Der Experte vom Bayerischen Kriminalamt aus München ist sich sicher: Die Geburtsurkunde ist eine Fälschung. Äußerlich keine Auffälligkeiten, die Stempel stimmen, die Ziffern ebenso. Über den Inhalt ließen sich allerdings "keine Angaben machen". Was auf alle Fälle nicht stimmt, ist die Art des Drucks. Die klare Botschaft des Fachmannes: Das Dokument kann so nicht von einer Behörde in Syrien ausgegeben worden sein.
Dass da etwas nicht in Ordnung ist, war zunächst einem Mitarbeiter des Landratsamtes aufgefallen. Dort hatte der Syrer, der jetzt auf der Anklagebank sitzt, Ende 2021 alle Unterlagen eingereicht, die man für eine Einbürgerung so braucht. Und im Grunde passte auch alles – bis auf die etwas komisch anmutende Geburtsurkunde.
Das auffällige Dokument hat einen langen Weg hinter sich. Sein Vater, so erzählt der Angeklagte, habe es in Syrien beim Standesamt besorgt. Wobei es dort sowohl lokale als auch zentrale Ämter gebe – die durchaus unterschiedlich arbeiten würden. Über Bekannte und einige Umwege landete die Geburtsurkunde dann bei dem jetzt Beschuldigten. Der 33-Jährige sieht sich, am Ende dieser Kette, des Vorwurfs der Urkundenfälschung ausgesetzt. Zumindest, so glaubt es die Staatsanwaltschaft, müsse er gewusst haben, dass das Dokument falsch ist.
Die Frage nach dem Motiv
Dass das alles keinen Sinn ergibt, ist der Hauptangriffspunkt des Verteidigers. Sein Mandant sei vor sieben Jahren nach Deutschland gekommen, spreche inzwischen gut deutsch, sei integriert und habe einen guten Job. Jetzt, da er den letzten Schritt gehen und sich einbürgern lassen wolle, sei es doch völlig abwegig, ein gefälschtes Dokument vorzulegen.
Zumal inhaltlich auch alles bestens sei: Der Mann, der auf der Anklagebank sitzt, ist auch der Mann, auf den die Geburtsurkunde ausgestellt ist. Ein wie auch immer gearteter Schwindel habe überhaupt keinen Sinn. Es gebe schlichtweg nichts zu verbergen: An der Identität des Mannes stehe außer Zweifel, alles habe seine Ordnung. Was also, so das Argument der Verteidigung, soll das Motiv für eine Fälschung sein?
Auch der Bruder stand vor Gericht
Genau diese Frage stand ein paar Wochen zuvor schon einmal im Raum. Der Bruder des Angeklagten sah sich mit dem gleichen Problem und der gleichen Anklage – wenn auch vor einer anderen Richterin – konfrontiert. Seine Geburtsurkunde war ebenfalls über den Vater besorgt und über Bekannte nach Deutschland gebracht worden. Ergebnis der damaligen Verhandlung: Außer Spesen nichts gewesen, glatter Freispruch.
Die Motiv-Frage hatte damals schon für Fragezeichen gesorgt. Die Brüder, so urteilten am Ende beide Richterinnen, mussten davon ausgehen, dass die angeforderte Geburtsurkunde echt ist. Weshalb am Ende kein "behördliches" Papier verwendet wurde, blieb unklar. Ein ungelöstes Rätsel. Um so klarer auch dieser Fall: Der Freispruch für den Noch-Syrer und Bald-Deutschen war, ebenso wie bei seinem Bruder, reine Formsache.
Sind deutsche Richter so naiv?
Es gibt Leute die bekommen keine offizielle Geburtsurkunde ausgestellt sei es weil sie Oppositionelle sind oder die Schmiergelder zu hoch sind oder weil sie einfach aus einem faild state kommen! Man verlangt etwas was manchmal nicht möglich ist zu beschaffen!
Gerade Deutschland ist doch reich an solchen Methoden und die sind noch nicht lange her! Vor nicht einmal 90 Jahren hat man Juden und andere unerwünschte Personen ausgepresst damit diese an notwendige Dokumente kommen welche eine Emigration ermöglichen. Verarscht wurden viele trotzdem, Zahlungen waren geleistet, Schikanen wurden ertragen umd am Ende gab es doch keine Dokumente wegen angeblicher Kleinigkeiten oder anderer Regelungen.
Ich möchte mal einen deutschen Richter sehen der sich im Kongo, in Syrien oder einem anderen failed state nach offiziellen Dokumenten bemühen müsste. Dem würden wohl erfolglos die Ohren schlackern.
Und wegen der Meinung eines solchen "Experten" muss ein Gericht beschäftigt werden das sich sicher um wichtige Dinge kümmern könnte.