Sie sind 14 und 16 Jahre alt. Sie sind beide keine unbeschriebenen Blätter mehr. Sie haben "Straftaten am Fließband" verübt. Der Jüngere war bisher – weil unter 14 Jahren und noch strafunmündig – immer glimpflich davon gekommen. Der Ältere hat sechs Einträge im Bundeszentralregister und weiß nach einem Dauerarrest im August 2022 auch schon, was es heißt, hinter Gittern zu sitzen.
Beindruckt hat ihn das nicht. Die beiden haben im Dezember 2022 gemeinsam zugeschlagen. Sie haben einen 18-Jährigen zusammengeschlagen und versucht, ihm eine Tasche wegzunehmen. Damit haben sie ein Verbrechen begangen, das nun für beide ernste Konsequenzen hat.
Eher kleinlaut saßen beide auf der Anklagebank des Jugendschöffengerichts in Kitzingen. Der Vorwurf: versuchter Raub und gefährliche Körperverletzung. Diesmal gab es keine zugedrückten Augen. "Es ist notwendig, mit den schärfsten Mitteln des Jugendstrafrechts zu reagieren", sagte Jugendrichter Wolfgang Hülle nach der Beratung mit seinen beiden Schöffen.
Dauerarrest, Sozialstunden und Anti-Gewalt-Training
Das bedeutet für den 14-jährigen Schüler vier Wochen Dauerarrest. 100 zu leistende Sozialstunden und die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training kommen dazu. Das Training und die Sozialstunden gelten auch für den 16-Jährigen, der von einem Teilzeitjob lebt. Dazu kommt ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro.
Was ihn besonders trifft: Er steht nach dem Urteil mit einem Bein im Knast. Das Gericht verhängte eine Jugendstrafe von einem Jahr, die es auf drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Das heißt: Jede weitere Straftat oder ein Verstoß gegen die Auflagen bedeuten den Einzug in die Jugendvollzugsanstalt. Dabei kam beim Gericht besonders schlecht an, dass der junge Mann gerade mal vier Monate nach dem Verbüßen eines Dauerarrestes erneut zugeschlagen hatte.
Das Gericht war mit seinem Urteil über die Vorschläge der Jugendgerichtshilfe und die Anträge der Verteidiger hinausgegangen. Die hatten vor allem Zweifel an dem angeklagten versuchten Raub. Aus der Bitte um eine "milde Strafe" wurde nichts. Das Gericht lag sogar noch über dem Antrag des Staatsanwalts. Dass das Gericht mit seiner strengen Linie am Ende nicht falsch lag, zeigte, dass alle Beteiligten das Urteil akzeptierten. Damit ist es rechtskräftig.
Jugendliche wollten jungen Mann "abziehen"
Damit ist der Vorfall vom 4. Dezember 2022 juristisch aufgearbeitet. Die Angeklagten hatten einen 18-Jährigen an der Sparkasse in der Kitzinger Siedlung beobachtet und beschlossen, ihn "abzuziehen". "Wir wollten das Geld haben und sind ihm nachgegangen", sagte der 14-Jährige. Auf Höhe des E-Centers kam es zur ersten Konfrontation. Der Schüler sprach den 18-Jährigen an. Der floh in Richtung Bahnhof, zunächst unterstützt von dem 16-Jährigen, der ihn auf dem E-Scooter mitnahm.
Auf der Höhe des Alten Krankenhauses machte der Roller schlapp und die Sache eskalierte. Warum der "Fluchthelfer" plötzlich zum Schläger wurde, blieb unklar. Erst schlug der 14-Jährige "massiv und brutal" zu, dann der 16-Jährige. Beide versuchten, ihrem Opfer die Tasche wegzunehmen. Als der um Hilfe schrieb und sich ein Mann näherte, ließen die beiden von dem jungen Mann ab.
Die Schläge ins Gesicht waren erwiesen. Beide Beschuldigten räumten die gefährlichen Körperverletzungen ein. Beim Raub war das anders. Der sei zwar zunächst geplant gewesen; man habe dann aber die Aktion abgebrochen, "weil es mir zu übel war", sagte der 16-Jährige. Dass das ein "Rücktritt vom Versuch des Raubes war", wie es ein Verteidiger sagte, sah das Gericht am Ende nicht. Die Folge: Verurteilung wegen versuchten Raubes und gefährlicher Körperverletzung.
So sieht also durchgreifen aus. Toll!
Warum gibt es da nicht 4 Jahre mit der Möglichkeit einer Berufsausbildung hinter Gittern für den 16 Jährigen?
Und auch dem 14 Jährigen täte ein Schulabschluss in Ebrach eventuell nützen.