
Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg angesiedelte Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) hat am 7. Juli 2021 zugeschlagen. Die Spezialisten für Computerkriminalität, unter anderem zuständig für Kinderpornographie, ließen um 6.10 Uhr eine Wohnung im südlichen Landkreis Kitzingen stürmen. Sie wurden auf mehreren internetfähigen Geräten eines 45-Jährigen fündig. "Massives Material" aus dem Bereich Kinderpornographie nannte der Staatsanwalt später das Ergebnis.
Auf Notebook, Handy, Tablet und USB-Sticks fanden sich einschlägige Fotos und Videos. Die zeigten sexuelle Handlungen an Mädchen unter 14 Jahren. Darunter waren auch sexuelle Übergriffe auf Kleinkinder zu sehen. "Uns langst jetzt schon", sagte Richterin Patricia Finkenberger nach der Sichtung von nur wenigen Dateien in der Gerichtsverhandlung in Kitzingen.
Fast zwei Jahre später saß der Berufskraftfahrer vor dem Schöffengericht. Der Vorwurf: Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten. Das Gericht verurteilte den geständigen Mann zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Er muss Termine bei der Fachambulanz für Sexualstraftäter in Würzburg wahrnehmen und, wenn nötig, zusätzlich eine Therapie durchziehen. Dazu trägt er die Kosten des Verfahren. Und die gehen ins Geld. Allein für die Auswertung der Dateien sind fast 8000 Euro Kosten angefallen, die er zu tragen hat. Zudem werden die bei den Verbrechen genutzten Geräte beschlagnahmt.
Der Angeklagte gibt alles zu und schämt sich
Den Sachverhalt hatte der Mann über seinen Pflichtverteidiger einräumen lassen. Zu den Details äußerte er sich erst, als auf Antrag der Verteidigung die Öffentlichkeit für die Zeit der Vernehmung des Angeklagten ausgeschlossen wurde. Begründung: "Er schämt sich für seine Taten."
So blieben Motive und Hintergründe für die Allgemeinheit eher unklar. Die Fakten standen jedoch fest: Der Mann hat nicht nur Bilder und Videos besessen. Über ein auf einem Rechner installiertes Programm war er Teil eines Netzwerkes, in dem die einschlägigen Bilder auch ausgetauscht wurden.
Für den Vertreter der Anklage war klar: Besitz und Verbreitung gelten seit Mitte 2021 als Verbrechen – Mindeststrafe ein Jahr. Unterm Strich kam der Staatsanwalt auf zwei Jahre Freiheitsstrafe. Mit Blick auf das leere Bundeszentralregister, das Geständnis und eine günstige Sozialprognose hielt er eine Bewährung für möglich.
Der Pflichtverteidiger hatte dem nicht viel hinzuzufügen: "Ich bitte um eine milde Strafe." Sein Mandant lebe seit zwei Jahren mit der Ungewissheit, was bei dem Verfahren herauskommen werde. Er wolle einen Schlussstrich ziehen. Im Urteil steht, was der Staatsanwalt beantragt hatte. Es ist bereits rechtskräftig.