Die politische Diskussion um die Unfallflucht läuft. Ob die Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft wird, wenn "nur" Schäden entstanden sind, ist offen. Derzeit gilt das unerlaubte Entfernen von der Unfallstelle als Straftat. Mit Folgen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis, wie jetzt wieder ein 71-Jähriger vor dem Amtsgericht in Kitzingen feststellen musste.
Der Fall war so etwas wie der Klassiker. Der Rentner hatte beim Ausparken auf dem Parkplatz einer Bäckerei mit Café ein Auto beschädigt und fast 2200 Euro Schaden verursacht. Danach hatte er eine falsche Visitenkarten hinterlassen und war weitergefahren. Dafür sollte der Rentner 1200 Euro (30 Tagessätze zu 40 Euro) zahlen. Dazu kam der bei dieser Schadenshöhe übliche Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate.
Dagegen hatte der Mann Einspruch eingelegt und ihn so begründet: "Ich brauche meinen Führerschein, muss meine kranke Frau zu Terminen fahren." Die Höhe der Geldstrafe spiele für ihn weniger eine Rolle.
Angeklagter: "Das war nicht mein Tag"
Seine Version des Unfalls: "Das war nicht mein Tag", sagte der Mann, der bisher unfallfrei mit dem Auto unterwegs war. Er sei auf dem Parkplatz von einem Auto bedrängt worden. Beim Rückwärtsfahren sei er dann wohl an dem Mercedes hängengeblieben. Er sei in das Café gegangen und habe sich nach dem Halter erkundigt. Als sich niemand meldete, habe er seine Visitenkarte hinterlassen und sei weitergefahren. Dass es die falsche war, sei ihm in der Hektik nicht aufgefallen. Wenig später sei die Polizei bei ihm aufgetaucht. Der Schaden sei inzwischen geregelt.
Mit dieser Version konnte sich das Gericht anfreunden. Zumal ein Zeuge bestätigte, dass der Mann nach dem Halter des Autos suchte, allerdings nicht intensiv genug. Eine kurzzeitig ins Gespräch gebrachte Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage war schnell vom Tisch: "Da machen wir nicht mit", sagte die Staatsanwaltschaft.
Für die war die Fahrerflucht erwiesen. Eine Geldstrafe von 6600 Euro (40 Tagessätze zu 165 Euro) hielt sie für angemessen. Sie verzichtete zwar auf den Entzug der Fahrerlaubnis, forderte aber drei Monate Fahrverbot. Der Verteidiger sprach sich für ein mildes Urteil aus. Am Ende wurden es 3500 Euro (25 Tagessätze zu 140 Euro) und zwei Monate Fahrverbot.
Damit muss der Mann zwar schließlich noch mehr zahlen, weil das Gericht die im Strafbefehl zu niedrig geschätzte Höhe des Tagessatzes an die tatsächlichen Einkünfte angepasst hat. Immerhin bekommt er aber nach zwei Monaten Fahrverbot problemlos seinen Führerschein zurück. Beim offiziellen Entzug der Fahrerlaubnis hätte er ihn umständlich neu beantragen müssen.