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Kitzingen
No-Shows: Wie Kitzinger Friseure, Kosmetik- und Tattoostudios mit geplatzten Terminen umgehen
Friseurmeisterin Jasmine Götz verlangt eine Entschädigung, wenn Kunden Termine verfallen lassen, ohne abzusagen. Was sagen andere Dienstleister – und wie reagiert die Kundschaft?
Jasmine Götz, Inhaberin von Löwenhairz Friseure, steht an ihrer Salon-Tür in Kitzingen. Hier werden die Kundinnen und Kunden über die anfallenden Gebühren informiert, wenn Termine nicht rechtzeitig abgesagt werden.
Foto: Julia Graber | Jasmine Götz, Inhaberin von Löwenhairz Friseure, steht an ihrer Salon-Tür in Kitzingen. Hier werden die Kundinnen und Kunden über die anfallenden Gebühren informiert, wenn Termine nicht rechtzeitig abgesagt werden.
Gina Kieweg
 und  Julia Graber
 |  aktualisiert: 10.06.2024 02:36 Uhr

Kundinnen und Kunden, die für einen Friseurtermin zu Löwenhairz nach Kitzingen kommen, kennen den DIN-A4-Zettel an der Ladentür: Er informiert über die nötige Entschädigung, falls Termine ohne Absage nicht wahrgenommen werden. Für diese sogenannten No-Shows hat Jasmine Götz kein Verständnis. Götz ist Friseurmeisterin und Geschäftsinhaberin von Löwenhairz Friseure in Kitzingen und weiß sich zu helfen.

"Ich war genervt von Kundinnen und Kunden, die zu ihrem Termin einfach nicht erscheinen", sagt Götz. Das Verhalten, Termine nicht wahrzunehmen und sie auch nicht abzusagen, sei ihr besonders nach der Corona-Zeit aufgefallen. Für No-Shows verlangt die Friseurmeisterin nun eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent der ursprünglich gebuchten Leistung. "Eigentlich sind 25 Prozent zu wenig", gibt die Inhaberin zu bedenken.

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 "Eine Kundin, die nicht kam, hat auch eine Rechnung bekommen. Sie wollte ihre Haare von dunkel auf hell färben lassen. Das hätte fünf Stunden gedauert", erklärt die Friseurmeisterin. Das Geld habe sie bekommen. "Die Kundin hat diesen Schritt auch verstanden und kommt weiterhin in meinen Salon."

Kein Problem hat Götz, wenn jemand anderes zum gebuchten Termin kommt. "Eine Kundin konnte ihren Termin nicht wahrnehmen. An ihrer Stelle kam dann die Schwester", erzählt Götz. 

Jasmine Götz (Mitte), Geschäftsinhaberin von Löwenhairz Friseure in Kitzingen, mit ihren Kolleginnen Ceyhan Memet Oglou (links) und Marlis Ohlberg-Schwetz in ihrem Salon.
Foto: Julia Graber | Jasmine Götz (Mitte), Geschäftsinhaberin von Löwenhairz Friseure in Kitzingen, mit ihren Kolleginnen Ceyhan Memet Oglou (links) und Marlis Ohlberg-Schwetz in ihrem Salon.

"Fünf Kunden kamen diese Woche nicht zu ihren Terminen", sagt Götz. Das seien mindestens 200 Euro, die die Friseurmeisterin auch nicht durch Laufkundschaft ersetzen konnte. Sie bittet ihre Kundinnen und Kunden daher, spätestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen.

Melinda Rigó: "Es gibt nicht viele Kunden, die den Termin spontan absagen."

Auch die staatlich geprüfte Kosmetikerin Melinda Rigó, die seit Juli ihr Studio Skin Love in der Kitzinger Innenstadt betreibt, weist auf Stornokosten hin. Möchte man bei Rigó einen Termin über ihre Homepage buchen, gibt es den Hinweis, dass bei kurzfristiger Stornierung oder Nichterscheinen eine Stornogebühr von 20 Euro je angefangener Stunde zu entrichten sei.

"Es gibt aber nicht viele Kundinnen und Kunden, die den Termin spontan absagen", sagt Rigó. Das passiere zwei bis drei Mal im Monat. Dennoch hat Rigó bisher kein Ausfallhonorar verlangt. "Das mache ich ungern", sagt die Kosmetikerin. 

Das Kosmetikstudio Skin Love von Melinda Rigó gibt es seit Juli vergangenen Jahres.
Foto: Gina Kieweg | Das Kosmetikstudio Skin Love von Melinda Rigó gibt es seit Juli vergangenen Jahres.

Theresa Engel: "Die meisten Kundinnen, die nicht kommen, haben einen Gelnägel-Termin gebucht."

"Es kann schon ein- bis zweimal die Woche passieren, dass Kunden einfach nicht kommen", sagt Theresa Engel, die das Kosmetikstudio Beyout in der Kaiserstraße in Kitzingen führt. Das seien in der Regel neue Kundinnen oder Kunden, die online buchen. 

"Die meisten Kundinnen, die nicht kommen, haben einen Gelnägel-Termin gebucht", sind sich Engel und ihre Kollegin einig.  "Wir haben es so eingeführt, dass wir 50 Prozent der gebuchten Behandlung verlangen", erklärt Engel. Dies ist auch in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert.

Theresa Engel, staatlich geprüfte Kosmetikerin, mit einer Kundin in ihrem Kosmetiksalon Beyout in Kitzingen.
Foto: Gina Kiewg | Theresa Engel, staatlich geprüfte Kosmetikerin, mit einer Kundin in ihrem Kosmetiksalon Beyout in Kitzingen.

