Die Ansichten klaffen weit auseinander. Nach Meinung der Stadt Kitzingen gibt es kein Stadtmuseum mehr. Ergo braucht es auch keine Museumsleiterin. Stephanie Falkenstein, die bisherige Leiterin, sieht das völlig anders.
Der Streit geht mittlerweile ins dritte Jahr. 2018 war das Museum „bis auf Weiteres“ geschlossen worden. Dagegen hatte die Leiterin des Museums erfolgreich geklagt. Die Stadt wurde Ende September 2020 in erster Instanz verpflichtet, sie weiter zu beschäftigen. Im Juni 2020 hatte der Stadtrat jedoch beschlossen, das Museum dauerhaft zu schließen. Es erfolgte eine zweite, außerordentliche und betriebsbedingte Kündigung.
Richter erkennt eindeutigen Beschluss des Stadtrats
„Das ist eine ganz andere Grundlage“, meinte Richter Michael Deyringer bei der Verhandlung am Dienstag am Würzburger Arbeitsgericht. „Dieser Beschluss des Stadtrates ist schon eindeutig.“ Das Urteil fiel am Nachmittag denn auch eindeutig aus: Die Klage von Stephanie Falkenstein gegen ihre betriebsbedingte Kündigung wurde abgewiesen, wie die Stadt von ihrer Anwältin Dörthe Leopold erfuhr.
Am Vormittag hatte Deyringer mit beiden Parteien noch nach einem Kompromiss gesucht. Vielleicht sei es möglich, Falkenstein, die das Museum seit dessen Wiedereröffnung 2003 geleitet hatte, in einer anderen Abteilung des Rathauses einzusetzen? Susanne Schmöger, Rechtsdirektorin der Stadt Kitzingen, verneinte. Es gebe keine adäquate Stelle.
Berufliche Zukunft als Teilzeitkraft?
Womöglich könne Falkenstein in abgespeckter Form im Museum weiter tätig sein – als Teilzeitkraft? Diesen Vorschlag hatte die 56-Jährige während der Anhörung selbst zur Sprache gebracht. „Es ist ihr ganz ernst damit“, betonte ihr Anwalt. Je nach Beschäftigungsumfang könne sie sich eine Anstellung für 20, 30 oder 35 Stunden vorstellen. Allerdings müsse sie dann zwei Entgeltgruppen höher als bislang eingestuft werden.
Auf diese adäquate Entlohnung, so Falkenstein, habe sie in all den Jahren verzichtet. Zu tun gebe es genug. Hunderte Objekte müssten inventarisiert, Verträge mit potenziellen Abnehmern ausgearbeitet und abgeschlossen werden und überhaupt sei es unmöglich, die wertvollen Gegenstände sich selbst zu überlassen. Temperaturunterschiede, Staub und vielleicht sogar ein Hochwasser könnten irreparable Schäden hinterlassen. „Und das bei einem Bestand, der seit 125 Jahren gewachsen ist“, so Falkenstein. Das älteste Objekt stamme aus dem Jahr 600 000 v. Chr., es gebe Funde aus der Bronzezeit, ein Gemälde von Cranach und vieles mehr. „Das ist nicht irgendein Museum“, betonte die ehemalige Leiterin, „sondern eines mit einem erstklassigen, einmaligen Bestand.“
Kein Museum – keine Leiterin
Richter Deyringer hielt dem entgegen, dass es sich aus Sicht der Stadt aber eher um alten Krempel zu handeln scheine, was Rechtsdirektorin Schmöger so nicht bestätigen wollte. Es seien noch einige Gegenstände da, räumte sie ein. „Aber wir müssen als Stadt zum jetzigen Zeitpunkt nicht wissen, was wir mit den einzelnen Stücken machen.“ Es sei ein Pool an Hausmeistern da, der sich kümmern könne. Eine Museumsleiterin brauche es jedenfalls nicht mehr – „weil kein Museum mehr da ist“.
Laut Schmöger habe es sich der Stadtrat mit der Entscheidung nicht leicht gemacht. Seit 2018 sei diskutiert worden, wie es mit dem Museum weitergehen könne. Falkenstein ist damals beauftragt worden, ein neues Konzept zu erarbeiten, das 2019 diskutiert, aber nicht für gut geheißen wurde. Die Erkenntnis nach einem langen Prozess lautete: Ein Museum wird nicht mehr gebraucht. „Und jetzt gibt es dort auch nichts mehr zu tun“, sagte Schmöger.
Kulturelles Erbe der Region
Wie unterschiedlich die Positionen von Klägerin und Beklagtem sind, zeigte sich an diesem Punkt besonders. Die Stadt habe die Pflicht, den Bestand sachgemäß zu erhalten, betonte Falkenstein. Der gehöre letztendlich dem Bürger, weil es sich um ein kulturelles Erbe der Region handele. Die Stadt sei nur Treuhänder. „Und nicht Besitzer.“ Selbst wenn der Bestand nach und nach abgewickelt werden sollte, müsse das ordentlich dokumentiert werden, die Geschichte der Stadt dürfe nicht einfach so abreißen. „Wir sind doch nicht auf einem Flohmarkt.“
Das sieht Kitzingens Oberbürgermeister Stefan Güntner genauso. Die Bestände seien sicher und zu gegebener Zeit werde man überlegen, wie es damit weitergehe. Erster Ansprechpartner sei für ihn der Bezirksheimatpfleger Klaus Reder. „Aber jetzt warten wir erst einmal in aller Ruhe ab.“ Es sei schließlich durchaus möglich, dass Stephanie Falkenstein in Berufung gehen wird.
Die Dame könnte woanders gebraucht werden, aber für mich gehts hier um Standessicherung auf hohem Niveau.
Wenn ich lese, Teilzeit in zwei Gehaltsgruppen höher, weiss ich, warum die Dame prozessiert.
Da muss ne andere lange für stricken.
Hausmeister einzusetzten..., warum machen das denn die anderen Städte nicht auch? Da könnte man viel Personal und Kosten sparen und bräuchte auch keinen Bezirksheimatpfleger bzw. Staatsarchiv Würzburg mehr, das ebenfalls die Archivare beaufsichtigt.
Ich kann es nicht fassen.