
Bilder und Videos mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten hat ein 28-Jähgriger auf seinem Handy gespeichert. Der Besitz der verbotenen Dateien mit "eindeutig sexuellem Inhalt" haben den ledigen, aber verlobten Angestellten nun auf die Anklagebank des Kitzinger Amtsgerichts gebracht.
Wie so oft, wenn Fälle von Kinder- und Jugendpornografie verhandelt werden, war der entscheidende Hinweis aus den USA gekommen. Vom National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) erhält die Zentralstelle beim Bundeskriminalamt nach eigenen Angaben täglich Hunderte Hinweise auf Verdachtsfälle. Erhärtet sich der Verdacht, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Folgen erlebte der 28-Jährige im April 2022. Da standen um 6.20 Uhr die Fahnder vor der Tür der Wohnung, in der er mit seiner Verlobten lebt. Die Beamten wurden bei einer Durchsuchung fündig. Auf einem Handy befanden sich rund 100 Videodateien mit kinderpornografischen und 35 mit jugendpornografischen Inhalten. Der Besitz solcher Dateien gilt als Verbrechen. Der Mann landete vor Gericht.
Die Dateien waren in einem "Tresor" auf dem Handy gespeichert
Dort räumte er den Besitz der Dateien ein, die in einem gesperrten "Tresor" auf dem Handy gespeichert waren. Für das Warum hatte er eine eigene Erklärung. Weil er als Jugendlicher von seinem Firmpaten sexuell missbraucht worden sei, habe er im Internet das Thema Missbrauch recherchiert. Er sei in einem Chat auf einer einschlägigen Plattform unterwegs gewesen. Dabei seien ihm immer wieder Dateien mit kinderpornografischem Inhalt zugespielt worden. Diese habe er abgespeichert und "vergessen".
"Sexuell erregt haben mich die Videos nicht", sagte er. Warum er die Dateien nicht sofort gelöscht habe, konnte oder wollte er nicht erklären. Auch dass die Fahnder ihm auf die Spur gekommen waren, weil er Dateien hochgeladen hatte, kommentierte er nicht. "Es gibt Hinweise, dass die Dateien versendet wurden", sagte die ermittelnde Beamtin als Zeugin.
Die Gerichtskosten können schon mal in die Tausende gehen
Die Verbreitung der Dateien blieb offen, der Besitz war erwiesen. Dafür forderte die Staatsanwältin zehn Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Für den Verteidiger war das Ganze wegen der "traumatischen Vorgeschichte" des 28-Jährigen eine "besondere Fallkonstellation". Er hielt deshalb drei bis fünf Monate für ausreichend.
Richterin Ilka Matthes lag in ihrem Urteil eher auf der Seite der Anklage. Zehn Monate seien für den nicht vorbestraften Mann für "diesen Fall im mittleren bis unteren Bereich" angemessen. Der Mann nahm das Urteil an.
Teuer wird es zudem: Sein Handy ist weg, und der Mann muss nicht nur 3600 Euro zahlen, er trägt auch die Gerichtskosten. Die können in solchen Fällen – wegen der Auswertung der Dateien durch eine externe Firma – schon mal in die Tausende gehen.