Dennoch versucht Engel, kulant zu sein. "Eine langjährige Kundin hat ihre Termine immer mal wieder verschwitzt. Sie hat dann von sich aus angeboten, den Ausfall zu zahlen. Mit ihr haben wir eine Lösung gefunden: Sie war Modell für unsere neue Angestellte und bezahlt diese Leistung", erzählt die staatlich geprüfte Kosmetikerin. 

Taeng Anger: "Mir macht es nicht viel aus, wenn jemand mal zwei bis drei Tage vorher absagt"

Taeng Anger ist bereits seit 14 Jahren Thaimasseurin. Vor neun Jahren gründete sie ihr eigenes Geschäft Melon's Nuadthai in Kitzingen. Auch bei ihr kommt es vor, dass Termine kurzfristig abgesagt werden: "Mir macht es nicht viel aus, wenn jemand mal zwei bis drei Tage vorher absagt. Ärgerlich finde ich es aber, wenn Leute einfach gar nicht auftauchen, ohne Bescheid zu sagen."

"No-Shows" sind in Angers Massagestudio noch eine Seltenheit. Über Schadenersatzzahlungen denkt sie deshalb noch nicht nach.

Das Thai-Massagestudio Melon's Nuadthai befindet sich in Kitzingens Innenstadt.
Foto: Gina Kieweg | Das Thai-Massagestudio Melon's Nuadthai befindet sich in Kitzingens Innenstadt.

Birgit Nauth: "Das viel größere Problem für das Friseurhandwerk ist der Fachkräftemangel"

Im Friseursalon zweiwielewring kommt es etwa einmal pro Woche vor, dass Kundinnen und Kunden einen Termin kurzfristig absagen oder gar nicht erst erscheinen. Inhaberin Birgit Nauth sieht das gelassen: "Ich denke, das sind vor allem Leute, die den Termin einfach vergessen haben. Oft rufen Kunden dann bei uns an uns sagen: 'Oh Mist, den Termin habe ich total vergessen!'. Dass jemand absichtlich gar nicht kommt, haben wir eher selten."

Birgit Nauth führt seit 25 Jahren ihren Friseursalon zweiwielewring. 
Foto: Gina Kieweg | Birgit Nauth führt seit 25 Jahren ihren Friseursalon zweiwielewring. 

Über Stornogebühren oder andere Zahlungen bei kurzfristigem Absagen hat Birgit Nauth noch nicht nachgedacht. Das viel größere Problem für das Friseurhandwerk sei der Fachkräftemangel, sagt sie.

"Wir haben Wartelisten. Wenn jemand mal nicht kommt, dann ruft man eben den nächsten Kunden an. Solche Lücken, die spontan frei werden, können wir in der Regel ganz gut füllen", sagt Nauth.

Jaqueline Hasler: "Bei uns müssen Kunden immer eine Anzahlung tätigen."

Jaqueline Hasler (27) ist Managerin des Tattoostudios Limpid Tattoo Art. Seit 2018 leitet sie es zusammen mit ihrem Mann.
Foto: Gina Kieweg | Jaqueline Hasler (27) ist Managerin des Tattoostudios Limpid Tattoo Art. Seit 2018 leitet sie es zusammen mit ihrem Mann.

"No-Shows kommen bei uns nicht oft vor. Uns ist es wichtig, vor dem Termin klar und offen mit den Kunden zu kommunizieren: So sieht der Preis beim Tattoo aus und das musst du dir einplanen", erklärt Managerin Jaqueline Hasler.

"Bei uns müssen die Kunden immer eine Anzahlung tätigen", sagt Hasler. Das habe sich als beste Lösung bewährt und sei auch über Paypal möglich. Meistens werde die Anzahlung aber nach dem Beratungstermin direkt im Studio gemacht, so Hasler.

Die Kundinnen und Kunden des Tattoostudios müssen mindestens 48 Stunden im Voraus absagen. Wird diese Frist nicht eingehalten, behält das Studio die Anzahlung ein. Das sei aber so gut wie noch nie vorgekommen, erklärt Hasler.

Stornogebühren: Das sagt der Verbraucherschutz

Muss ich zahlen, wenn ich meinen Termin beim Friseur platzen lasse? Wir haben Simone Bueb, Referentin Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bayern, gefragt, welche Rechte und Pflichten Kundinnen und Kunden beim Friseur oder Tattoo-Studio haben. 
Wann darf mir der Friseur bei No-Show eine Rechnung schicken? "Auf sogenannte No-Show-Gebühren müssen Verbraucher vor Buchung des Termins ausdrücklich hingewiesen werden. Da der Dienstleister das gegebenenfalls beweisen muss, ist er gut beraten, dies schriftlich zu tun. Das bedeutet in den meisten Fällen, dass es auf der Homepage vor der Terminbuchung klar und deutlich steht", erklärt die Verbraucherzentrale.
Wie hoch darf das Ausfallhonorar sein? "Einen Fixbetrag hierfür gibt es nicht, aber es kann der Leistungspreis vereinbart werden, abzüglich eines Prozentsatzes", sagt Bueb.
Was gilt im Krankheitsfall? "Auch dann gilt grundsätzlich nichts anderes als oben: Es kommt immer auf die Krankheit an. Die meisten Dienstleister lassen jedoch mit sich reden, vor allem wenn eine ärztliche Bestätigung vorgelegt wird."
Quelle: gkie, jug
 
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