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Kitzingen
Nach Kündigung: Ein 33-Jähriger stiehlt und betrügt seinen Arbeitgeber um 50.000 Euro
Aus dem Gericht: Ein Familienvater steht vor dem beruflichen Aus und kommt auf dumme Gedanken. Warum es der Täter leicht hatte und er schließlich reinen Tisch machte.
Weil er seinen Arbeitgeber um fast 50.000 Euro schädigte, stand ein 33-Jähriger vor der Kitzinger Strafrichterin.
Foto: Volker Hartmann, dpa | Weil er seinen Arbeitgeber um fast 50.000 Euro schädigte, stand ein 33-Jähriger vor der Kitzinger Strafrichterin.
Frank Weichhan
 |  aktualisiert: 11.08.2024 02:34 Uhr

Diese Nachricht veränderte alles: Der Arbeitgeber kündigte an, dass die Abteilung aufgelöst wird. Ersatzlos gestrichen. Der vermeintlich sichere Arbeitsplatz – aus heiterem Himmel wegrationalisiert. Für den 33-Jährigen war ab diesem Moment klar: Er würde mit seiner Familie die Zelte abbrechen und in seiner alten Heimat einen Neuanfang starten – war er doch extra für den Job in den Landkreis Kitzingen gezogen.

Für den anstehenden Neustart, so mag sich der Mann gedacht haben, kann ein wenig Startkapital nichts schaden – und kam auf eine dumme Idee. Vielleicht war der gelernte Trockenbauer aber auch nur sauer, weil er beruflich plötzlich wieder in der Luft hing. Jedenfalls begann er am Ende seines Beschäftigungsverhältnisses damit, krumme Dinger zu drehen. Auf Kosten seines Noch-Arbeitgebers ergaunerte er einen fünfstelligen Betrag.

Die Größe der Firma macht es dem Betrüger leicht

Der Betrug funktionierte so: Am Arbeitsplatz des Mannes spielten Gerüste eine Rolle. Er hatte zudem Zugriff auf verschiedene Materialien wie Metall und Kupfer und jedweden Schrott. Zugute kam ihm bei seinem Vorhaben auch die Größe der Firma: Da fällt manches vielleicht nicht gleich auf, da geht schon mal was unter, da ist nicht alles immer sofort zu überschauen.

Anders ist es jedenfalls kaum zu erklären, dass der Mann anscheinend längere Zeit schaltete und waltete, wie er wollte. Regelmäßig lud der Mann sein Baufahrzeug mit Wertstoffen voll. Anschließend ging's quer durch die Region zu unterschiedlichen Wertstoffhöfen, um die abgezweigten Rohstoffe zu Geld zu machen. Hier mal knapp zwei Tonnen, dort mal fast vier Tonnen. Ausgewiesen waren die Touren mit den hohen Tonnagen als Baustellenfahrten.

Genau das aber sorgte schließlich dafür, dass im Frühjahr 2023 alles aufflog: Beim Auslesen des Fahrtenschreibers fiel auf, dass sich an manchen Zielen gar keine Baustelle befand – wohl aber ein Wertstoffhof in unmittelbarer Nähe lag. Der Arbeitgeber rechnete aus, was ihm über einige Monate hinweg an Schaden entstanden war. Das Ergebnis: rund 48.600 Euro.

Besonders schwerer Fall von Diebstahl

Vor der Kitzinger Strafrichterin Ilka Matthes musste sich der 33-Jährige deshalb wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall verantworten. Zunächst zog es der Mann vor, sich in Schweigen zu hüllen. Vielleicht, so die Taktik der Verteidigung, würde es schwer werden, den Schaden in einem Indizienprozess zweifelsfrei festzustellen. Mehrere Zeugen standen parat, um Licht ins Dunkel zu bringen und die Sache in allen Einzelheiten aufzudröseln.

Wobei es so dunkel gar nicht war, wie das Gericht anmerkte: Allein die Auswertung des Fahrtenschreibers und die anschließende polizeiliche Nachfrage bei einigen Wertstoffhöfen listete einen beachtlichen Schaden auf. Was die Verhandlung an einen entscheidenden Punkt brachte: Geht es in einen langatmigen Indizienprozess, in dem jeder einzelne Fall nachgewiesen werden muss? Oder gibt es im letzten Moment doch ein Geständnis, was sich positiv auf das Strafmaß auswirken würde?

Es folgte eine Beratung zwischen dem Angeklagten und seinem Verteidiger – danach war die Entscheidung gefallen: Der Mann wollte reinen Tisch machen und legte ein klares Geständnis ab. Alles war also genau so, wie es die Anklage auflistet.

Vertrauensbruch wiegt schwer

Damit stand nur noch eine Frage im Raum: Wie hoch fällt die Strafe dafür aus, dass der Angeklagte seinen Arbeitgeber derart geschädigt hat? Und wie stark fällt unabhängig vom Schaden ein derartiger Vertrauensbruch ins Gewicht? Sehr stark – befand die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe zudem eine "gesteigerte kriminelle Energie" an den Tag gelegt. Er würde den 33-Jährigen, der sich bereits drei Vorstrafen wegen Beleidigung und Betäubungsmittel-Vergehen eingehandelt hatte, ein Jahr und sechs Monate hinter Gittern sehen. 

Maximal eine Bewährungsstrafe, eher eine Geldstrafe – dafür plädierte der Verteidiger, da sein Mandant nach seinem Umzug in die alte Heimat beruflich nicht wieder auf die Füße gekommen und aktuell arbeitslos ist. Das Gericht entschied sich sowohl gegen eine Haft- als auch gegen eine Bewährungsstrafe und sprach eine Geldstrafe über 7500 Euro (150 Tagessätze zu je 50 Euro) aus.

Klar ist durch die Verurteilung auch: Zu der Geldstrafe gesellt sich die Einziehung von Wertersatz. Was ein relativ neuer Ansatz in der Rechtsprechung ist und nichts anderes bedeutet, als dass der angerichtete Schaden von fast 50.000 Euro vom Staat eingezogen und an das geschädigte Unternehmen zurückgegeben wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  

 
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