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Würzburg/Geiselwind
Sozialbetrug im Freizeit-Land Geiselwind: Landgericht Würzburg verurteilt Geschäftsführer zu Bewährungsstrafe
Eine Protestaktion rumänischer Angestellter brachte das Ermittlungsverfahren ins Rollen. Ein spätes Geständnis bewahrt den Chef des Freizeitparks jetzt vor dem Gefängnis.
Vor dem Urteil: Der Geschäftsführer des Freizeitparkes Geiselwind (rechts) mit seinem Rechtsanwalt Alexander Seifert am Montag im Sitzungssaal am Landgericht Würzburg. 
Foto: Heiko Becker, dpa | Vor dem Urteil: Der Geschäftsführer des Freizeitparkes Geiselwind (rechts) mit seinem Rechtsanwalt Alexander Seifert am Montag im Sitzungssaal am Landgericht Würzburg. 
Frank Weichhan
 |  aktualisiert: 03.11.2023 02:55 Uhr

Am Ende war es ein Urteil in der Mitte: ein Jahr und neun Monate. Zuvor hatten sich die Prozessbeteiligten auf ein Strafmaß zwischen eineinhalb und zwei Jahren Freiheitsstrafe geeinigt. Möglich wurde dies, nachdem der Angeklagte reinen Tisch gemacht und den Sozialbetrug von fast 350.000 Euro zugegeben hatte. Was auch Teil der Absprache war: Der Geschäftsführer des Freizeit-Landes Geiselwind (Lkr. Kitzingen) muss nicht in Haft. Das Landgericht Würzburg setzte die Strafe an diesem Montag zu einer dreijährigen Bewährung aus.

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