zurück
Kitzingen
Unfallflucht oder fehlende Wahrnehmung: 85-Jähriger kann sich an keinen Zusammenstoß erinnern
Darstellung der Justitia.
Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa | Darstellung der Justitia.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:40 Uhr

Eigentlich alles klar: Ein 85-jähriger Fahrer hat mit seinem Mercedes auf dem Kundenparkplatz der VR-Bank in Kitzingen die Stoßstange eines parkenden Autos beschädigt und ist ungerührt weitergefahren. Das hat eine Videokamera aufgezeichnet. Weil es zudem ein Gutachten gibt, das davon ausgeht, dass der Autofahrer den Anstoß bemerkt haben muss, schienen die wesentlichen Fragen des Falls beantwortet, eigentlich.

Nach Abschluss der Ermittlungen bekam der Rentner einen Strafbefehl: 1200 Euro (30 Tagessätze zu 40 Euro) sollte er für seine Unfallflucht bezahlen. Dazu kam ein dreimonatiges Fahrverbot. Dagegen legte der Mann Einspruch ein. Es kam zum Hauptverfahren vor dem Amtsgericht in Kitzingen. Am Ende hat der Mann zumindest einen Teilerfolg erreicht. Richterin Ilka Matthes stellte mit der Zustimmung aller Beteiligten das Verfahren ein. Allerdings gegen eine Geldauflage von 750 Euro.

Richterin verzichtete auf ein Urteil

Der Verzicht auf ein Urteil hängt auch damit zusammen, dass sich der nach einem Kostenvoranschlag angenommene Schaden am Fremdfahrzeug von rund 1500 Euro nach der Reparatur auf etwa die Hälfte reduziert hat. Zudem blieb der Mann bei seiner Aussage: "Ich habe von einem Anstoß nichts bemerkt." Wenn das so ist, fehlt der Vorsatz und damit die Grundlage für eine Verurteilung wegen Unfallflucht.

Mit der Einstellung ist das Gerichtsverfahren zunächst einmal vom Tisch. Weitere Folgen kann es für den 85-Jährigen dennoch haben. Das Problem: Die Akte geht zur Verkehrsbehörde. Und die kann am Ende durchaus Fragen haben, die den Mann im schlimmsten Fall die Fahrerlaubnis kosten können.

Aus der Akte geht nämlich hervor, dass der Senior möglicherweise ein Problem mit der Wahrnehmung und damit mit dem Autofahren hat. "Ich mache mir heute noch einen Kopf, weil ich mir nicht erklären kann, warum ich nichts bemerkt habe", sagte der 85-jährige Mann dem Gericht gleich mehrmals. Es kann also durchaus gut sein, dass die für den Führerschein zuständige Behörde genau diese Frage beantwortet haben will. Das Ergebnis ist offen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Kitzingen
Siegfried Sebelka
Amtsgericht Kitzingen
Autofahrer
Führerschein
Unfallflucht
VR-Bank Kitzingen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • Stefan Krug
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Dominik Temming
    Warum führt man keine Medical Checks ein? Bei uns in der Luftfahrt muss man sich je nach Lebensalter einmal in einem bis einmal in 5 Jahren komplett durchchecken lassen. LKW-Fahrer brauchen auch eine medizinische Untersuchung. Warum bei Autofahrern nicht? Versuchen da Parteien ihre älteren Stammwähler nicht zu vergraulen? Und das Argument "Von LKW geht weniger Gefahr aus" gilt nicht. Wenn man überfahren wird, spielt es eine untergeordnete Rolle, ob das Fahrzeug 2 Tonnen oder 20 Tonnen wiegt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten