
Es ist ein Abend im April 2024 gegen 21.35 Uhr: Zwei Autofahrer liefern sich in der Kitzinger Innenstadt ein Straßenrennen. Von einer "wilden Verfolgungsjagd" wird später die Rede sein. Auf der Strecke zwischen der Bahnüberführung und dem Rosengarten überholen, bedrängen und bremsen sie sich dreimal gegenseitig aus. Gleich dahinter: die Polizei mit Blaulicht und Sirene. Die Fahrt endet nach wenigen hundert Metern, als der BMW den Ford-Kleinwagen zum Anhalten zwingen will und es dabei zur Kollision kommt.
Ein Dreivierteljahr später hatte "Wild West in Kitzingen", wie es ein Polizist bezeichnete, ein Nachspiel vor dem Kitzinger Amtsgericht. Dort saß die 21-jährige Fahrerin des BMW-Leihwagens auf der Anklagebank. Sie hatte einen Strafbefehl bekommen. Wegen Nötigung sollte die Angestellte im öffentlichen Dienst 6000 Euro (75 Tagessätze zu 80 Euro) zahlen. Hinzu kam der Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate.
Dagegen hatte die Frau Einspruch eingelegt, und so kam es zu dem Verfahren in Kitzingen. Bei der Hauptverhandlung ging es ihrem Anwalt vor allem darum zu widerlegen, dass die Frau mit ihrem Auto den Ford zum Anhalten zwingen wollte. Die Strategie der Verteidigung verfing allerdings nicht. Und das lag im Wesentlichen an der Aussage der Polizisten.
Der Kleinwagen war bei Rot in die Kreuzung eingefahren
Die beiden Beamten hatten die Sache als Streifenbesatzung zufällig mit Blaulicht und Sirene hautnah verfolgt. Wie der eine von ihnen vor Gericht sagte, ging es los, als der Kleinwagen an der Ampel in der Schützenstraße bei Rot in die B8 Richtung Nürnberg einfuhr, dicht vor dem aus Würzburg nahenden BMW. Das gegenseitige Überholen und Ausbremsen begann wenig später – ohne jede Rücksicht auf durchgezogene Linien.
Die Polizei war stets ganz nah am Geschehen – bis es am Rosengarten schließlich zum Crash kam. Das machte die Ermittlungen leicht. Unter dem Strich war es eine Situation, die einer der Beamten in seiner "jetzt nun 15-jährigen Dienstzeit auch noch nicht erlebt hat". Nach dem Auftritt der Polizisten im Zeugenstand zog die Frau ihren Einspruch zurück. Es bleibt also bei der im Strafbefehl festgesetzten Strafe.