Es passiert fast täglich. Aus einer Unachtsamkeit wird schnell ein kleiner Unfall. Kümmert sich der Verursacher nicht um den Schaden und wird erwischt, hat er eine Anklage wegen Unfallflucht am Hals. Das wird in der Regel nicht nur teuer, sondern kostet ab einer bestimmten Schadenshöhe auch den Führerschein. Diese Erfahrung hat jetzt eine 56-Jährige vor dem Amtsgericht in Kitzingen machen müssen.
Weil sie beim Rangieren auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Dettelbach ein Auto beschädigt hat und weitergefahren ist, hat eine 56-Jähriger einen Strafbefehl bekommen. Gegen die Geldstrafe und den Entzug der Fahrerlaubnis für sieben Monate hat sie Einspruch eingelegt – und ihn jetzt wieder zurückgenommen.
Damit muss die Enkelin der 56-Jährigen sieben Monaten lang ohne den Fahrdienst der Oma auskommen. Mit ihrem Sohn und der Enkelin war die Angeklagte im November auf dem Parkplatz unterwegs. Nach dem Einkauf sollte der Nachwuchs zum Sport, hatte aber nichts zu trinken dabei. "Es war kurz vor knapp", sagte die Frau vor Gericht. Deshalb fuhr man schnell zum gegenüberliegenden Getränkenmarkt. Dass die Fahrerin beim Ausparken ein anderes Auto beschädigt haben könnte und einen Schaden in Höhe von fast 4000 Euro verursacht haben soll , hielt sie für unmöglich. "Ich habe nichts bemerkt und mein Sohn auch nicht", sagte sie dem Gericht.
Ein Zeuge aber schon. Der hatte das Ausparken beobachtet und gegenüber der Polizei von einem "deutlich hörbaren Knirschen" gesprochen. Danach sei das Auto der Verursacherin weitergefahren. Nach 50 Metern habe es angehalten. Drei Insassen seien ausgestiegen, wieder eingestiegen und dann weiter gefahren.
Angeklagte gibt ihren Widerstand auf
"Alle raus, alle rein, fort – wieso das, wenn da nichts war?", wollte Richterin Patricia Finkenberger wissen. Das konnte die Frau nicht erklären. Sie sei zum Getränkemarkt gefahren und erst dann ausgestiegen, "weil ich einen Krampf im Fuß hatte".
Damit stand Aussage gegen Aussage. "Wir können das volle Prgramm fahren", sagte Finkenberger über den möglichen Fortgang des Verfahrens. Das heißt: Unterbrechung, Zeugen laden und ein Gutachten in Auftrag geben, das klären soll, ob der Schaden vom Auto der Fahrerin stammt.
"Das wird nicht billig, aber das müssen sie entscheiden", sagte Finkenberger und gab der Frau Bedenkzeit. Nach einem kurzen Gespräch mit ihrem Anwalt war die Sache klar: "Wir ziehen den Einspruch zurück." Damit hatte die Frau den Unfall und die Fahrerflucht eingeräumt.
Der Vorschlag des Verteidigers, den Entzug der Fahrerlaubnis in ein weniger gravierendes Fahrverbot umzuwandeln, beantwortete die Staatsanwältin mit einem glatten Nein. "Nicht bei der Höhe des Schadens, außerdem spricht der Gleichbehandlungsgrundsatz dagegen."
Damit bleibt es bei der Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis. Wie die Autoversicherung reagiert, ob sie den Schaden begleicht oder er an der Frau hängen bliebt, ist eine andere, noch offene Baustelle, über die das Gericht nicht zu entscheiden hatte.