Es war der Versuch, an Höhe zu gewinnen. Doch die Gleitschirmflieger haben mit ihrem Antrag auf Starterlaubnis am Schwanberg zunächst eine Bruchlandung hingelegt. Bürgermeister Josef Mend nahm die Sache am Montagabend von der Agenda des Stadtrats, nachdem es zunächst so ausgesehen hatte, als könnten die sanften Gleiter sich die Lufthoheit über das Thema sichern. Der Streitpunkt, der die beiden Parteien in der Sache weit auseinandertrieb: Wie hoch ist der Artenschutz am Schwanberg einzuschätzen? Und was fällt genau überhaupt unter den Artenschutz?
Bürgermeister sieht rote Linie überschritten
Das Landratsamt Kitzingen als untere Naturschutzbehörde sah in seiner Stellungnahme, aus der Mend zitierte, keine Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Gleitschirmfliegens und berief sich auf die schon jetzt hohe Freizeitaktivität auf dem 474 Meter hohen Berg, die mit dem Artenschutz kollidiere. Der Sprecher der Gleitschirmflieger, Ulrich Schmottermeyer, sagte, er verstehe diese Stellungnahme nicht. Sie enthalte nur pauschale Aussagen zum Artenschutz, nicht aber konkrete Schutzziele. Für den Bürgermeister war damit eine rote Linie überschritten. „Angesichts dessen, dass Sie hier den Artenschutz in Zweifel ziehen, stelle ich die Entscheidung zurück, und wir holen ein Gutachten ein“, sagte er. Vizebürgermeister Ludwig Weigand sagte, er schätze die „Meinung unserer Naturschutzbehörde sehr“.
Auf Nachfrage der Redaktion teilt das Landratsamt mit, der Schwanberg sei Teil des Landschaftsschutzgebietes Naturpark Steigerwald und des Vogelschutzgebietes Südlicher Steigerwald. Dazu falle er unter die strenge FFH-Naturschutzrichtlinie der Europäischen Union als Habitat für Schmetterlinge, Fledermäuse oder Hirschkäfer. Dies sind hohe Hürden für die Gleitschirmflieger: Sie müssten nach Angaben der Behörde nicht nur die übliche artenschutzrechtliche Prüfung durchlaufen, sondern auch eine Verträglichkeitsprüfung, eine Eingriffsbewertung nach dem Bundesnaturschutzgesetz und eine Verträglichkeitsprüfung nach der Verordnung für den Naturpark Steigerwald.
Drachenfliegern die Starterlaubnis entzogen
Schmottermeyer hatte sich zuvor alle Mühe gegeben, den Stadtrat von der Wiederaufnahme des Flugbetriebs am Schwanberg zu überzeugen. Er und seine Mitstreiter vom Bamberger Gleitschirmclub brauchen von der Stadt als Eigentümerin der Flächen am bekannten Conradseck die Zustimmung. Mit den einst dort startenden Drachenfliegern habe seine Klientel „nichts zu tun“, erklärte Schmottermeyer. Ihnen war im Jahr 2004 von der Naturschutzbehörde am Landratsamt die Starterlaubnis entzogen worden. Eine Startrampe wie die Drachen- brauchten die Gleitschirmflieger nicht, allerdings müssten im Bereich der Abflugschneise einige wenige Bäume gekürzt werden. Auch darum entbrannte eine Diskussion im Rat. Schmottermeyer sagte: „Das ist keine Rodung, nur ein Rückschnitt.“
Für die Leiterin des Iphöfer Tourismusbüros, Claudia Bellanti, stellt sich mit dem Antrag der Gleitschirmflieger die Frage: „Was verträgt sich am Schwanberg miteinander?“ Iphofen will dazu ein Naturtourismuskonzept in Auftrag geben. Es gehe darum, Angebote aufeinander abzustimmen und Konflikte zu vermeiden, etwa bei der Reaktivierung von Wanderwegen. Im Schreiben der unteren Naturschutzbehörde ist laut Mend von einer „intensiven Freizeitnutzung“ die Rede und davon, dass der Schwanberg schon heute ausgelastet, wenn nicht überlastet sei. Die Communität Casteller Ring sorgt sich in einem anderen Schreiben, dass ihr Gelände überflogen und dadurch ihre Privatsphäre gestört werde.
Gleitschirmflieger wollen sich um alles kümmern
Dies alles wolle man berücksichtigen, sagte Schmottermeyer. Eine artenschutzrechtliche Prüfung durch ein externes Gutachterbüro werde der Gleitschirmfliegerclub bezahlen. Der Stadtrat habe die Möglichkeit, die Nutzung bei Verstößen jederzeit zu widerrufen. Er behalte somit die Kontrolle über den Flugbetrieb. Die Rede ist von jährlich etwa 30 Flugtagen und maximal 25 Startern am Hang. Mögliche Auflagen wolle der Verein überwachen. Wer sie missachtet, soll Flugverbot am Schwanberg erhalten. Auch für die Instandhaltung des Startplatzes will der Verein sorgen.
Die Gemeinde Rödelsee hat sich laut Mend positiv zu dem Vorhaben geäußert und würde eine Landefläche am Holzplatz am Fuß des Berges zur Verfügung stellen. Doch die würden vermutlich die wenigsten Gleitschirmflieger nutzen. Für Schmottermeyer geht es darum, nach dem Start am Schwanberg den Aufwind zu nutzen, Auftrieb zu gewinnen und auf Strecke zu gehen. Die Thermik trägt die Gleitschirmflieger im Idealfall bis in ihre oberfränkische Heimat nach Bamberg; schon heute fliegen sie nach einem Start etwa in Nürnberg über den Schwanberg hinweg. Noch gibt es im Landkreis Kitzingen keinen Startplatz für sie, der Schwanberg wäre der erste. Wie sich der Stadtrat entscheiden wird (es gab vereinzelt positive Stimmen wie die von Otto Kolesch), hängt nun vom Ausgang der diversen Prüfungen ab.