäubungsmitteln, einmal auch bewaffneten Handel und das mit einer "nicht geringen Menge". Wird die überschritten, wird aus einem Vergehen ein Verbrechen mit erheblich schärferen Strafen. Damit standen längere Jugendstrafen im Raum.
Dass beide nicht hinter Gitter müssen, lag an dem umfassenden Geständnis und an der Entwicklung in der Zeit seit dem missglückten Deal. Nachdem sie aufgeflogen waren, landete der Mann mit dem Messer 14 Tage in Untersuchungshaft. "Der Schuss vor den Bug hat gesessen", sagte seine Verteidigerin. Ihr Mandant nehme seither keine Drogen mehr, arbeite und suche einen Ausbildungsplatz.
Auch der zweite Ex-Dealer ist nach der Einschätzung der Jugendgerichtshilfe auf einem "guten Weg". Er hat den Freundeskreis rund um die "Drogenclique" verlassen. Auch er nimmt nach eigenen Angaben keine Drogen mehr, hat einen Job und will eine Ausbildung antreten.
Jugendrichter lässt noch einmal Gnade walten
Das wird er wohl können. Das Gericht unter dem Vorsitz von Jugendrichter Peter Gerner sah derzeit keine "schädlichen Neigungen" mehr. Die sind Voraussetzung für eine Jugendstrafe. Das Gericht verurteilte beide "für die richtig dumme Aktion" zu einer Geldauflage von 2400 Euro, den Mann mit dem Messer wegen bewaffneten Handels.
Seinem Kumpel war nicht nachzuweisen, dass er beim Frankfurt-Deal von dem Messer wusste. Er wurde wegen gewerbsmäßigen Handels in zwei Fällen verurteilt. Zudem muss er den Gewinn aus dem 100-Gramm-Geschäft in Höhe von 500 Euro abgeben.
Die Kosten des Verfahrens und die eigenen Kosten kommen dazu. Auch wenn beide bei ihren relativ niedrigen Einkommen an den Auflagen zu knabbern haben werden: Sie nahmen das Urteil sichtlich erleichtert an. Der Staatsanwalt, der zusätzlich gerne noch jeweils einen Dauerarrest gesehen hätte, machte mit. Damit ist das Urteil rechtskräftig.