Um Hinweise zu einem mehrfach unter Mordverdacht stehenden Pfleger bat die Kripo die Zuschauer der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ... ungelöst" - offenbar mit Erfolg. Inzwischen sind acht neue Hinweise zum Fall des mordverdächtigen Hilfspflegers eingegangen. Über die Qualität der Hinweise der Zuschauer könne jedoch noch nichts gesagt werden, erklärte ein Polizeisprecher am Donnerstag. "Wir sind aber für jeden Tipp dankbar,” betonte er.
Verdacht einer Mordserie
Der 36-jährige Hilfspfleger steht unter Verdacht, eine 84-jährigem Pflegebedürftigen im Landkreis Kitzingen und einen 87-jährigen in Ottobrunn bei München aus Habgier mit Insulin getötet zu haben. Inzwischen besteht der Verdacht einer Mordserie: An fünf Arbeitsplätzen des Mannes ermittelt die Münchner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf versuchten Mord. In 15 Fällen wird der Inhaftierte des Diebstahls beschuldigt.
Die Polizei hatte jetzt die Zuschauer der Sendung "Aktenzeichen XY ... ungelöst" um Hinweise auf weitere Arbeitsplätze des Kurzzeitpflegers gebeten. Die Sendung mit ungelösten Kriminalfällen hat regelmäßig vier bis fünf Millionen Zuschauer.
Einsatzorte in Unterfranken
Bisher sind in Unter- und Mittelfranken rund ein Dutzend weitere Einsatzorte des Mannes bekannt. Darunter sind zwei östlich und westlich von Würzburg, zwei weitere im Landkreis Rhön-Grabfeld.
Ein Pflegebedürftiger in Kitzingen sei während der dreitägigen Betreuung durch den 36-Jährigen im Januar 2018 gestorben, erklärten die Ermittler. Die Leiche des 84-Jährigen sei inzwischen exhumiert und obduziert worden. Bei den Untersuchungen seien ungewöhnliche Blutzuckerwerte und Einstichstellen festgestellt worden, obwohl die Betroffenen nicht unter Diabetes litten. Daher besteht der Verdacht, der Pfleger habe seinen Patienten Insulin gespritzt, um den Diebstahl von Geld und Wertgegenständen zu tarnen. In dem Ottobrunner Fall hatte der Pfleger dies bereits der Polizei gestanden.
Inzwischen weiß die Polizei durch Hinweise von Angehörigen von mindestens 57 Arbeitsplätzen des Mannes in ganz Deutschland.
Andere Qualifikationen braucht es nicht.