Er ist 76, sie 73 Jahre alt. 54 Jahre lang sind sie verheiratet. Jetzt steht das Ende der langen Ehe bevor. Die Frau hat sich von dem Rentner getrennt, meidet den Kontakt. Bevor die Scheidung durch ist, gab es jetzt ein Wiedersehen vor dem Kitzinger Amtsgericht. Dort saß der 76-Jährige, angeklagt wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung in zwei Fällen.
Dafür hatte er einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen zu 30 Euro (2700 Euro) bekommen und Einspruch eingelegt. "Das, was in der Anklage steht, hat er nicht gemacht" und "90 Tagessätze sind zu viel", ließ er seinen Anwalt mitteilen. Richterin Patricia Finkenberger stellte allerdings von Anfang an klar: In Fällen von häuslicher Gewalt liege diese Anzahl der Tagessätze eher im unteren Bereich.
Und um besagte häusliche Gewalt geht es: Die Anklage warf dem Mann vor, seine Frau verletzt zu haben, als sie im April 2021 nicht zum ersten Mal versucht hatte, die gemeinsame Wohnung nach einem Streit zu verlassen. Die Frau erlitt Prellungen. Ein paar Tage später soll er gedroht haben, sie totzuschlagen.
Angeklagter: "War nicht so gemeint"
Drohungen gab es auch gegen die Schwiegertochter: "Du wirst zwei Ärzte brauchen, wenn ich dich in die Finger bekomme", soll er gesagt haben. Auch die Tochter, die die Zustände zuhause nicht mehr aushielt und seit zehn Jahren mit ihrem Vater gebrochen hat, bekam ihren Teil ab, als er sie als "Miststück" bezeichnete.
"Das war alles nicht so gemeint", versuchte der Mann zu erklären. "54 Jahre sind wir verheiratet. Sie ist von Anfang an fremd gegangen und gibt es nicht zu", sagte er über den Grund vieler Auseinandersetzungen in all den Jahren. Inzwischen zweifle er daran, dass die gemeinsame Tochter von ihm sei. Überhaupt seien Tochter und Schwiegertochter und ihr Einfluss auf seine Frau schuld daran, dass er jetzt vor Gericht gelandet sei.
Nach diesen ersten Erklärversuchen warnte Finkenberger davor, die Familiengeschichte detailliert auszubreiten. "Das wird unschön und sehr unappetitlich für alle Seiten", mahnte sie und empfahl dringend, sich die Sache noch einmal zu überlegen. Das hatte Wirkung. Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt beschränkte der Mann den Einspruch gegen den Haftbefehl auf die Rechtsfolgen, das heißt, die Anzahl und Höhe der Tagessätze. Die Vorwürfe hatte der Mann damit eingeräumt.
Ehefrau will nicht mehr zurück
Dafür gab es am Ende genau die 90 Tagessätze, die auch im Strafbefehl standen. Die Höhe hat Finkenberger den aktuellen Einkommensverhältnissen des Mannes angepasst und auf 25 Euro pro Tag gesenkt. Unterm Strich kostet den Mann die Sache also 2250 Euro. Die Gerichtskosten und die für seinen Verteidiger kommen noch dazu.
Der Mann nahm das Urteil an. Die zwischendurch geäußerte Hoffnung, dass es sich seine Frau doch noch einmal überlegen und zu ihm zurückkommen könnte, erteilte die als Zeugin geladene eine glatte Absage: "Es gibt kein Zurück mehr. Den Psychoterror halte ich nicht mehr aus."