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Dettelbach
Trojaner-Angriff Dettelbach: Unterlegene IT-Firma legt Berufung ein
Der Streit um die Schuldfrage und um Entschädigung geht für die Stadt Dettelbach vor Gericht in die nächste Runde.
Premiere für den Stadtrat Dettelbach: Erstmals tagte er in öffentlicher Sitzung im 'Bachhaus', einem ehemaligen Kaufhaus, das für die Dauer der Rathaussanierung als Übergangsdomizil dienen dürfte.
Foto: Robert Haaß | Premiere für den Stadtrat Dettelbach: Erstmals tagte er in öffentlicher Sitzung im "Bachhaus", einem ehemaligen Kaufhaus, das für die Dauer der Rathaussanierung als Übergangsdomizil dienen dürfte.
Robert Haaß
 |  aktualisiert: 20.05.2023 02:29 Uhr

Gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg zu den Folgen des Trojanerangriffs auf die Informationstechnik (IT) der Stadt Dettelbach hat die verurteilte Partei nun Rechtsmittel eingelegt. Das berichtete Rechtsanwalt Johannes Partheymüller von der Kanzlei Jun Rechtsanwälte am Montag. Dabei ging er noch einmal auf die Vorkommnisse im Jahr 2016 ein und nahm auch zur Berichterstattung dieser Redaktion Stellung. Partheymüller zufolge habe es keinen "Datenklau" durch den Angriff gegeben; es wurden Daten der Stadt Dettelbach verschlüsselt. Die Daten selbst seien nicht nach außen abgeflossen.

Auch die Aussage im Bericht, dass der Entschlüsselungscode nicht funktioniert habe, sei nicht richtig. "Der Datenverlust und der Trojanerbefall sind zwei verschiedene Sachen", erklärte der Rechtsanwalt. Der Entschlüsselungscode, der damals weniger als 500 Euro gekostet habe, habe funktioniert – allein ein wichtiger Server sei nicht mehr gelaufen, und so musste eine alte Sicherungskopie den Stand von vor einem halben Jahr zuvor wieder herstellen. Alle danach gesammelten Daten hätten deshalb per Hand nachrecherchiert und eingespeist werden müssen, was letztendlich die hohen Kosten verursacht habe. Die wurden vom Gericht dem IT-Dienstleister zu großen Teil zu Lasten gelegt.

Mit der Berufung des IT-Dienstleisters gegen das Urteil wurde auch eine Frist zur Verlängerung der Begründung gestellt. In etwa sechs Wochen dürfte klar, sein, ob es tatsächlich zur Berufung kommt, prophezeite der Anwalt. Falls ja, könne die Stadt entscheiden, ob sie das Urteil in Höhe von gut 150.000 Euro vollstrecken lasse, dabei aber eine Sicherheitsleistung von 170.000 Euro hinterlege oder eine Bürgschaft stelle.

 
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