Das Kitzinger Schöffengericht befasste sich jüngst mit einem Fall, der für den Angeklagten erhebliche Folgen hätte haben können. Eigentlich, so hat es sein Verteidiger gesagt, ist der 24-Jährige ein "Paradebeispiel für gelungene Integration". Der Syrer lebt seit sieben Jahren in Deutschland. Er hat Arbeit, eine Freundin, eine Wohnung und unterstützt seine Familie in Syrien. Alles gut also? Fast, wären da nicht die fünf Monate im Jahr 2021 gewesen. Da hat sich der junge Mann auf Drogengeschäfte eingelassen. Die hätten ihn jetzt beinahe hinter Gitter gebracht.
Zwei Jahre und sechs Monate hat die Staatsanwältin in einem Verfahren vor dem Schöffengericht in Kitzingen gefordert. Wegen des Besitzes und des gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln. Für die Anklage war klar: Der Mann hat ab Mai 2021 in Kitzingen einen "schwunghaften und gewinnbringenden" Handel mit Betäubungsmitteln getrieben.
Streitfrage: Wie viel hatte der Mann verkauft?
Sieben Mal hat er Marihuana zwischen fünf und 100 Gramm bei einem inzwischen zu acht Jahren verurteilten Dealer in Würzburg erworben und weiterverkauft. Einmal hat er ein Geschäft mit 300 Gramm vermittelt. Dabei wurde die Grenze zur "nicht geringen Menge" überschritten. Die macht aus einem Vergehen ein Verbrechen mit entsprechend hoher Strafe. Unterm Strich waren es nach der Rechnung der Staatsanwältin über zwei Jahre. Damit wäre eine Bewährung nicht möglich gewesen.
Um genau die ging es aber dem Verteidiger. Sein Mandant sei Komsument gewesen und so in den Handel "hineingeschlittert". Er sei auch durch die Forderungen der Familie nach Unterstützung unter Druck geraten, habe versucht, sein Einkommen aufzubessern. Dann ist er aufgeflogen, die Polizei machte eine Hausdurchsuchung. "Das war ein Weckruf", so der Verteidiger. Seither nehme sein Mandant keine Drogen mehr. "Er will reinen Tisch machen", sagte der Verteidiger. Die Vorwürfe räume er ein.
24-Jähriger gestand in vollem Umfang
Der 24-Jährige legte ein umfassendes Geständnis ab. Damit ersparte er dem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme, was ihm die Vorsitzende Patricia Finkenberger "hoch anrechnete". Zudem hielt der Verteidiger die infrage stehenden Mengen der laut Anklage gehandelten Drogen für zu hoch. Ein Drittel davon habe sein Mandant selbst verbraucht. Der Anwalt bat um eine Strafe im "bewährungsfähigen Bereich".
Die wurde es mit einem Jahr und zehn Monaten auch. Der Mann bekam Bewährung. Er muss die Hände von Drogen lassen und das durch Tests nachweisen. Der Gewinn in Höhe von rund 450 Euro aus dem Handel wird eingezogen. Dazu kommen eine Auflage in Höhe von 1800 Euro und die Gerichtskosten.
Für den Angeklagten war das Urteil in Ordnung. Er nahm es in der Verhandlung an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Stellungnahme ab.