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Kitzingen
Kitzinger Museumsleiterin bleibt freigestellt
Die Stadtverwaltung hat den ersten Prozess vor dem Arbeitsgericht Würzburg verloren, hofft aber auf die nächste Instanz und außerdem auf ein weiteres, paralleles Verfahren.
Das Städtische Museum in der Landwehrstraße in Kitzingen wird laut Stadtratsbeschluss von Ende Juni 2020 dauerhaft geschlossen.
Foto: Michael Mößlein | Das Städtische Museum in der Landwehrstraße in Kitzingen wird laut Stadtratsbeschluss von Ende Juni 2020 dauerhaft geschlossen.
Andreas Brachs
 |  aktualisiert: 12.09.2022 15:04 Uhr

Die Stadt Kitzingen wehrt sich gegen das Urteil des Arbeitsgerichts, die Leiterin des Städtischen Museums weiterbeschäftigen zu müssen. Wie berichtet, hatte Museumsleiterin Stephanie Falkenstein eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung der Stadt Kitzingen erhalten, als das Städtische Museum 2018 "bis auf Weiteres" geschlossen worden war. Dagegen hatte Falkentstein erfolgreich geklagt. Das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg von Ende September hat die Stadt in erster Instanz verpflichtet, die Museumsleiterin weiter zu beschäftigen. 

Nachdem dieses Urteil der Kitzinger Stadtverwaltung inzwischen schriftlich vorliegt, nimmt die Stadt Stellung: "Diese Urteilsbegründung haben wir zusammen mit der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei geprüft und finden sie teilweise nicht nachvollziehbar. Inhaltlich geht es um Fragen zum Arbeitsvertrag der Klägerin und zur Qualität des Beschlusses des Stadtrats vom Oktober 2018, mit dem das Museum geschlossen wurde. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, können wir zu den Inhalten derzeit nicht detailliert Stellung nehmen." Die Stadtverwaltung teilt aber mit: "Wir beabsichtigen, gegen das Urteil Berufung einzulegen."

Stadt beharrt auf ihrer Position

Wohl mit Blick auf die gerichtliche Auseinandersetzung hatte der Stadtrat Kitzingen im Juni 2020 entschieden, das Städtische Museum dauerhaft zu schließen und abzuwickeln. Aus Sicht der Stadtverwaltung stärkt dieser Beschluss die eigene Position vor Gericht. Deshalb hat die Stadt der Museumsleiterin auch noch eine zweite außerordentliche und betriebsbedingte Kündigung geschickt. Darüber wird in einem getrennten Verfahren, spätestens am 1. Dezember, vor dem Arbeitsgericht Würzburg entschieden. 

Für die Stadtverwaltung ergibt sich daraus die folgende Feststellung: "Frau Falkenstein bleibt weiterhin auf der Grundlage des noch laufenden Verfahrens zur zweiten Kündigung freigestellt." Falkenstein hatte dagegen nach dem Prozess über ihren Anwalt verlauten lassen, Ziel der gerichtlichen Auseinandersetzung sei der Erhalt ihres Arbeitsplatzes. Deswegen sei man mit dem Urteil zufrieden. Doch nun ist eine Fortsetzung des Gerichtsstreits sicher.

 
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    Daran, wie ein Arbeitgeber sich gegenüber langjährigen Mitarbeitern verhält, läßt sich einiges über Format, Stil und mitunter auch Anstand des Arbeitgebers ablesen.
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