
Mit dem Tod eines Autofahrers endete ein Unfall, der sich am 5. Juli 2021 kurz nach 6 Uhr auf der Autobahn 7 auf Höhe Martinsheim ereignete. Der 52-Jährige war mit seinem Mercedes in Richtung Füssen unterwegs, als er auf Höhe des Parkplatzes Fuchsloch ungebremst unter einen Sattelschlepper fuhr. Der war gerade auf dem Weg vom Parkplatz zurück auf die Autobahn. Der Mann starb noch an der Unfallstelle. Gut ein Jahr später musste sich der Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Kitzingen verantworten.
Für das Gericht war trotz einiger offener Fragen erwiesen, dass der Lasterfahrer dem Mercedes bei der Einfahrt auf die Autobahn die Vorfahrt genommen und damit gegen seine Sorgfaltsplicht verstoßen hatte. Auch wenn der Mann mit den Folgen des Unfalls zu kämpfen habe und unklar geblieben sei, warum der Autofahrer nicht rechtzeitig reagiert und den Unfall vermieten habe, hielt das Gericht eine niedrige Geldstrafe für angemessen. "90 Tagessätze sind die unterste Grenze, wenn ein Mensch ums Leben gekommen ist", sagte die Richterin.
Ein Gutachter erklärt, wie der Unfall vermeidbar gewesen wäre
Die Anklage hatte dem Lkw-Lenker vor allem vorgeworfen, beim Einfahren auf die Autobahn in einer unübersichtlichen Rechtskurve nicht die gesamte Einfädelspur zur Beschleunigung genutzt zu haben und zu früh mit nur gut 50 km/h auf die Autobahn gefahren zu sein. Dadurch sei es zur tödlichen Kollision gekommen. Hätte der Angeklagte die gesamte Einfädelspur genutzt, wäre der Pkw mit seiner Geschwindigkeit zwischen 100 und 130 Stundenkilometern vorbei gewesen, und es hätte keinen Unfall gegeben. Das bestätigte auch ein Gutachten. Die Staatsanwältin sah darin einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht.
Davon wollte die Verteidigung nichts wissen. Es gebe in der Straßenverkehrsordnung keine Bestimmung, die vorschreibe, den Einfädelstreifen auf Autobahnen bis zum Ende zu nutzen. Sein Mandant habe sich mit einem Blick in den Spiegel überzeugt, dass die Fahrbahn frei war, und sei dann auf die Autobahn gefahren. Dass es wenig später zu dem Unfall kam, sei tragisch, wohl aber auch auf das Verhalten des Autofahrers zurückzuführen. Damit sprach er ein Thema an, das ungeklärt blieb. "Warum hat der Mercedesfahrer nicht reagiert?"
Ein Zeuge beschreibt das Verhalten des Autofahrers als "unfassbar"
Diese Frage stand auch bei der Verhandlung im Raum. Dass Zeit für eine Reaktion, ein Abbremsen oder Überholen gewesen wäre, zeigte das Gutachten. Und auch ein nachfolgender Autofahrer, der die Szene mit einigem Abstand beobachtete, konnte sich die Sache nicht erklären. "Es war unfassbar für mich, dass er nicht geblinkt oder gebremst hat", sagte der Mann: "Der hätte jederzeit rüber gekonnt." Warum der Mercedes-Fahrer das nicht gemacht hat, ist eine der offenen Fragen, die der Tod auf der Autobahn hinterlässt.
Für Richterin Ingrid Johann war eine Mitschuld des Lkw-Fahrers dennoch erwiesen. Sie verurteilte den 52-Jährgen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro (90 Tagessätze zu 40 Euro) und einem einmonatigen Fahrverbot. Die Staatsanwaltschaft hatte 4500 Euro und drei Monate Fahrverbot gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert.