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Iphofen
Stadt Iphofen sieht sich von Bauherrin im Gewerbegebiet getäuscht
Auch in Gewerbegebieten dürfen unter bestimmten Umständen Wohnhäuser stehen. Aber der Fall, der sich gerade in Iphofen abspielt, reicht für eine Ausnahmegenehmigung nicht mehr.
Im Iphöfer Gewerbegebiet Alte Reichsstraße will eine Firma ein Wohn- und Geschäftshaus errichten, die Bodenplatte ist bereits gegossen. Doch an dem Bauantrag bestehen erhebliche Zweifel.
Foto: Eike Lenz | Im Iphöfer Gewerbegebiet Alte Reichsstraße will eine Firma ein Wohn- und Geschäftshaus errichten, die Bodenplatte ist bereits gegossen. Doch an dem Bauantrag bestehen erhebliche Zweifel.
Eike Lenz
 |  aktualisiert: 17.02.2024 10:29 Uhr

Weil Bauland knapp und begehrt ist, weil Grundstücke wie Aktien gehandelt werden, die kaum ein Limit nach oben kennen, suchen Bauherren nach Auswegen und Alternativen. Die Baunutzungsverordnung lässt manche Hintertür und öffnet Raum für Kreativität. Sie erlaubt Firmen- und Betriebsinhabern unter bestimmten Bedingungen, auch im Gewerbegebiet ein Wohnhaus zu errichten. Vorteil: Es gibt dort oft noch genügend Baugrund zu deutlich günstigeren Preisen als im Wohngebiet.

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